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   ArbG Cottbus, 08.07.2009 - 7 Ca 1960/08.   

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https://dejure.org/2009,18818
ArbG Cottbus, 08.07.2009 - 7 Ca 1960/08. (https://dejure.org/2009,18818)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 08.07.2009 - 7 Ca 1960/08. (https://dejure.org/2009,18818)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - 7 Ca 1960/08. (https://dejure.org/2009,18818)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • ArbG Cottbus PDF

    §§ 823 I, 611 I, 241 II, 253 II BGB; Art. 1 I, 2 I und 12 GG
    Schmerzensgeld und Schadenersatzklage wegen Mobbings; Verletzung - allgemeines Persönlichkeitsrecht - Herausdrängen aus dem Arbeitsverhältnis - Mobbing - Schmerzensgeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzpflicht eines Arbeitgebers wegen Persönlichkeitsverletzung im Zusammenhang mit der beabsichtigten Herbeiführung einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund fortgesetzter, aufeinander aufbauender Schikane und Diskriminierung (Mobbing); ...

  • rabüro.de

    Zum Schmerzensgeld wegen Mobbings

  • RA Kotz

    Schadensersatz - wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter aus dem Betrieb mobben will

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mobbing: Schmerzensgeld und Schadenersatzklage

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zielgerichtetes Streben des Arbeitgebers nach Auflösung und der Beendigung des Arbeitsvertragsverhältnisses

  • arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz - wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter aus dem Betrieb mobben will

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schikaniert der Arbeitgeber einen bestimmten Arbeitnehmer, um ihn zur Kündigung zu bewegen, rechtfertigt dies die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes wegen Mobbings

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Maßnahmen des Arbeitgebers, die eine Eigenkündigung bezwecken sollen, sind Mobbing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mobbing in deutschen Unternehmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mobbing: Höhe des Schadensersatzes?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Mobbing verpflichtet - Verhalten des Arbeitgebers stellt Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mobbing in deutschen Unternehmen // Welche Summen sprechen die Gerichte als Schadensersatz zu? Welche Verhaltensweisen stellen Mobbing dar?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld wegen Mobbing am Arbeitsplatz // 30.000 Euro Schmerzensgeld für Mobbing durch Vorgesetzten

Sonstiges

  • 123recht.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Mobbing: Welche Summen sprechen die Gerichte als Schadensersatz zu? // Thema: Mobbing in deutschen Unternehmen.

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus ArbG Cottbus, 08.07.2009 - 7 Ca 1960/08
    Der Schmerzensgeldanspruch im Falle der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts beruht, wie die Rechtsprechung von Anfang an mehr oder weniger deutlich ausgesprochen hat, (BGHZ 35, 363, 367 ­ ,,Ginseng"; BGH NJW 1996, 984 ­ ,,Caroline von Monaco II"; BGHZ 128, 1 ­ ,,Caroline von Monaco"), gleichfalls auf dem Schutzauftrag der Artikel 1 I; 1 II des Grundgesetzes.

    Der aus Artikel 1 I; 2 I Grundgesetz in Verbindung mit § 253 II BGB folgende Schmerzensgeldanspruch steht hierbei unter der Voraussetzung, dass die Schwere des Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach dem Grad des Verschuldens, Art und Schwere der Beeinträchtigung, Anlass und Beweggrund des Handelnden Genugtuung durch eine Geldentschädigung erfordert und die Rechtsgutverletzung sich nicht in anderer Weise insbesondere durch Unterlassung oder durch eine Gegendarstellung oder einen Widerruf befriedigend ausgleichen lassen (BGHZ 132 Seite 12 ­ ,,Lohnkiller"; BGHZ 128, Seite 1 ff. ­ ,,Caroline von Monaco"; BGH NJW 1989, 2941; BGH NJW 1985, 1617 ­ ,,Nacktfotos"; vgl. Erfurter Kommentar ­ Preis 4. Auflage 2004, § 619 a BGB Rz. 83).

  • BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 1909/06

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen durch die

    Auszug aus ArbG Cottbus, 08.07.2009 - 7 Ca 1960/08
    Aus der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers (vgl. BVerfG vom 23.11.2006 ­ 1 BvR 1909/06 ­ ,,Quelle: Juris mit zahlreichen weiteren Nachweisen) folgt aber, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeitgebers nur im Rahmen der gesetzlichen Grenzen und unter den gesetzlichen Voraussetzungen erklärt werden kann, §§ 138, 242, 623, 626 BGB; § 1 KSchG.
  • BGH, 11.04.1989 - VI ZR 293/88

