Rechtsprechung
FG München, 25.01.2007 - 7 K 1155/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beginn der Monatsfrist des § 47 Abs. 1 S. 1 Finanzgerichtsordnung (FGO) mit der Bekanntgabe der Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf; Anforderungen an die Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags; Überprüfungspflicht von Fristsachen am Abend eines jeden ...
- Judicialis
AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 164 Abs. 2; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; FGO § 47 Abs. 1 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 56 Abs. 1, 2 § 47 Abs. 1 S. 1
Anforderungen an die Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags; Fristüberwachung; Büroorganisation - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Anforderungen an die Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags - Fristüberwachung - Büroorganisation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 28.06.2002 - IV R 40/01
Wiedereinsetzung; Glaubhaftmachung eines Büroversehens
Auszug aus FG München, 25.01.2007 - 7 K 1155/04
Auch ist im Streitfall die Person, der der Fehler unterlaufen ist, nicht namentlich benannt (zu diesem Erfordernis s. BFH-Beschlüsse vom 20. August 2004 -IV R 6/04, n.v. [juris] und vom 28. Juni 2002 -IV R 40/01, BFH/NV 2002, 1597); der Prozessbevollmächtigte hat lediglich vorgetragen, es handle sich um einen Fehler einer "äußerst zuverlässigen Bürokraft".Weiter fehlt eine Begründung, aus der sich die behauptete Erfahrenheit und Zuverlässigkeit der namentlich nicht benannten "Bürokraft" ergeben könnte (zu diesem Erfordernis s. BFH-Beschluss vom 28. Juni 2002 -IV R 40/01, a.a.O.).
- BFH, 10.12.1997 - X B 148/97
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei bereits vorher …
Auszug aus FG München, 25.01.2007 - 7 K 1155/04
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung muss jeder Prozessbevollmächtigte durch seine Büroorganisation dafür Sorge tragen, dass die rechtzeitige Erledigung fristgebundener Sachen gewährleistet und insbesondere am Abend jedes Arbeitstages anhand eines Fristenkalenders überprüft wird (z.B. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275 , BStBl II 1989, 266 und vom 10. Dezember 1997 X B 148/97, BFH/NV 1998, 719, m.w.N.). - BFH, 07.12.1988 - X R 80/87
Steuerberater - Büro - Ordnungsmäßige Ausgangskontrolle - Fristenkontrollbuch - …
Auszug aus FG München, 25.01.2007 - 7 K 1155/04
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung muss jeder Prozessbevollmächtigte durch seine Büroorganisation dafür Sorge tragen, dass die rechtzeitige Erledigung fristgebundener Sachen gewährleistet und insbesondere am Abend jedes Arbeitstages anhand eines Fristenkalenders überprüft wird (z.B. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275 , BStBl II 1989, 266 …und vom 10. Dezember 1997 X B 148/97, BFH/NV 1998, 719, m.w.N.).
- BFH, 20.08.2004 - IV R 6/04
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Büroversehen
Auszug aus FG München, 25.01.2007 - 7 K 1155/04
Auch ist im Streitfall die Person, der der Fehler unterlaufen ist, nicht namentlich benannt (zu diesem Erfordernis s. BFH-Beschlüsse vom 20. August 2004 -IV R 6/04, n.v. [juris] …und vom 28. Juni 2002 -IV R 40/01, BFH/NV 2002, 1597); der Prozessbevollmächtigte hat lediglich vorgetragen, es handle sich um einen Fehler einer "äußerst zuverlässigen Bürokraft". - BFH, 15.05.2003 - VII B 246/02
Wiedereinsetzung; Postausgangsbuch
Auszug aus FG München, 25.01.2007 - 7 K 1155/04
Das erfordert eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Umstände innerhalb dieser Zwei-Wochen-Frist (…ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. nur Urteil vom 27. September 2001 X R 66/99, BFH/NV 2002, 358, m.w.N., und Beschluss vom 15. Mai 2003 VII B 246/02, BFH/NV 2003, 1206). - BFH, 27.09.2001 - X R 66/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristversäumnis - Zweiwochenfrist - …
Auszug aus FG München, 25.01.2007 - 7 K 1155/04
Das erfordert eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Umstände innerhalb dieser Zwei-Wochen-Frist (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. nur Urteil vom 27. September 2001 X R 66/99, BFH/NV 2002, 358, m.w.N., …und Beschluss vom 15. Mai 2003 VII B 246/02, BFH/NV 2003, 1206).