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   BVerwG, 02.04.1993 - 7 ER 400.93   

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https://dejure.org/1993,2236
BVerwG, 02.04.1993 - 7 ER 400.93 (https://dejure.org/1993,2236)
BVerwG, Entscheidung vom 02.04.1993 - 7 ER 400.93 (https://dejure.org/1993,2236)
BVerwG, Entscheidung vom 02. April 1993 - 7 ER 400.93 (https://dejure.org/1993,2236)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Streitigkeiten nach dem Vermögensgesetz (VermG) durch das Bundesverwaltungsgericht - Ausschluss der Berufung - Auf die Rückübertragung von Rechten an einem Unternehmen gerichtetes Klagebegehren

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gerichtsbestimmung in vermögensrechtlichen Streitigkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 6; VwGO § 52, § 53

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 896 (Ls.)
  • NJ 1993, 377
  • DÖV 1993, 665
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.07.1979 - 6 ER 400.79

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bestimmung des örtlich

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1993 - 7 ER 400.93
    In Streitigkeiten nach dem Vermögensgesetz i.d.F. der Bekanntmachung vom 3. August 1992 ist wegen des Ausschlusses der Berufung das Bundesverwaltungsgericht als das im Rechtszug nächsthöhere Gericht gemäß § 53 Abs. 1 und 3 VwGO zur Bestimmung des zuständigen Gerichts berufen (im Anschluß an Urteil vom 19. Juli 1979 - BVerwG 6 ER 400.79 - BVerwGE 58, 225 [BVerwG 19.07.1979 - 6 ER 400/79]).

    In einem solchen Fall ist das Bundesverwaltungsgericht als das im Rechtszug nächsthöhere gemeinschaftlich übergeordnete Gericht für die Bestimmung des zuständigen Gerichts berufen (vgl. Urteil vom 19. Juli 1979 - BVerwG 6 ER 400.79 - BVerwGE 58, 225 [BVerwG 19.07.1979 - 6 ER 400/79]; Beschluß vom 23. August 1974 - BVerwG 8 ER 400.74 - Buchholz 310 § 53 Nr. 8).

  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1993 - 7 ER 400.93
    Danach ist, wie das Verwaltungsgericht ebenfalls zutreffend ausgeführt hat, angesichts der landesweiten Zuständigkeit des Sächsischen Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen für die Klage der Klägerin zu 2 örtlich zuständiges Gericht gemäß § 52 Nr. 3 Satz 2 VwGO das Verwaltungsgericht Chemnitz als das für den Wohnsitz der Klägerin zu 2 zuständige Gericht, für die Klage des Klägers zu 1 hingegen gemäß § 52 Nr. 3 Satz 3 i.V.m. Nr. 5 VwGO das Verwaltungsgericht Dresden, in dessen Bezirk das zur Entscheidung berufene Landesamt seinen Sitz hat (vgl. insoweit auch Urteil vom 18. April 1985 - BVerwG 3 C 34.84 - BVerwGE 71, 183 [BVerwG 18.04.1985 - 3 C 34/84]).
  • BVerwG, 23.08.1974 - VIII ER 400.74
    Auszug aus BVerwG, 02.04.1993 - 7 ER 400.93
    In einem solchen Fall ist das Bundesverwaltungsgericht als das im Rechtszug nächsthöhere gemeinschaftlich übergeordnete Gericht für die Bestimmung des zuständigen Gerichts berufen (vgl. Urteil vom 19. Juli 1979 - BVerwG 6 ER 400.79 - BVerwGE 58, 225 [BVerwG 19.07.1979 - 6 ER 400/79]; Beschluß vom 23. August 1974 - BVerwG 8 ER 400.74 - Buchholz 310 § 53 Nr. 8).
  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 621/12

    "Musterverfahren" betreffend Klage des Fürsten zu Solms-Baruth auf

    In diesem Fall - anders, wenn Rechte an einem Unternehmen als einer Gesamtheit beweglicher und unbeweglicher Sachen sowie von Forderungen zurückbegehrt werden (BVerwG, Beschl. v. 02. April 1993 - 7 ER 400.93) - bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts ebenfalls nach § 52 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und damit nach dem Ort, in dem das unbewegliche Vermögen belegen ist (BVerwG, Beschl. v. 18. Mai 2009 - BVerwG 5 B 2.09 - juris Rn. 6; in diesem Sinne bereits Beschl. v. 09. September 2003 - 3 AV 1.03 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 18.05.2009 - 5 B 2.09

