Rechtsprechung
   VG Freiburg, 07.05.2002 - A 7 K 10114/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15176
VG Freiburg, 07.05.2002 - A 7 K 10114/00 (https://dejure.org/2002,15176)
VG Freiburg, Entscheidung vom 07.05.2002 - A 7 K 10114/00 (https://dejure.org/2002,15176)
VG Freiburg, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - A 7 K 10114/00 (https://dejure.org/2002,15176)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,15176) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anerkennung als Flüchtling durch UNHCR nach Genfer Flüchtlingskonvention bindet Bundesamt hinsichtlich AuslG 1990 § 51 Abs 1 nicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Asylanerkennung eines Algeriers aus Tunesien; Politische Verfolgung in Algerien; Anerkennung als ausländischer Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention; Anerkennung als ausländischer Flüchtling durch Tunesien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Freiburg, 07.05.2002 - A 7 K 10114/00
    Eine Verfolgung ist dann eine politische, wenn sie dem einzelnen in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale (politische Überzeugung, religiöse Grundentscheidung oder für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen) gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989, BVerfGE 80, S. 315 (335); vgl. im Einzelnen VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22. Juli 1999 -- A 12 S 1891/97 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1999 - A 12 S 1891/97

    Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht; keine Rückkehrgefährdung

    Auszug aus VG Freiburg, 07.05.2002 - A 7 K 10114/00
    Eine Verfolgung ist dann eine politische, wenn sie dem einzelnen in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale (politische Überzeugung, religiöse Grundentscheidung oder für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen) gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989, BVerfGE 80, S. 315 (335); vgl. im Einzelnen VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22. Juli 1999 -- A 12 S 1891/97 --).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.1999 - 21 A 4014/98

    D (A), Verfahrensrecht, Konventionsflüchtlinge, Bundesamt, Feststellungsanspruch,

    Auszug aus VG Freiburg, 07.05.2002 - A 7 K 10114/00
    Danach stellt (nur) "in den sonstigen Fällen", d. h. den nicht in § 51 Abs. 2 Satz 1 genannten Fällen, das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in einem Asylverfahren nach den Vorschriften des Asylverfahrensgesetzes fest, ob die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 04. Februar 1999 -- 21 A 4014/98.A --; GK-AuslR, § 51 RdNr. 62; Hailbronner, AuslR, Mai 1998, § 51 RdNr. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.1997 - A 14 S 412/97

    Ablehnung eines Asylantrages als offensichtlich unbegründet durch das Bundesamt -

    Auszug aus VG Freiburg, 07.05.2002 - A 7 K 10114/00
    Dieser Beschluss hat kraft Gesetzes die Folge, dass sich die fälschlich nach § 36 Abs. 1 AsylVfG auf eine Woche festgesetzte Ausreisefrist auf einen Monat nach dem unanfechtbaren Abschluss des Asylverfahrens verlängert (§§ 36 Abs. 3, 37 Abs. 2 AsylVfG; vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11. November 1997 -- A 14 S 412/97 --, VBlBW 1998, 271).
  • OVG Niedersachsen, 07.12.2005 - 11 LB 193/04

    Zuerkennung von Abschiebungsschutz einer türkischen Staatsangehörigen nach § 60

    Dass eine (bloße) Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft durch den UNHCR nicht als Anerkennung und damit einen Drittstaat bindende Entscheidung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 2 AufenthG anzusehen sei, werde z. B. vom VG Freiburg (Urt. v. 07.05.2002 - A 7 K 10114/00 - JURIS) vertreten.

    Das Bundesamt ist (gar) nicht verpflichtet, in den Fällen des § 60 Abs. 1 Satz 2 AufenthG noch tätig zu werden; denn es bedarf nicht (mehr) der besonderen Sachkunde des Bundesamtes dazu, ob politische Verfolgung vorliegt, weil dieses bereits in den Fällen des § 60 Abs. 1 Satz 2 AufenthG feststeht (vgl. ebenso VG Freiburg, Urt. v. 07.05.2002 - 7 K 10114/00 - JURIS; OVG Münster, Beschl. v. 04.02.1999 - 21 A 4014/98 - JURIS; Renner, AuslR, 8. Aufl. 2005, § 60 AufenthG Anm. 21; Fraenkel, Einführende Hinweise zum Ausländergesetz 1990, S. 276; Hailbronner, AuslG § 51 Anm. 17, 22, 30 weist ebenfalls darauf hin, dass § 51 Abs. 2 Satz 1 AuslG sich auf einen formellen Status des betreffenden Ausländers beziehe und dass dieser formelle Status von der Ausländerbehörde (also nicht vom Bundesamt) zu prüfen sei).

