Rechtsprechung
ArbG Mainz, 23.11.2006 - 7 Ca 858/06 |
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 23.11.2006 - 7 Ca 858/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2007 - 9 Sa 18/07
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2007 - 9 Sa 18/07
Schadenersatzanspruch aus Arbeitsvertrag: Anspruch des Arbeitgebers bei …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 23.11.2006, Az.: 7 Ca 858/06 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird gem. § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 23.11.2006, Az.: 7 Ca 858/06 (Bl. 83 ff. d. A.).
das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz -Auswärtige Kammern Bad Kreuznach- vom 23.11.2006, Az.: 7 Ca 858/06 abzuändern und unter Aufhebung des Versäumnisurteils des Arbeitsgericht Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 15.8.2006, Az.: 7 Ca 858/06, die Klage abzuweisen und den Kläger auf die Widerklage hin zu verurteilen, an die Beklagte 6.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit der Widerklage zu zahlen.