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ArbG Mönchengladbach, 22.04.2015 - 7 Ca 2599/14 |
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ArbG Mönchengladbach, Entscheidung vom 22. April 2015 - 7 Ca 2599/14 (https://dejure.org/2015,50217)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Deckelung, Branchenzuschlag, Arbeitnehmerüberlassung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung der Protokollnotiz Nr. 3 zum TV BZ Chemie hinsichtlich Erforderlichkeit einer konkludenten Berufung auf die Deckelung; Zahlungsansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Hamm, 13.03.2014 - 17 Sa 1479/13
Branchenzuschlag nach dem Tarifvertrag über Branchenzuschläge für …
Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 22.04.2015 - 7 Ca 2599/14
Die Kammer geht dabei mit der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Hamm (vgl. Urteil des LAG Hamm vom 13.03.2014, Az. 17 Sa 1479/13, zitiert nach Juris) davon aus, dass eine ausdrückliche Berufung nicht notwendig ist, sondern eine konkludente Berufung auf die Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 4 TV BZ im Wege der Auslegung der Erklärung nach §§ 133, 157 BGB ausreichend ist.