    Dieses hat der UNHCR auf entsprechende Anfrage im vorliegenden Verfahren auch nochmals ausdrücklich in seiner Stellungnahme vom 27. Dezember 2004 zum Ausdruck gebracht und ausgeführt, dass die UNHCR-Mandats-Anerkennung, die bei der Klägerin "prima facie" erfolgt sei, keine Bindungswirkung für ein im Bundesgebiet betriebenes Asylverfahren beinhalte, ihr jedoch eine starke Indizwirkung beikomme (ebenso VG Freiburg, Urt. v. 07.05.2002- 7 K 10114/00 - JURIS; Auskunft des Deutschen Orientinstituts Hamburg vom 25.06.1998 an VG Hamburg, wonach den UNHCR-Anerkennungsverfahren noch eine Genehmigung durch staatliche Stellen nachfolgen müsse - zitiert nach VG Freiburg a. a. O. - UNHCR, Stellungnahme v. 10.08.2000 an VG Freiburg; Marx, Komm. z. AsylVfG 4. Aufl. 1999 § 9 RdNr. 6; Renner, AuslR, 8. Aufl. 2005, § 9 AsylVfG RdNr.. 5; anderer Auffassung: GK-AuslG § 51 RdNr. 65; VG Lüneburg a. a. O., VG Chemnitz a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2006 - 8 A 1363/05

    Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, UNHCR, Mandatsflüchtlinge,

    OVG Niedersachsen, Urteil vom 7. Dezember 2005 - 11 LB 193/04 -, InfAuslR 2006, 157; ferner VG Freiburg, Urteil vom 7. Mai 2002 - 7 K 10114/00 -, jeweils m.w.N.
  • OVG Bremen, 02.12.2010 - 2 A 297/10

    Anerkennung als Flüchtling in der BRD bei bereits bestehendem Asyl in einem

    Das Bundesamt ist in den Fällen des § 60 Abs. 1 Satz 2 AufenthG nicht verpflichtet, noch tätig zu werden; denn es bedarf nicht (mehr) der besonderen Sachkunde des Bundesamtes dazu, ob politische Verfolgung vorliegt, weil dieses in den Fällen des § 60 Abs. 1 Satz 2 AufenthG bereits feststeht (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 07.05.2002 - 7 K 10114/00 - [...]; OVG Nordrhein-Westf., B. v. 04.02.1999 - 21 A 4014/98 A - [...]; Renner, AuslR, 8. Aufl. 2005, § 60 AufenthG Anm. 21).
  • VG Karlsruhe, 06.08.2020 - A 4 K 1897/20

    Rechtsfolgen bei Zuerkennung internationalen Schutzes im Rahmen einer

    Die formale Rechtsstellung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 2 AufenthG ist (erst) gemäß § 60 Abs. 10 AufenthG im Rahmen der Abschiebungsandrohung (vom Bundesamt oder auch von der Ausländerbehörde) zu beachten (vgl. I.; vgl. BVerwG, Urt. v. 17.06.2014 - 10 C 7.13 - juris Rn. 29 <"In Deutschland genießen im Ausland anerkannte Flüchtlinge schon seit Inkrafttreten des Ausländergesetzes von 1990 ... den gleichen Abschiebungsschutz wie die im Inland anerkannten, ohne dass ein erneutes Anerkennungsverfahren durchgeführt wird. Durch § 60 Abs. 1 Satz 2 AufenthG (n.F.) ordnet das nationale Recht eine auf den Abschiebungsschutz begrenzte Bindungswirkung der ausländischen Flüchtlingsanerkennung an">; Urt. v. 28.04.1998 - 9 C 54.97 - juris Rn. 11; OVG Lüneburg, Urt. v. 07.12.2005 - 11 LB 193/04 - juris Rn. 38; VG Freiburg, Urt. v. 07.05.2002 - 7 K 10114/00 - juris Rn. 19; OVG Münster, Beschl. v. 04.02.1999 - 21 A 4014/98 - juris; Treiber in GK-AufenthG, § 60 AufenthG Rn. 205.3 ).
  • VG Göttingen, 27.08.2004 - 2 A 54/04

    Asylberechtigter; Baath-Partei; Flüchtlingseigenschaft; herausgehobene; Irak;

    Selbst wenn eine derartige Anerkennung bindende Wirkung in den Konventionsstaaten nicht hat (vgl. dazu VG Freiburg, Urteil vom 07.05.2002 -A 7 K 10114/00-, zitiert nach juris), ist zu bedenken, dass der UNHCR derzeit noch große Bedenken gegen eine Rückführung von irakischen Flüchtlingen in ihr Heimatland hat (vgl. 3. überarbeitete UNHCR-Position zur Rückkehrgefährdung irakischer Schutzsuchender - März 2004 vom 1. März 2004).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht