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   ArbG Dortmund, 16.06.2015 - 7 Ca 2708/14   

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https://dejure.org/2015,34368
ArbG Dortmund, 16.06.2015 - 7 Ca 2708/14 (https://dejure.org/2015,34368)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 16.06.2015 - 7 Ca 2708/14 (https://dejure.org/2015,34368)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 16. Juni 2015 - 7 Ca 2708/14 (https://dejure.org/2015,34368)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungslast für Tatsachen, die die Erteilung eines "guten" Zeugnisses rechtfertigen.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungslast für Tatsachen, die die Erteilung eines "guten" Zeugnisses rechtfertigen.

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Darlegungslast des Arbeitnehmers für Tatsachen zur Rechtfertigung eines "guten" Zeugnisses

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Wunschzeugnis

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamm, 22.05.2002 - 3 Sa 231/02

    Zusammenfassende Leistungsbeurteilung im Arbeitszeugnis

    Auszug aus ArbG Dortmund, 16.06.2015 - 7 Ca 2708/14
    Dies ergibt sich zum einen aus der unmittelbaren Benennung der Beurteilung "gut" in den jeweiligen Formulierungen und den Besonderheiten der Zeugnissprache, wonach insbesondere die zusammenfassende Leistungsbeurteilung "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" nach allgemeinem Verständnis eine "gute" Leistung zum Ausdruck bringt (LAG Hamm 22.5.2002, 3 Sa 231/02).
  • BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11

    Arbeitszeugnis - kein Anspruch auf Dank

    Auszug aus ArbG Dortmund, 16.06.2015 - 7 Ca 2708/14
    Denn dabei handelt es sich um persönliche Empfindungen des Arbeitgebers, die kein notwendiger Bestandteil eines qualifizierten Arbeitszeugnisses sind (BAG 11.12.2012, NZA 2013, 324).
  • BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13

    Arbeitszeugnis - Schlussnote - Darlegungslast

    Auszug aus ArbG Dortmund, 16.06.2015 - 7 Ca 2708/14
    Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein leistungsgerechtes Zeugnis (BAG 18.11.2014, NZA 2015, 435).
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