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VG Regensburg, 07.12.2006 - RN 7 K 03.1285 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 22.11.2007 - 23 B 07.1721
Abfallbeseitigungsrecht: Grenzüberschreitende Verbringung von Tiermehl // …
67 Ob das Tiermehl in Bulgarien als Brennstoff (nach Vermischung mit weiteren Stoffen) hätte probeweise verwendet werden können, ob es nach Deutschland zurückverbracht werden sollte (vgl. Klageschrift vom 9.7.2003 im Verfahren RN 7 K 03.1285 S. 5) oder lediglich in Krems in Österreich umgeladen werden sollte (vgl. die Angaben in der mündl. Verhandlung vom 22.11.2007), ist nicht mehr entscheidungserheblich gewesen.62 Ob das Tiermehl in Bulgarien als Brennstoff (nach Vermischung mit weiteren Stoffen) hätte probeweise verwendet werden können, ob es nach Deutschland zurückverbracht werden sollte (vgl. Klageschrift vom 9.7.2003 im Verfahren RN 7 K 03.1285 S. 5) oder lediglich in Krems in Österreich umgeladen werden sollte (vgl. die Angaben in der mündl. Verhandlung vom 22.11.2007), ist nicht mehr entscheidungserheblich gewesen.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Urteil des 23. Senats vom 22. November 2007 (VG Regensburg, Entscheidung vom 7. Dezember 2006, Az.: RN 7 K 03.1285).
23 B 07.1724 Großes Verkündet am 22. November 2007 RN 7 K 03.1285 Staatswappen Schwarz als stellvertretende Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.