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   VG Frankfurt/Main, 17.06.2009 - 7 K 1307/09.F   

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https://dejure.org/2009,15889
VG Frankfurt/Main, 17.06.2009 - 7 K 1307/09.F (https://dejure.org/2009,15889)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.06.2009 - 7 K 1307/09.F (https://dejure.org/2009,15889)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - 7 K 1307/09.F (https://dejure.org/2009,15889)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Glücksspiel; Gewerbliche Vermittlung von Glücksspielen; Jugendschutz; Annahmestellen

  • Wolters Kluwer

    Lotto per SMS und Jugendschutz

  • dvtm.net PDF

    Lotto per SMS genügt Jugenschutzanforderungen nicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.06.2009 - 7 K 1307/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat die einzelnen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages und die darauf beruhenden landesrechtlichen Vorschriften für in vollem Umfang mit der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar erklärt (BVerfG, Beschluss vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08, NVwZ 2008, 1338; Beschluss vom 17.12.2008 - 1 BvR 3409/08).
  • BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 3409/08
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.06.2009 - 7 K 1307/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat die einzelnen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages und die darauf beruhenden landesrechtlichen Vorschriften für in vollem Umfang mit der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar erklärt (BVerfG, Beschluss vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08, NVwZ 2008, 1338; Beschluss vom 17.12.2008 - 1 BvR 3409/08).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.06.2009 - 7 K 1307/09
    Diese landesrechtliche Regelung (vgl. zu vergleichbaren Regelungen einzelner Bundesländer Schmitt in: Dietlein/Hecker/Ruttig [Hrsg.], Glücksspielrecht, Verlag C.H. Beck, München 2008, § 19 GlüStV Rdnr. 33 f.) geht auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 28.03.2006 (1 BvR 1054/01, NJW 2006, 1261 Rdnr. 139) zurück, wonach die Nutzung von SMS den Zugang zu Angeboten von Sportwetten mittels Mobiltelefon jederzeit und von jedem Ort aus eröffne und diese Wetten spielbar mache, was mit dem Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft schwerlich zu vereinbaren sei (vgl. auch die Begründung des Entwurfs des Hessischen Glücksspielgesetzes, HessLT-Drucksache 16/7656, S. 18).
  • VGH Hessen, 03.03.2011 - 8 A 2423/09

    "Lotto per SMS" nicht erlaubnisfähig

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juni 2009 - 7 K 1307/09.F (V) - wird zurückgewiesen.

    Die mit Schriftsatz der Bevollmächtigten der Klägerin vom 23. Juli 2008 am folgenden Tag bei dem Verwaltungsgericht Wiesbaden erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main nach Verweisung des Rechtsstreits wegen örtlicher Unzuständigkeit mit Urteil vom 17. Juni 2009 - 7 K 1307/09.F (V) -, das den damaligen Bevollmächtigten der Klägerin am 13. Juli 2009 zugestellt worden, abgewiesen.

    hilfsweise, das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juni 2009 - 7 K 1307/09.

  • VG Wiesbaden, 17.02.2011 - 5 K 122/09

    Gewerbliche Spielvermittlung

    Zum einen hat die Klägerin insoweit kein abschließendes Vertriebskonzept vorgelegt, zum anderen steht diesem Vertriebsweg der zu gewährleistende Jugend- und Spielerschutz (§ 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 3 GlüStV) entgegen (vgl. VG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.06.2009, Az.: 7 K 1307/09).
  • VG Frankfurt/Main, 17.06.2009 - 7 K 139/08

    Rechtsschutz gegen Verweigerung der Bestätigung einer Anzeige der Vermittlung von

    Insbesondere gilt dies für das von der Klägerin anhängig gemachte Klageverfahren 7 K 1307/09.F(V), über das gleichfalls am heutigen Tage entschieden worden ist.
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