Weitere Entscheidungen unten: FG München, 08.12.2008 | VG Frankfurt/Main, 17.06.2009

Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 11.06.2008 - 7 K 139/08   

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https://dejure.org/2008,38343
VG Stuttgart, 11.06.2008 - 7 K 139/08 (https://dejure.org/2008,38343)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11.06.2008 - 7 K 139/08 (https://dejure.org/2008,38343)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - 7 K 139/08 (https://dejure.org/2008,38343)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umbenennung eines "Amselwegs" in "Vogelweg"; Erhebung eines Widerspruchs gegen Gemeinderatsbeschlüsse wegen der Umbenennung einer Straße; Abwägung von für eine Straßenumbenennung sprechende Gründe mit dem Interesse der Anwohner an der Beibehaltung des bisherigen ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Pressemitteilung)

    Klage von Anwohnern gegen die Umbenennung ihrer Straße abgewiesen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Klage von Anwohnern gegen die Umbenennung ihrer Straße abgewiesen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Trotz persönlicher Bindung zum alten Straßennamen: Gericht weist Klage von Anwohnern gegen die Umbenennung ihrer Straße ab - Anwohner tragen zahlreiche Bedenken gegen Umbenennung ihrer Straße vor

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1991 - 1 S 1258/90

    Benennung einer Straße und Rechte der Anwohner

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.06.2008 - 7 K 139/08
    Es handelt sich somit um einen adressatlosen dinglichen Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung i.S. des § 35 S. 2, 2. Alt. LVwVfG (st. Rspr., OVG NRW, B. v. 29.10.2007 - 15 B 1517/07 -, [...]; VGH BW, Urt. v. 22.07.1991 - 1 S 1258/90 -, [...], m.w.N.).

    Diese Möglichkeit bestünde nur, wenn mit der Regelung unmittelbar Ge- oder Verbote ausgesprochen würden, was bei einem sachbezogenen Verwaltungsakt wie einer Straßen(um)benennung hingegen nicht der Fall ist (vgl. VGH BW, Urt. v. 22.07.1991, a.a.O.; OVG NRW, B. v. 29.10.2007, a.a.O.).

    Insoweit haben die Anlieger der Straße ohne dass es auf eine eigentumsrechtliche Position ankäme durch die Erstbenennung der Straße einen Status erlangt, der durch die Änderung in rechtlich relevanter Weise berührt wird und deshalb die Gemeinden verpflichtet, die sich aus der Änderung ergebenden nachteiligen Folgen für die Anlieger in die Ermessensentscheidung einzubeziehen (VGH BW, Urt. v. 22.07.1991, a.a.O., st. Rspr).

  • BVerwG, 08.12.1977 - 7 B 76.77

    Vorsorglicher Widerspruch - Ständig wiederholte Verwaltungsakte - Vielzahl

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.06.2008 - 7 K 139/08
    Er wird auch nicht mit dem Ergehen des Verwaltungsakts, den er betrifft, wirksam und verwandelt sich damit nachträglich von selbst in einen zulässigen Widerspruch (BVerwG, B. v. 08.12.1977 - VII B 76.77 -, [...]).

    Die Einlegung eines Rechtsbehelfs setzt jedoch voraus, dass der Betroffene zu diesem Zeitpunkt beschwert ist (BVerwG, B. v. 08.12.1977, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2007 - 15 B 1517/07

    Straßenumbenennung: Zuständigkeit der Bezirksvertretungen; Kosten für Anlieger

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.06.2008 - 7 K 139/08
    Es handelt sich somit um einen adressatlosen dinglichen Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung i.S. des § 35 S. 2, 2. Alt. LVwVfG (st. Rspr., OVG NRW, B. v. 29.10.2007 - 15 B 1517/07 -, [...]; VGH BW, Urt. v. 22.07.1991 - 1 S 1258/90 -, [...], m.w.N.).

    Diese Möglichkeit bestünde nur, wenn mit der Regelung unmittelbar Ge- oder Verbote ausgesprochen würden, was bei einem sachbezogenen Verwaltungsakt wie einer Straßen(um)benennung hingegen nicht der Fall ist (vgl. VGH BW, Urt. v. 22.07.1991, a.a.O.; OVG NRW, B. v. 29.10.2007, a.a.O.).

