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   VG Frankfurt/Oder, 02.04.2019 - 7 K 1062/16   

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VG Frankfurt/Oder, 02.04.2019 - 7 K 1062/16 (https://dejure.org/2019,11596)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 02.04.2019 - 7 K 1062/16 (https://dejure.org/2019,11596)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 02. April 2019 - 7 K 1062/16 (https://dejure.org/2019,11596)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Berlin, 26.02.2015 - 13 K 186.13

    Liegenschaftskataster: Auskunft nur bei berechtigtem Interesse

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 02.04.2019 - 7 K 1062/16
    In Anlehnung an das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 26. Februar 2015 (VG 13 K 186.13) sei er zur Entscheidung gekommen, dass bei der umfassenden Bitte um Auskunftserteilung das bloße Kaufinteresse nicht das berechtigte Interesse belegen könne.

    Vielmehr gilt dies nur dann, wenn die Behörde die Ablehnung mit bewusster und deutlich geäußerter Formenwahl durch Verwaltungsakt getroffen hat, zumal ansonsten die Parallelität von positiver und negativer Entscheidung verlassen würde (vgl. hierzu Pietzcker in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 35. EL September 2018, § 42 Rn. 156; zur Übermittlung von Eigentümerdaten des Liegenschaftskatasters als Realakt vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 26. Februar 2015 - VG 13 K 186.13 -, juris Rn. 18).

    Aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift ergibt sich, dass der Gesetzgeber - anders als für § 17 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 2 Vermessungsgesetz Berlin (VermGBln) in der bis zum 24. März 2016 geltenden Fassung angenommen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 26. Februar 2015 - 13 K 186.13 -, a. a. O. Rn. 21, 23 f. m. w. N.) die Übermittlung personenbezogener Grundstückangaben von Anfang an nicht uneingeschränkt ermöglichen wollte.

  • VG Hannover, 25.11.2014 - 4 A 6492/13

    Projektentwickler haben Anspruch auf Herausgabe von Eigentümerdaten /

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 02.04.2019 - 7 K 1062/16
    Dementsprechend habe auch das Verwaltungsgericht Hannover im Urteil vom 25. November 2014 ( 4 A 6492/13) das zuständige niedersächsische Landesamt verurteilt, dem Projektentwickler, einem Windenergieunternehmen, Informationen über Eigentümer der benötigten Flächen zur Verfügung zu stellen.

    Es kann - wie von der Klägerin hier geltend gemacht - auch vorliegen, wenn die Eigentümerangaben erst zur Anbahnung solcher Verhandlungen bzw. vorgelagert zur Klärung der Verkaufsbereitschaft des jeweiligen Eigentümers benötigt werden (vgl. hierzu auch VG Hannover, Urteil vom 25. November 2014 - 4 A 6492/13 -, n. v., UA S. 4, zu § 5 Abs. 2 NVermG).

  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 65.67

    Zulässigkeit von Anträgen auf Ergänzung der Verhandlungsniederschrift -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 02.04.2019 - 7 K 1062/16
    Das BVerwG hat zwar in einem Fall, in dem die Behörde schwierige Prüfungen anzustellen hatte, ob sie die begehrte Auskunft erteilt, die Gewährung der Auskunft ebenso wie ihre vollständige Versagung als nach außen sichtbares Ergebnis eines behördeninternen Vorganges und damit als Verwaltungsakt gewertet (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG I C 65.67 -, juris Rn. 40).
  • VG Berlin, 02.06.2016 - 13 K 186.15

    Anspruch auf Nutzungsänderung einer Wettannahmestelle im Erdgeschoss

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 02.04.2019 - 7 K 1062/16
    Die vom Beklagten benannten Gründe der Verhältnismäßigkeit rechtfertigten angesichts des relativ geringen Umfangs der hier noch streitgegenständlichen Eigentümerangaben für insgesamt siebzehn Flurstücke keinen Verweis auf ein abgestuftes Vorgehen (vgl. hierzu VG Berlin, Urteil vom 26. Februar 2015 - VG 13 K 186.15 -, a. a. O. Rn. 27).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 9 B 20.09

    Ermittlung des tatsächlichen Rechtsschutzbegehrens gem. § 88

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 02.04.2019 - 7 K 1062/16
    Sie dient hinsichtlich der zusätzlich benannten Flurstücke, für die die Klägerin ebenfalls personenbezogene Geobasisinformationen begehrt, der endgültigen Beilegung des sachlichen Streits zwischen den Beteiligten; der Streitstoff bleibt im Wesentlichen derselbe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2009 - BVerwG 9 B 20.09 -, juris Rn. 6).
  • OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 11 Wx 97/14

