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LG München I, 19.06.1996 - 7 HKO 11205/96 |
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse (2)
- cyberlawproject.de (Leitsatz)
Markenschutz für "Explorer"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 19.07.2002 - 6 U 17/02
Zuständigkeit für Streitigkeiten aus Gemeinschaftsmarken - Verfassungsmäßigkeit - …
Nachdem das Landgericht München I durch Urteil vom 19.06.1996 im Verfahren 7 HKO 11205/96 (Anlage B 2 = Bl. 142 ff.) den Antrag mit der Begründung zurückgewiesen hatte, der Begriff "E." sei beschreibend, weil er auf die Bestimmung des so bezeichneten Programms hinweise, Datenbestände zu durchsuchen oder zu durchforschen, haben die Parteien im Berufungsverfahren 6 U 4761/96 vor dem Oberlandesgericht München einen Vergleich geschlossen, in dem die Klägerin des vorliegenden Verfahrens der amerikanischen Microsoft Corporation sowie ihren Tochterunternehmen die unbeschränkte, weltweite und unbefristete Nutzung der Marke E. "gestattet" und sich die Antragsgegnerin jenes Verfahrens - und zwar ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - verpflichtet hat, an die Klägerin den Betrag von 90.000 DM zu zahlen.Wegen des Wortlauts jener Vereinbarung wird auf das aus Bl.164 der Beiakte 7 HKO 11205/96 LG München I = 6 U 4761/96 OLG München ersichtliche Sitzungsprotokoll Bezug genommen.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf die gewechselten Schriftsätze sowie die Akten der Verfahren 84 O 67/00 LG Köln und 7 HKO 11205/96 LG München I Bezug genommen, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
- LG Köln, 20.12.2001 - 84 O 8/01 Der mit der Firma Microsoft abgeschlossene Lizenzvertrag sei in dem vor dem OLG München in dem Verfahren 6 U 4761/96 (= 7 HKO 11205/96 LG München I) am 14.11.1996 abgeschlossenen Vergleich zu sehen.
Die Akten 7 HKO 11205/96 LG München I waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.