    Widerruf einer ärztlichen Diagnose; Unterbringung aufgrund unrichtiger Diagnose

    Auszug aus ArbG Cottbus, 08.07.2009 - 7 Ca 1960/08
    Der aus Artikel 1 I; 2 I Grundgesetz in Verbindung mit § 253 II BGB folgende Schmerzensgeldanspruch steht hierbei unter der Voraussetzung, dass die Schwere des Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach dem Grad des Verschuldens, Art und Schwere der Beeinträchtigung, Anlass und Beweggrund des Handelnden Genugtuung durch eine Geldentschädigung erfordert und die Rechtsgutverletzung sich nicht in anderer Weise insbesondere durch Unterlassung oder durch eine Gegendarstellung oder einen Widerruf befriedigend ausgleichen lassen (BGHZ 132 Seite 12 ­ ,,Lohnkiller"; BGHZ 128, Seite 1 ff. ­ ,,Caroline von Monaco"; BGH NJW 1989, 2941; BGH NJW 1985, 1617 ­ ,,Nacktfotos"; vgl. Erfurter Kommentar ­ Preis 4. Auflage 2004, § 619 a BGB Rz. 83).
  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im

    Auszug aus ArbG Cottbus, 08.07.2009 - 7 Ca 1960/08
    Der aus Artikel 1 I; 2 I Grundgesetz in Verbindung mit § 253 II BGB folgende Schmerzensgeldanspruch steht hierbei unter der Voraussetzung, dass die Schwere des Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach dem Grad des Verschuldens, Art und Schwere der Beeinträchtigung, Anlass und Beweggrund des Handelnden Genugtuung durch eine Geldentschädigung erfordert und die Rechtsgutverletzung sich nicht in anderer Weise insbesondere durch Unterlassung oder durch eine Gegendarstellung oder einen Widerruf befriedigend ausgleichen lassen (BGHZ 132 Seite 12 ­ ,,Lohnkiller"; BGHZ 128, Seite 1 ff. ­ ,,Caroline von Monaco"; BGH NJW 1989, 2941; BGH NJW 1985, 1617 ­ ,,Nacktfotos"; vgl. Erfurter Kommentar ­ Preis 4. Auflage 2004, § 619 a BGB Rz. 83).
  • BGH, 19.09.1961 - VI ZR 259/60

    Ginseng - Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzung

    Auszug aus ArbG Cottbus, 08.07.2009 - 7 Ca 1960/08
    Der Schmerzensgeldanspruch im Falle der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts beruht, wie die Rechtsprechung von Anfang an mehr oder weniger deutlich ausgesprochen hat, (BGHZ 35, 363, 367 ­ ,,Ginseng"; BGH NJW 1996, 984 ­ ,,Caroline von Monaco II"; BGHZ 128, 1 ­ ,,Caroline von Monaco"), gleichfalls auf dem Schutzauftrag der Artikel 1 I; 1 II des Grundgesetzes.
  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94

    Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des

    Auszug aus ArbG Cottbus, 08.07.2009 - 7 Ca 1960/08
    Der Schmerzensgeldanspruch im Falle der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts beruht, wie die Rechtsprechung von Anfang an mehr oder weniger deutlich ausgesprochen hat, (BGHZ 35, 363, 367 ­ ,,Ginseng"; BGH NJW 1996, 984 ­ ,,Caroline von Monaco II"; BGHZ 128, 1 ­ ,,Caroline von Monaco"), gleichfalls auf dem Schutzauftrag der Artikel 1 I; 1 II des Grundgesetzes.
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

    Auszug aus ArbG Cottbus, 08.07.2009 - 7 Ca 1960/08
    Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses schafft jedoch für einen Arbeitnehmer, der schließlich zur Sicherung seines Lebensunterhalts auf die wirtschaftliche Verwertung seiner Arbeitskraft angewiesen ist, eine existenzgefährdende Lebenssituation, deretwegen die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als ultima ratio Prinzip des Kündigungsrechts die Unabweisbarkeit der Kündigung verlangt (vgl. zum ultima ratio Prinzip BAG vom 21.04.2005 ­ 2 AZR 132/04 ­ NZA 2005, 1289).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2011 - 3 Sa 563/10

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der Verletzung des allgemeinen

    a) Unter Bezugnahme auf ArbG Cottbus 08.07.2009 - 7 Sa 1960/08 - (gemeint wohl - 7 Ca 1960/08 -) nennt der Kläger als mobbingrelevantes Verhalten, dass er am 15.05.2009 mit einer unberechtigten Darlehensforderung in Höhe von 6.500,-- EUR konfrontiert worden sei.
  • ArbG Cottbus, 24.02.2010 - 7 Ca 493/09

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit; Anspruch auf

    Nicht jede Konfliktsituation im Betrieb führt zu einer Persönlichkeitsrechtsverletzung (vgl. BAG vom 13.12.2001, DB 2002, 1508) auch Überschreitungen des Direktionsrechts des Arbeitgebers als solche stellen noch kein ,,Mobbing" dar, vielmehr liegt der Tatbestand eines solchen nur bei fortgesetztem, aufeinander aufbauenden und ineinander übergreifenden Anfeindungen, Schikanen oder Diskriminierungen vor, die in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Arbeitnehmers verletzten (Arbeitsgericht Cottbus vom 08.07.2009 ­ 7 Ca 1960/08 ­ nicht rechtskräftig).
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