Rechtsprechung
ArbG Dortmund, 16.06.2015 - 7 Ca 2708/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,34368) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungslast für Tatsachen, die die Erteilung eines "guten" Zeugnisses rechtfertigen.
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungslast für Tatsachen, die die Erteilung eines "guten" Zeugnisses rechtfertigen.
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darlegungslast des Arbeitnehmers für die zur Begründung eines "guten" Zeugnisses rechtfertigenden Tatsachen
- dgbrechtsschutz.de
Kein Anspruch auf Wunschzeugnis
- ra.de
- rewis.io
- arbeitsrechtsiegen.de
Erteilungsanspruch auf Wunschzeugnis - gute Bewertung - Darlegungslast des Arbeitnehmers
Kurzfassungen/Presse (2)
- Jurion (Kurzinformation)
Darlegungslast des Arbeitnehmers für Tatsachen zur Rechtfertigung eines "guten" Zeugnisses
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Wunschzeugnis
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Hamm, 22.05.2002 - 3 Sa 231/02
Zusammenfassende Leistungsbeurteilung im Arbeitszeugnis
Auszug aus ArbG Dortmund, 16.06.2015 - 7 Ca 2708/14
Dies ergibt sich zum einen aus der unmittelbaren Benennung der Beurteilung "gut" in den jeweiligen Formulierungen und den Besonderheiten der Zeugnissprache, wonach insbesondere die zusammenfassende Leistungsbeurteilung "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" nach allgemeinem Verständnis eine "gute" Leistung zum Ausdruck bringt (LAG Hamm 22.5.2002, 3 Sa 231/02). - BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11
Arbeitszeugnis - kein Anspruch auf Dank
Auszug aus ArbG Dortmund, 16.06.2015 - 7 Ca 2708/14
Denn dabei handelt es sich um persönliche Empfindungen des Arbeitgebers, die kein notwendiger Bestandteil eines qualifizierten Arbeitszeugnisses sind (BAG 11.12.2012, NZA 2013, 324). - BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13
Arbeitszeugnis - Schlussnote - Darlegungslast
Auszug aus ArbG Dortmund, 16.06.2015 - 7 Ca 2708/14
Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein leistungsgerechtes Zeugnis (BAG 18.11.2014, NZA 2015, 435).