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ArbG Koblenz, 12.04.2007 - 7 Ca 2107/06 |
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Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 12.04.2007 - 7 Ca 2107/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2008 - 5 Sa 535/07
- BAG, 17.07.2008 - 2 AZN 663/08
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2008 - 5 Sa 535/07
Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 12.04.2007 - 7 Ca 2107/06 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Koblenz hat daraufhin durch Urteil vom 12.04.2007 - 7 Ca 2107/06 - festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung des Beklagten vom 24.10.2006 nicht aufgelöst worden ist und ihn des weiteren verurteilt, den Kläger zu den bisherigen Arbeitsbedingungen als Bäckermeister bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über diesen Feststellungsantrag weiter zu beschäftigen.
das angefochtene Urteils des Arbeitsgerichtes Koblenz vom 12.04.2007 (7 Ca 2107/06) abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung des Beklagten vom 24.10.2006 aufgelöst worden ist.