Rechtsprechung
ArbG Frankfurt/Main, 11.01.2012 - 7 Ca 835/10 |
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 11.01.2012 - 7 Ca 835/10
- LAG Hessen, 29.01.2013 - 13 Sa 263/12
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 29.01.2013 - 13 Sa 263/12
Auskunftsanspruch betreffend in Bezug auf personenbezogene Daten- bestimmter …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11. Januar 2012 - 7 Ca 835/10 - abgeändert.das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11. Januar 2012 - 7 Ca 835/10 - abzuändern und die Klage einschließlich der Hilfsanträge abzuweisen.
die Berufung zurückzuweisen, hilfsweise, das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main - 7 Ca 835/10 -, vom 11. Januar 2012 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, 1. dem Kläger in Textform Auskunft zu erteilen, a) welche personenbezogenen Daten des Klägers im Hinblick auf seinen E-Mail-Verkehr und seine Internet-Zugriffe im Rahmen der Konzernbetriebsvereinbarung zum Einsatz und Nutzung der Informationstechnologie im A-Konzern (KBV-IT) vom 19.12.2007 und in vorgelagerten Dateien und Datenbanken gespeichert werden und wurden, insbesondere welche Betreffzeilen eingehender E-Mails und welche Daten über seine Angaben über private und geschäftliche Internet- bzw. E-Mail-Nutzung gespeichert wurden bzw. noch sind;.