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Gewährung einer Ausgleichsleistung

    Es ist auch geklärt, dass sich das auf die Rückübertragung von Rechten an einem Unternehmen i.S.d. § 6 VermG gerichtete Klagebegehren nicht auf "unbewegliches Vermögen oder ein Recht oder Rechtsverhältnis" i.S.d. § 52 Nr. 1 VwGO bezieht (Beschluss vom 2. April 1993 BVerwG 7 ER 400.93 Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 22).
  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 623/12

    "Musterverfahren" betreffend Klage des Fürsten zu Solms-Baruth auf

    In diesem Fall - anders, wenn Rechte an einem Unternehmen als einer Gesamtheit beweglicher und unbeweglicher Sachen sowie von Forderungen zurückbegehrt werden (BVerwG, Beschl. v. 02. April 1993 - 7 ER 400.93) - bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts ebenfalls nach § 52 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und damit nach dem Ort, in dem das unbewegliche Vermögen belegen ist (BVerwG, Beschl. v. 18. Mai 2009 - BVerwG 5 B 2.09 - juris Rn. 6; in diesem Sinne bereits Beschl. v. 09. September 2003 - 3 AV 1.03 - juris Rn. 6).
  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 622/12

    Rückübertragungsrecht

    In diesem Fall - anders, wenn Rechte an einem Unternehmen als einer Gesamtheit beweglicher und unbeweglicher Sachen sowie von Forderungen zurückbegehrt werden (BVerwG, Beschl. v. 02. April 1993 - 7 ER 400.93) - bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts ebenfalls nach § 52 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und damit nach dem Ort, in dem das unbewegliche Vermögen belegen ist (BVerwG, Beschl. v. 18. Mai 2009 - BVerwG 5 B 2.09 - juris Rn. 6; in diesem Sinne bereits Beschl. v. 09. September 2003 - 3 AV 1.03 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 12.01.2004 - 5 AV 2.03

    Möglichkeit der Anrufung des im Rechtszug höheren Gerichts zur Bestimmung des

    Die Zuständigkeitsbestimmung hat nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten zu erfolgen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 1993 - BVerwG 7 ER 400.93 - ; Beschluss vom 7. Mai 1996 - BVerwG 2 AV 1.95 - a.a.O.).
  • BVerwG, 12.10.1994 - 7 AV 13.94
    Für solche Klagen ist - anders als bei Klagen auf Rückübertragung von Rechten an einem Unternehmen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. April 1993 - BVerwG 7 ER 400.93 - VIZ 1993, 301) - nach § 52 Nr. 1 VwGO allein das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die zurückverlangten Grundstücke liegen.
  • VG Hannover, 15.06.2018 - 3 A 3102/18

    Ausbildungsförderung; Ausbildungsförderung im Ausland; Auslandsausbildunghilfen;

    Denn § 52 Nr. 3 Satz 2 Alt. 1 VwGO setzt nicht voraus, dass gerade die örtliche Zuständigkeit der Behörde mehrere Verwaltungsgerichtsbezirke umfasst; vielmehr stellt der Wortlaut nur auf die "Zuständigkeit" ab, so dass auch eine räumliche Begrenzung der Zuständigkeit, die sich etwa aus der Verbandskompetenz oder eines besonderen Zuschnitts der Sachkompetenz ergibt, die Anwendung des § 52 Nr. 3 Satz 2 Alt. 1 VwGO begründet (insoweit ganz h.M., vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 06.10.1978 - 5 ER 402/78 -, BVerwGE 56, 306; BVerwG, Beschluss vom 02.04.1993 - 7 ER 400/93 -, DÖV 1993, 665; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.11.2010 - 2 A 63/08 -, juris, Rn. 53; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10.11.2011 - 12 C 11.1450 -, BayVBl 2012, 346; Hessischer VGH, Beschluss vom 07.05.1993 - 11 TH 1563/92 -, NJW 1994, 145; Berstermann, in: Posser/Wolff, a.a.O.; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 14. Auflage, § 52 Rn. 25; Redeker, in: Redeker/von Oertzen, a.a.O.; Schoch/Schneider/Bier/ Bier/Schenk, VwGO, § 52 Rn. 34; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage, § 52 Rn. 27; Stuttmann, DVBl 2011, S. 1202, 1204).
  • VG Karlsruhe, 24.07.2015 - 5 K 2812/14

