Rechtsprechung
ArbG Kaiserslautern, 04.05.2006 - 7 Ca 203/06 |
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 04.05.2006 - 7 Ca 203/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2006 - 5 Sa 511/06
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2006 - 5 Sa 511/06
Betriebsratsanhörung: Rechtmäßigkeit der Kündigung bei Vorliegen einer …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des ArbG Kaiserslautern vom 04.05.2006 - 7 Ca 203/06 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im Übrigen wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts vom 04.05.2006 - 7 Ca 203/06 - (dort S. 2 ff. = Bl. 76 ff. d.A.).
Nach näherer Maßgabe des Urteilstenors - 7 Ca 203/06 - (Bl. 76 d.A.) hat das Arbeitsgericht die Nichtauflösung des Arbeitsverhältnisses der Parteien durch die Kündigungen vom 31.01.2006 und vom 01.03.2006 festgestellt sowie die Beklagte zur Weiterbeschäftigung des Klägers verurteilt.
Gegen das am 06.06.2006 zugestellte Urteil vom 04.05.2006 - 7 Ca 203/06 - hat die Beklagte am 30.06.2006 Berufung eingelegt und diese am 31.07.2006 mit dem Schriftsatz vom 28.07.2006 begründet.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 04.05.2006 - 7 Ca 203/06 - die Klage abzuweisen.