    Grundbuchverfahren: Berechtigtes Interesse eines Grundstücksnachbarn an der

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 02.04.2019 - 7 K 1062/16
    Ein anerkennungswürdiges berechtigtes Interesse wirtschaftlicher oder tatsächlicher Natur kann insbesondere gegeben sein für diejenigen, die als Kaufinteressenten oder Kreditgeber mit dem Eigentümer bereits in Vorverhandlungen stehen und sich durch die Grundbucheinsicht Informationen über vorhandene Sicherheiten beschaffen wollen, ein bloßes Kaufinteresse reicht nach der h. M. hierfür nicht aus (vgl. BeckOK GBO/Wilsch, 35. Edition, 1.3.2019, GBO § 12 Rn. 1 bis 5 m. w. N. sowie Rn. 65 mit zahlreichen Nachweisen aus Literatur und Rspr.; OLG Naumburg, Beschluss vom 14. September 2015 - 12 Wx 41.15 -, juris Rn. 10 f.; OLG München, Beschluss vom 11. Juli 2016 - 34 Wx 187.16 -, juris Rn. 14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 1. Juni 2015 -11 Wx 97/14 -, juris Rn. 6).
  • VG Gelsenkirchen, 27.04.2020 - 20 K 6392/18

    Datenschutz-Grundverordnung, Auskunft, Kopie, unentgeltlich, kostenlos, Klausuren

    Zwar wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung die Frage unterschiedlich beantwortet, ob es sich bei einer datenschutzrechtlichen (Eigen-) Auskunft über personenbezogene Daten um einen Verwaltungsakt handelt, dessen Erlass mit einer Verpflichtungsklage zu verfolgen ist, vgl. in diesem Sinne etwa VG Dresden, Urteil vom 26. Juli 2017 - 6 K 1372/15 -, juris Rn. 17, oder ob es sich mangels Regelungscharakters der bloßen Auskunft um einen Realakt handelt, der mit der allgemeinen Leistungsklage eingeklagt werden kann, vgl. in diesem Sinne etwa VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 2. April 2019 - 7 K 1062/16 -, juris Rn. 30; offen gelassen von OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juni 2019 - 11 LC 121/17 -, juris Rn. 36, jeweils mit weiteren Nachweisen.
  • VG Würzburg, 26.02.2020 - W 6 K 19.411

    Anspruch auf Auskunft über Eigentümerdaten aus dem Liegenschaftskataster

    1.1 Die von der Klägerin beantragte behördliche Übermittlung personenbezogener Daten aus dem Liegenschaftskataster stellt mangels eigenständigen Regelungsgehalts einen Realakt dar (Simmerding/Püschel, Bayerisches Abmarkungsrecht, 3. Auflage 2010, S. 296; ebenso zu landesrechtlichen katastermäßigen Auskunftsansprüchen VG Frankfurt (Oder), U.v. 2.4.2019 - 7 K 1062/16 - juris Rn. 30; VG Berlin, U.v. 26.2.2015 - 13 K 186.13 - juris Rn. 18).

    Eine Suche vor Ort und gezielte Ansprache von Eigentümern unbebauter Flurstücke ist vom bloßen Zufall abhängig und deshalb kaum erfolgversprechend (VG Frankfurt (Oder), U.v. 2.4.2019 - 7 K 1062/16 - juris Rn. 41).

    Die Kammer schließt sich insoweit den auf Art. 11 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 VermKatG übertragbaren Ausführungen des VG Frankfurt (Oder) an (U.v. 2.4.2019 - 7 K 1062/16 - juris Rn. 39).

  • VG Hannover, 01.11.2022 - 12 A 4356/20

    Berechtigtes Interesse; Liegenschaftskataster; Anspruch auf Bereitstellung von

    Bei der begehrten Bereitstellung von Eigentumsangaben aus dem Liegenschaftskataster innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Beklagten handelt es sich mangels eigenständigem Regelungsgehalt um einen Realakt (VG Hannover, Urt. v. 25.11.2014 - 4 A 6492/13 -, n.v., UA S. 4; VG Berlin, Urt. v. 26.2.2015 - 13 K 186.13 -, juris Rn. 18; VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 2.4.2019 - 7 K 1062/16 -, juris Rn. 30).