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei Auslandsausbildungen

    Denn § 52 Nr. 3 Satz 2 Alt. 1 VwGO setzt nicht voraus, dass gerade die örtliche Zuständigkeit der Behörde mehrere Verwaltungsgerichtsbezirke umfasst; vielmehr stellt der Wortlaut nur auf die " Zuständigkeit" ab, so dass auch eine räumliche Begrenzung der Zuständigkeit, die sich etwa aus der Verbandskompetenz oder eines besonderen Zuschnitts der Sachkompetenz ergibt, die Anwendung des § 52 Nr. 3 Satz 2 Alt. 1 VwGO begründet (insoweit ganz h.M., vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 06.10.1978 - 5 ER 402/78 -, BVerwGE 56, 306; BVerwG, Beschluss vom 02.04.1993 - 7 ER 400/93 -, DÖV 1993, 665; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.11.2010 - 2 A 63/08 -, juris, Rn. 53; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10.11.2011 - 12 C 11.1450 -, BayVBl 2012, 346; Hessischer VGH, Beschluss vom 07.05.1993 - 11 TH 1563/92 -, NJW 1994, 145; Berstermann, in: Posser/Wolff, a.a.O.; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 14. Auflage, § 52 Rn. 25; Redeker, in: Redeker/von Oertzen, a.a.O.; Schoch/Schneider/Bier/ Bier/Schenk, VwGO, § 52 Rn. 34; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage, § 52 Rn. 27; Stuttmann, DVBl 2011, S. 1202, 1204).
  • BVerwG, 09.09.2003 - 3 AV 1.03

    Behördliche Zuständigkeit für die Rückgabe eines entzogenen Vermögensgegenstandes

    Dies trifft auch auf die im Streitfall in Rede stehende (aus Rechtsgründen nicht mögliche) Rückgabe der beiden Güter (B. und R.) zu; ein Rückgabeanspruch auf ein landwirtschaftliches Gut kann insoweit nicht einem Anspruch auf Rückgabe von Rechten an einem Unternehmen (vgl. hierzu Beschluss vom 2. April 1993 BVerwG 7 ER 400.93 Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 22) gleichgesetzt werden.
  • BVerwG, 13.08.2020 - 8 AV 1.20

    Keine Zuständigkeitsbestimmung bei eindeutiger und widerspruchsfreier

    Sie richtet sich bei der Rückübertragung von Rechten an einem Unternehmen im Sinne des § 6 Vermögensgesetz (VermG) - und damit auch bei der Restitution von Aktienbeteiligungen (§ 2 Ab. 2 Satz 2 VermG) - nicht nach § 52 Nr. 1 VwGO, weil sich ein solches Klagebegehren nicht auf unbewegliches Vermögen oder ein ortsgebundenes Recht oder Rechtsverhältnis bezieht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. April 1993 - 7 ER 400.93 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 22 S. 19 f. und vom 18. Mai 2009 - 5 B 2.09 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 87 Rn. 6).
  • BVerwG, 27.02.2023 - 5 AV 1.22

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das Bundesverwaltungsgericht

  • BVerwG, 05.01.2000 - 7 B 179.99
  • VG Leipzig, 26.10.1994 - 1 K 1063/94

    Zuständigkeit; Verwaltungsgericht; Wohnsitz; Landesamt

  • VG Schwerin, 12.01.1995 - 3 A 545/93

    Anspruch auf Rückübertragung eines Bauerngutes nach dem Vermögensgesetz; Begriff

  • VG Karlsruhe, 19.11.2012 - 1 K 38/11

    Örtliche Gerichtszuständigkeit bei Förderung von Umschlagsanlagen des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - 8 L 19.06

    Voraussetzungen für die Bestimmung des örtlich zuständigen Verwaltungsgerichts

  • BVerwG, 25.10.1994 - 7 AV 14.94

    Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung durch das Bundesverwaltungsgericht

  • VG Leipzig, 22.09.1993 - 1 K 806/93
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