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Rechtsprechung
   FG München, 08.12.2008 - 7 K 139/08   

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https://dejure.org/2008,35794
FG München, 08.12.2008 - 7 K 139/08 (https://dejure.org/2008,35794)
FG München, Entscheidung vom 08.12.2008 - 7 K 139/08 (https://dejure.org/2008,35794)
FG München, Entscheidung vom 08. Dezember 2008 - 7 K 139/08 (https://dejure.org/2008,35794)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bezeichnung des Klagebegehrens bei Haftungsbescheiden

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bezeichnung des Klagebegehrens bei Haftungsbescheiden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bezeichnung des Klagebegehrens bei Haftungsbescheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 06.12.2002 - VIII B 219/02

    Gegenstand des Klagebegehrens; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus FG München, 08.12.2008 - 7 K 139/08
    Daher ist ein bloßer Aufhebungsantrag nicht ausreichend, wenn das Gericht auch unter Einbeziehung des Inhalts der Verwaltungsakten nicht in der Lage ist, die Sachverhaltsmerkmale zu erkennen, aus denen der Kläger die ihn treffende Rechtsverletzung herleitet (BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2002 VIII B 219/02, BFH/NV 2003, 782 m.w.N.).
  • BFH, 08.07.1998 - I R 23/97

    Klagebegehren bei Schätzungsbescheiden

    Auszug aus FG München, 08.12.2008 - 7 K 139/08
    Das Ziel der Klage muss hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 26. November 1979 GrS 1/78, BStBl II 1980, 99; BFH-Urteil vom 8. Juli 1998 I R 23/97, BStBl II 1998, 628).
  • BFH, 08.03.2006 - VII B 266/05

    NZB: Antrag auf Terminsverlegung "in letzter Minute"

    Auszug aus FG München, 08.12.2008 - 7 K 139/08
    Das gilt auch für die Anfechtung eines Haftungsbescheids (BFH-Beschluss vom 8. März 2006 VII B 266/05, BFH/NV 2006, 1316).
  • BFH, 26.11.1979 - GrS 1/78

    Sachentscheidung - Mündliche Verhandlung - Voraussetzung einer Sachentscheidung -

    Auszug aus FG München, 08.12.2008 - 7 K 139/08
    Das Ziel der Klage muss hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 26. November 1979 GrS 1/78, BStBl II 1980, 99; BFH-Urteil vom 8. Juli 1998 I R 23/97, BStBl II 1998, 628).
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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 17.06.2009 - 7 K 139/08.F   

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https://dejure.org/2009,29087
VG Frankfurt/Main, 17.06.2009 - 7 K 139/08.F (https://dejure.org/2009,29087)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.06.2009 - 7 K 139/08.F (https://dejure.org/2009,29087)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - 7 K 139/08.F (https://dejure.org/2009,29087)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Abs 3 GlüStVAG SH, § 14 LottStVtr
    Rechtsschutz gegen Verweigerung der Bestätigung einer Anzeige der Vermittlung von Glücksspielen

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutz gegen Verweigerung der Bestätigung einer Anzeige der Vermittlung von Glücksspielen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Frankfurt/Main, 17.06.2009 - 7 K 1307/09

    Unzulässigkeit der Lottoteilnahme durch SMS

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.06.2009 - 7 K 139/08
    Insbesondere gilt dies für das von der Klägerin anhängig gemachte Klageverfahren 7 K 1307/09.F(V), über das gleichfalls am heutigen Tage entschieden worden ist.
  • BVerfG, 02.08.2007 - 1 BvR 1896/99

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Wett- und

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.06.2009 - 7 K 139/08
    Mit Schreiben vom 24.10.2007 wies die Klägerin darauf hin, dass mit dem Beschluss des BVerfG vom 02.08.2007 (1 BvR 1896/99) die im hessischen Gesetz über staatliche Sportwetten, Zahlenlotterien und Zusatzlotterien enthaltene strafbewehrte Konzentration der gewerbsmäßigen Vermittlung von Lotterien auf zugelassene Annahmestellen entfallen sei.
  • VGH Hessen, 03.03.2011 - 8 A 2423/09

    "Lotto per SMS" nicht erlaubnisfähig

    Die Klägerin behauptet unter Bezugnahme auf ihr Vorbringen in dem durch Klageabweisung rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsstreitverfahren gleichen Rubrums mit dem Aktenzeichen 7 K 139/08.

    Dem Senat liegen die den Erlaubnisantrag der Klägerin betreffenden Behördenakten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (ein Hefter, Bl. 1 bis 95) sowie die Gerichtsakten 7 K 139/08.F (V) des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vor.

    Wenn die Klägerin demgegenüber geltend gemacht hat, sie sei damals nicht als Spielvermittlerin tätig gewesen, sondern sei im Auftrag einer anderen Firma "für die Distribution von Karten (Lotto per SMS) tätig" gewesen, ist dies reine Wortklauberei und widerspricht im Übrigen ihrem eigenen Vorbringen im rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsstreitverfahren gleichen Rubrums (7 K 139/08.F des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main) und im vorprozessualen Schriftverkehr (vgl. Schreiben der damaligen Bevollmächtigten der Klägerin an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport vom 21. April 2008, Bl. 48 f. BA).

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