Rechtsprechung
ArbG Mainz, 24.08.2006 - 7 Ca 755/06 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (5)
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2007 - 9 Sa 862/06
Vereinbarung von Arbeitsentgelt
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 24.08.2006, Az. 7 Ca 755/06 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.unter Abänderung des am 24.08.2006 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - Az.: 7 Ca 755/06, die Klage abzuweisen.
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2009 - 7 Sa 281/09
Annahmeverzugslohn - Anspruch des Arbeitnehmers auf Abführung von Lohnsteuer, …
..." Das Arbeitsgericht Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - hat mit Urteil vom 24.08.2006 (AZ: 7 Ca 755/2006) den Beklagten verurteilt, für die Monate Juli 2005 bis Dezember 2005 Arbeitsentgelt in Höhe von monatlich 6.000,00 EUR netto nebst Zinsen zu zahlen. - LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2009 - 7 Sa 133/09
Einzelfallentscheidung: Beweiswürdigung und Nichteinhaltung der …
Mit meiner Unterschrift bestätige ich an Eides Statt die wahrheitsgemäße Richtigkeit der vorstehend gemachten Erklärungen und Angaben." Die Parteien habe vor dem Arbeitsgericht Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - einen Rechtsstreit um die Zahlung von Arbeitsentgelt (Az. 7 Ca 755/06) geführt, der erstinstanzlich mit der Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von Arbeitsvergütung für die Zeit von Juli 2005 bis Dezember 2005 in Höhe von 36.000,00 EUR netto zuzüglich Zinsen geendet hat. - LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2008 - 7 Sa 76/08
Beendigung des Arbeitsverhältnis durch außerordentliche Kündigung des …
Die Parteien haben vor dem Arbeitsgericht Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - einen Rechtsstreit um die Zahlungen von Arbeitsentgelt (Az. 7 Ca 755/06) geführt, der erstinstanzlich mit der Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von Arbeitsvergütung für die Zeit von Juli 2005 bis Dezember 2005 in Höhe von 36.000,00 EUR netto zuzüglich Zinsen geendet hat. - LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2008 - 7 Sa 784/07
Anspruch des Arbeitnehmers auf Abführung von Lohnsteuer, Renten- und …
..." Das Arbeitsgericht Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - hat mit Urteil vom 24.08.2006 (AZ: 7 Ca 755/2006) den Beklagten verurteilt, für die Monate Juli 2005 bis Dezember 2005 Arbeitsentgelt in Höhe von monatlich 6.000,00 EUR netto nebst Zinsen zu zahlen.
Rechtsprechung
ArbG Mainz, 25.08.2008 - 7 Ca 755/06 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.2008 - 7 Ta 183/08
Rücknahme einer Beschwerde - Kostentragungspflicht - Kostenfestsetzungsbeschluss …
Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 25.08.2008, Az.: 7 Ca 755/06 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Rechtsprechung
ArbG Mainz, 11.11.2009 - 7 Ca 755/06 |
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