Rechtsprechung
   AG Viechtach, 27.09.2005 - 7 II OWi 1501/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,24547
AG Viechtach, 27.09.2005 - 7 II OWi 1501/05 (https://dejure.org/2005,24547)
AG Viechtach, Entscheidung vom 27.09.2005 - 7 II OWi 1501/05 (https://dejure.org/2005,24547)
AG Viechtach, Entscheidung vom 27. September 2005 - 7 II OWi 1501/05 (https://dejure.org/2005,24547)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,24547) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemesssung der Rahmengebühr im OWi-Verfahren; Anforderungen an den Antrag auf gerichtliche Entscheidung

  • Burhoff online

    Gebührenbemessung im OWi-Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 14 Abs. 1; RVG -VV Nr. 5115
    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenbestimmung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, Höhe der Befriedungsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Deggendorf, 08.09.2005 - 1 Qs 101/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Höhe der Befriedungsgebühr in Bußgeldsachen

    Auszug aus AG Viechtach, 27.09.2005 - 7 II OWi 1501/05
    Das Gesetz geht daher nicht von einer Fixgebühr aus (vgl. Hartmann, Kommentar zum Kostengesetz , 34. Auflage, RdNrn. 11 und 13 zu W 5115; Beschluss des LG Deggendorf vom 08.09.05, Az. 1 Qs 101/05).
  • OLG München, 24.09.2003 - 11 WF 1419/03

    Verbindlichkeit der Bestimmung von Rahmengebühren durch den beigeordneten

    Auszug aus AG Viechtach, 27.09.2005 - 7 II OWi 1501/05
    Unbilligkeit und damit Unverbindlichkeit der vom Verteidiger bestimmten Gebühren ist dann anzunehmen, wenn die vom Verteidiger bestimmten Gebühren die vom Gericht für angemessen erachteten Gebühren um mehr als 20 % übersteigen (vgl. OLG München, Beschluss vom 24.09.2003, RPfl 2004, 294 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht