Rechtsprechung
ArbG Mainz, 28.11.2013 - 7 Ca 223/12 |
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 28.11.2013 - 7 Ca 223/12
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2014 - 7 Sa 84/13
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2014 - 7 Sa 84/13
Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers gegen Kraftfahrer bei Verkehrsunfall …
Auf die Berufung der Klägerin sowie auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz -Auswärtige Kammern Bad Kreuznach-, Az. 7 Ca 223/12 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.Die Klägerin beantragt, das mit Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 23. Januar 2013 berichtigte Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 28. November 2012, Az.: 7 Ca 223/12, zugestellt am 4. Februar 2013, abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, an sie 42.869,37 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 26.951,03 EUR seit dem 28. Januar 2012 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 3.458,34 EUR seit dem 30. März 2012 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 12.460,00 EUR seit dem 4. Juni 2012 zu zahlen und die Widerklage abzuweisen.
Er beantragt weiter, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 28. November 2012, Az.: 7 Ca 223/12, die Klage abzuweisen und die Klägerin und Widerbeklagte zu verurteilen, an den Beklagten und Widerkläger 2.364,40 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. November 2011 zu zahlen.