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VG Gelsenkirchen, 02.09.2008 - 7 K 1448/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
EU-Fahrerlaubnis
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
EU-Fahrerlaubnis
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an eine berechtigte Aufforderung einer Straßenverkehrsbehörde an einen verurteilten Fahrerlaubnisinhaber zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Gutachtenaufforderung bei der Anerkennungspflicht einer in einem Mitgliedstaat der ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
MPU-Gutachten und EU-Führerschein Anerkennung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Ausländische Fahrerlaubnis - Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Ausländische Fahrerlaubnis - Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)
Anerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VG Gelsenkirchen, 04.04.2008 - 7 L 305/08
EU-Fahrerlaubnis
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 02.09.2008 - 7 K 1448/08
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz blieb in zwei Instanzen erfolglos (Beschluss der Kammer vom 4. April 2008 - 7 L 305/08 - und Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 30. Mai 2008 - 16 B 635/08). - EuGH, 26.06.2008 - C-329/06
Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 02.09.2008 - 7 K 1448/08
- Urteil vom 26. Juni 2008 - Rs C-329/06 und C-343/06 - (Wiedemann u.a.), ebenso Urteil vom selben Tag in den Sachen C-334/06 bis C-336/06 (Zerche u.a.), allerdings mit anderen Randnummern - nochmals klargestellt, dass die Prüfung der Erteilungsvoraussetzungen für eine Fahrerlaubnis grundsätzlich den Behörden des Mitgliedstaates obliegt, in dem die Fahrerlaubnis erteilt wird.
- VG Gelsenkirchen, 04.04.2008 - 7 L 305/08 Der sinngemäß gestellte Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 1448/08 des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 28. Februar 2008 wiederherzustellen, soweit darin dem Antragsteller das Recht aberkannt worden ist, von seiner ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, und soweit ihm aufgegeben worden ist, seinen tschechischen Führerschein zur Eintragung eines Vermerks über die Untersagung vorzulegen sowie hinsichtlich der Zwangsmittelandrohung anzuordnen, ist gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - zulässig, aber unbegründet.