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   VG Karlsruhe, 05.09.2017 - 7 K 11854/17   

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https://dejure.org/2017,32276
VG Karlsruhe, 05.09.2017 - 7 K 11854/17 (https://dejure.org/2017,32276)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.09.2017 - 7 K 11854/17 (https://dejure.org/2017,32276)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. September 2017 - 7 K 11854/17 (https://dejure.org/2017,32276)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Versammlung des "Die PARTEI"-Kreisverbands Heidelberg in Heidelberger Altstadt am 05.09.2017 - Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Auflagen ab

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Versammlung des Die PARTEI-Kreisverbands Heidelberg in Heidelberger Altstadt am 05.09.2017: Eilantrag gegen Auflagen abgelehnt

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.09.2017 - 7 K 11854/17
    15 Art. 8 GG schützt die Freiheit, mit anderen Personen zum Zwecke einer gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung örtlich zusammenzukommen (BVerfG, Beschluss vom 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 u.a. -, juris).

    Es obliegt der Behörde, einerseits die Rechte und Pflichten der Versammlungsteilnehmer zu konkretisieren, andererseits aber auch das Maß dessen zu bestimmen, was Drittbetroffenen infolge der Durchführung der Versammlung an Einschränkungen zugemutet werden muss und welche Beeinträchtigungen sie als Träger kollidierender Rechtsgüter hinzunehmen haben und welche nicht (BVerfG, Beschluss vom 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01 -, juris, sowie Beschluss vom 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 -, juris; Hoffmann-Riem, NVwZ 2002, 257, 264).

  • VG Minden, 16.04.2003 - 11 K 810/99

    Versammlungsauflösung in Bielefeld rechtmäßig

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.09.2017 - 7 K 11854/17
    Aktivitäten im Zusammenhang mit einer Versammlung, deren Zweck die Beeinträchtigung der Rechte Dritter ist - worauf vorliegend das Motto "Anwohner nerven" hindeutet -, verlassen den Rahmen zulässiger Grundrechtsausübung (vgl. Dietel/Gintzel/Kniesel, a.a.O., § 15 VersG Rdnr. 113, ähnlich Rdnr. 116, jeweils m.w.N.; VG Minden, Urteil vom 16. April 2003 - 11 K 810/99 -, Rn. 53, juris).
  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.09.2017 - 7 K 11854/17
    An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn die Lärmbelästigung der Anwohner nicht nur als Nebenfolge in Kauf genommen, sondern beabsichtigt wird, um die Aufmerksamkeit für das Demonstrationsanliegen zu erhöhen bzw. erst zu erreichen (BVerfG, Urteil vom 11.11.1986 - 1 BvR 713/83 -, BVerfGE 73, 206, juris).
  • VG Regensburg, 15.06.2007 - RO 7 S 07.862
    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.09.2017 - 7 K 11854/17
    Insoweit kann als Orientierung von den Immissionsrichtwerten nach der sog. Freizeitlärm-Richtlinie des Länderausschusses für Immissionsschutz - Freizeitlärm-Richtlinie - (vgl. hierzu VG Regensburg, Beschluss vom 15.06.2007 - RO 7 S 07.862 -, juris) ausgegangen werden, die nachts (22:00 bis 06:00 Uhr) in Kern-, Dorf- und Mischgebieten einen Richtwert von 45 dB(A) und für singuläre Ereignisse einen Lärmrichtwert von 55 dB(A) vorsehen.
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.09.2017 - 7 K 11854/17
    Erforderlich sind daher zum Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung erkennbare konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte, aus denen sich die unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ergibt; bloße Vermutungen reichen nicht aus (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 -, juris).
  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01

    Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.09.2017 - 7 K 11854/17
    Es obliegt der Behörde, einerseits die Rechte und Pflichten der Versammlungsteilnehmer zu konkretisieren, andererseits aber auch das Maß dessen zu bestimmen, was Drittbetroffenen infolge der Durchführung der Versammlung an Einschränkungen zugemutet werden muss und welche Beeinträchtigungen sie als Träger kollidierender Rechtsgüter hinzunehmen haben und welche nicht (BVerfG, Beschluss vom 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01 -, juris, sowie Beschluss vom 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 -, juris; Hoffmann-Riem, NVwZ 2002, 257, 264).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.09.2017 - 7 K 11854/17
    Dabei umfasst der Begriff der öffentlichen Sicherheit den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985 - 1 BvR 233, 341/81 -, BVerfGE 69, 315).
  • OVG Sachsen, 19.04.2018 - 3 B 126/18

    Alkoholverbot; Versammlungsauflage; gemischte Veranstaltung

    Vielmehr ist mit dem Verwaltungsgericht davon auszugehen, dass die Tatsache, dass der Genuss von Alkohol möglicherweise eine angenehme Begleiterscheinung der Versammlung ist, im Rahmen des Art. 8 GG ohne Belang ist (so auch VG Karlsruhe, Beschl. v. 5. September 2017 - 7 K 11854/17 -, juris, Rn. 19; VG Augsburg, Beschl. v. 22. Februar 2008 - Au 4 S 08.216 -, juris, hier: Beschlussauflage Nr. 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2019 - 15 A 3186/17

    Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Verlegung des Versammlungsorts

    5. September 2017 - 7 K 11854/17 -, juris Rn. 17.
  • VG Meiningen, 01.07.2019 - 2 E 769/19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Auflagen in einem versammlungsrechtlichen

    Vorliegend geht es aber nicht um die Gefahren des Alkoholkonsums im Allgemeinen, sondern in einer spezifischen Situation, die durch besondere Umstände geprägt ist (vgl. SächsOVG, Beschl. vom 19.04.2018 - 3 B 126/18 -, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 05.09.2017 - 7 K 11854/17 -, juris).
  • VG Neustadt, 05.10.2018 - 5 L 1338/18

    Demonstrationsauflagen in Kandel rechtens

    Vorliegend geht es aber nicht um ein etwa durch Polizeiverordnung angeordnetes Verbot, Alkohol in der Öffentlichkeit zu konsumieren, sondern um die Gefahren des Alkoholkonsums in einer spezifischen Situation, die durch besondere Umstände geprägt ist (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 19. April 2018 - 3 B 126/18 -, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 05. September 2017 - 7 K 11854/17 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2018 - 3 B 126/18

    Darf Alkohol auf einer Versammlung verboten werden?

    Vielmehr ist mit dem Verwaltungsgericht davon auszugehen, dass die Tatsache, dass der Genuss von Alkohol möglicherweise eine angenehme Begleiterscheinung der Versammlung ist, im Rahmen des Art. 8 GG ohne Belang ist (so auch VG Karlsruhe, Beschl. v. 5. September 2017 - 7 K 11854/17 -, juris, Rn. 19; VG Augsburg, Beschl. v. 22. Februar 2008 - Au 4 S 08.216 -, juris, hier: Beschlussauflage Nr. 27).
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