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ArbG Mainz, 09.06.2005 - 7 Ca 343/05 |
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 09.06.2005 - 7 Ca 343/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2005 - 5 Sa 725/05
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2005 - 5 Sa 725/05
Eingruppierung eines technischen Angestellten
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des ArbG Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 09.06.2005 - 7 Ca 343/05 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im Übrigen wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts vom 09.06.2005 - 7 Ca 343/05 - (dort S. 2 ff. = Bl. 612 ff. d. A.).
Gegen das ihm am 28.07.2005 zugestellte Urteil vom 09.06.2005 - 7 Ca 343/05 - hat der Kläger am 25.08.2005 Berufung eingelegt und diese am 12.10.2005 - innerhalb verlängerter Berufungsbegründungsfrist (s. dazu den Verlängerungsbeschluss vom 26.09.2005, Bl. 99 d. A.) - mit dem Schriftsatz vom 12.10.2005 begründet.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 09.06.2005 - 7 Ca 343/05 - festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger seit dem 01.01.2001 nach der Gehaltsgruppe C-7 des Tarifvertrages für die Arbeitnehmer für die US-Streitkräften in Deutschland (§ 58 TVAL II) zu vergüten.