    Ein bloßes Interesse reicht nicht aus, weil dies den schutzwürdigen Interessen eingetragener Berechtigter und damit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht Rechnung tragen würde (VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 2.4.2019 - 7 K 1062/16 -, juris Rn. 38; Wilsch, in: BeckOK GBO, 47. Ed. 30.9.2022, § 12 GBO Rn. 1-6 mit zahlreichen Nachweisen).

    Ein bloßes Kaufinteresse reicht hierfür nicht aus (vgl. VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 2.4.2019 - 7 K 1062/16 -, juris Rn. 38; Wilsch, in: BeckOK GBO, 47. Ed. 30.9.2022, § 12 GBO Rn. 5, 65; vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 17.9.2015 - 12 Wx 41/15 -, juris Rn. 11).

    Während sich die Bereitstellung der Eigentumsangaben nach dem NVermG im Wesentlichen auf eine Übermittlung der Identität der Eigentümer (Name, Anschrift, Geburtsdatum) beschränkt, gibt die Einsicht in das Grundbuch auch und insbesondere Erkenntnisse zu Belastungen des Grundstücks preis (vgl. VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 2.4.2019 - 7 K 1062/16 -, juris Rn. 39; Gomille, a.a.O., § 5 Erl.

    Das Interesse an Eigentumsangaben kann auch dann berechtigt sein, wenn die Eigentumsangaben erst zur Anbahnung solcher Verhandlungen bzw. vorgelagert zur Klärung der Verkaufsbereitschaft des jeweiligen Eigentümers benötigt werden (VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 2.4.2019 - 7 K 1062/16 -, juris Rn. 40; VG Würzburg, Urt. v. 26.2.2020 - W 6 K 19.411 -, juris Rn. 41 f.; VG Berlin, Urt. v. 26.2.2015 - 13 K 186.13 -, juris Rn. 21; VG Hannover, Urt. v. 25.11.2014 - 4 A 6492/13 -, n.v., UA S. 5; VG Dresden, Urt. v. 6.11.2019 - 4 K 5232/17, n.v., UA S. 5; im Ergebnis auch Gomille, a.a.O., § 5 Erl.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2022 - 1 LB 319/18

    Bereitstellung von Katasterunterlagen mit Angaben der Eigentümer und der

    Zum Schutz des Persönlichkeitsrechts der Eigentümer bedarf es daher keiner restriktiven Auslegung des Begriffes "berechtigtes Interesse" i.S.v. § 33 Abs. 2 Nr. 2 GeoVermG M-V, wonach der Auskunftsbegehrende bereits in Vorverhandlungen mit dem Eigentümer stehen müsste, wenn er aufgrund einer Erwerbsabsicht dessen Namen erfahren wollte (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 26. Februar 2020 - W 6 K 19.411 -, juris, Rn. 40; VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 2. April 2019 - 7 K 1062/16 -, juris, Rn. 40; vgl. zu dem Verhältnis zu Einsichtsrechten nach § 12 GBO auch Kriesten, Das Recht auf Einsicht in das Liegenschaftskataster, zfv, 2020, 67ff).
  • VG Minden, 27.09.2022 - 3 K 5097/21
    vgl. zum jeweiligen Landesrecht: VG Würzburg, Urteil vom 26.02.2020 - W 6 K 19.411 -, juris, Rn. 27 ff.; VG Wiesbaden, Urteil vom 04.11.2019 - 6 K 460/16.WI -, juris, Rn. 47; VG Berlin, Urteil vom 26.02.2015 - 13 K 186.13 -, juris, Rn. 26; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 02.04.2019 - 7 K 1062/16 -, juris, Rn. 39; a. A. bei bloß einseitigem Kaufinteresse: Mattiseck/Seidel/Heitmann, VermKatG NRW, 5. Aufl. 2020, S. 89.
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Rechtsprechung
   VG Cottbus, 04.06.2020 - 7 K 1062/16   

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VG Cottbus, 04.06.2020 - 7 K 1062/16 (https://dejure.org/2020,58297)
VG Cottbus, Entscheidung vom 04.06.2020 - 7 K 1062/16 (https://dejure.org/2020,58297)
VG Cottbus, Entscheidung vom 04. Juni 2020 - 7 K 1062/16 (https://dejure.org/2020,58297)
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