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VG Wiesbaden, 10.11.2005 - 7 E 194/97 |
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 10.11.2005 - 7 E 194/97
- VGH Hessen, 27.02.2006 - 8 TJ 3206/05
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 27.02.2006 - 8 TJ 3206/05
Keine Beschwerde gegen die Ablehnung einer Protokollberichtigung
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 10. November 2005 - 7 E 194/97 (1) -, mit dem der Antrag des Klägers auf Berichtigung des Protokolls abgelehnt wurde, wird zurückgewiesen.Soweit der Kläger in seinem Schriftsatz vom 12. Dezember 2005 zu 2. die Feststellung der Nichtigkeit des weiteren unter dem Aktenzeichen 7 E 194/97 (1) ergangenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 10. November 2005 beantragt hat, mit dem ein Antrag des Klägers auf Fortsetzung des Verfahrens mit dem Ziel der Zulassung der Berufung als unzulässig verworfen worden ist, und soweit er hilfsweise eine Aufhebung dieses Beschlusses begehrt, ist sein Antrag erkennbar lediglich an das Verwaltungsgericht gerichtet, denn seine Beschwerde richtet sich nach dem Wortlaut und dem Aufbau seiner Anträge erkennbar nur gegen den Beschluss, mit dem sein Antrag auf Protokollberichtigung abgelehnt worden ist.