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   FG Düsseldorf, 28.09.2005 - 7 K 1461/04 F   

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FG Düsseldorf, 28.09.2005 - 7 K 1461/04 F (https://dejure.org/2005,12035)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.09.2005 - 7 K 1461/04 F (https://dejure.org/2005,12035)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. September 2005 - 7 K 1461/04 F (https://dejure.org/2005,12035)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur Überschreitung der Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb; Einführung der Drei-Objekte-Grenze zur Konkretisierung dieser Unterscheidung im Bereich des gewerblichen Grundstückshandels; Veräußerung von mehr ...

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2
    Gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekte-Grenze; Ehegatten-Grundstücksgemeinschaft; Ehegatten-GmbH; Ehegatten-KG; Bedingte Veräußerungsabsicht; - Gewerblicher Grundstückshandel auch bei Unterschreitung der Drei-Objekte-Grenze bei vorliegen zumindest bedingter ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel auch bei Unterschreitung der Drei-Objekte-Grenze bei vorliegen zumindest bedingter Veräußerungsabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 11.06.1997 - XI R 71/96

    Zuordnung von Grundstücksveräußerungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.09.2005 - 7 K 1461/04
    So kann beispielsweise auf eine gewerbliche Betätigung geschlossen werden, wenn das im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung erworbene Grundstück schon vor seiner Bebauung verkauft worden ist oder wenn ein solches Grundstück von vornherein auf Rechnung oder nach Wünschen des Erwerbers bebaut wird, wenn noch während der Bauphase eine Maklerfirma mit dem Verkauf beauftragt wird oder wenn das Bauunternehmen des das Grundstück bebauenden Steuerpflichtigen erhebliche Leistungen für den Bau erbringt, die nicht wie unter Fremden abgerechnet werden (BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 XI R 71/96, BFH/NV 1997, 839; BFH GrS aaO.).
  • BFH, 23.10.1987 - III R 275/83

    Gewerblicher Grundstückshandel bei engem zeitlichen Zusammenhang zwischen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.09.2005 - 7 K 1461/04
    Bei einem solchen zeitlichen Zusammenhang liegt es dann nahe, dass von vornherein bei der Errichtung der Wohnungen zumindest eine bedingte Verkaufsabsicht bestanden hat, auch wenn die eigentliche Absicht zunächst auf eine anderweitige Nutzung als durch Verkauf gerichtet war (BFH-Beschluß vom 13.3.1986 IV S 16/85, BFH/NV 1986, 606;Urteil vom 23.10.1987 III R 275/83 BStBl II 1988, 293).
  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.09.2005 - 7 K 1461/04
    Dies gilt auch, wenn bei Erwerb des unbebauten Grundstücks noch keine Veräußerungsabsicht bestand, der Steuerpflichtige aber nach einem später gefassten Verkaufsentschluss nachhaltige Aktivitäten entfaltet, die dazu führen, dass die ursprüngliche Vermögensverwaltung in die Gewerblichkeit umschlägt (BFH Urteil vom 9.12.2002 VIII R 40/01 BFHE 201, 180 BStBl II 2003, 294).
  • BFH, 13.03.1986 - IV S 16/85

    Gesonderte Feststellung einkommensteuerpflichtiger Einkünfte - Erfassung von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.09.2005 - 7 K 1461/04
    Bei einem solchen zeitlichen Zusammenhang liegt es dann nahe, dass von vornherein bei der Errichtung der Wohnungen zumindest eine bedingte Verkaufsabsicht bestanden hat, auch wenn die eigentliche Absicht zunächst auf eine anderweitige Nutzung als durch Verkauf gerichtet war (BFH-Beschluß vom 13.3.1986 IV S 16/85, BFH/NV 1986, 606;Urteil vom 23.10.1987 III R 275/83 BStBl II 1988, 293).
  • BFH, 03.06.1987 - III R 209/83

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel; keine

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.09.2005 - 7 K 1461/04
    Hierfür genügt es schon, wenn die Verkaufsabsicht nur einem kleinen Kreis von Personen bekannt wird und der Veräußerer damit rechnet, seine Verkaufsabsicht werde sich herumsprechen (BFH-Urteile vom 3.Juni 1987 III R 209/83, BFHE 150, 418, 420, BStBl II 1988, 277;vom 22.Mai 1987 III R 212/83, BFH/NV 1987, 717, 718).
  • BFH, 22.05.1987 - III R 212/83

    Überschüsse aus der Veräußerung einer Eigentumswohnung als Einkünfte aus

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.09.2005 - 7 K 1461/04
    Hierfür genügt es schon, wenn die Verkaufsabsicht nur einem kleinen Kreis von Personen bekannt wird und der Veräußerer damit rechnet, seine Verkaufsabsicht werde sich herumsprechen (BFH-Urteile vom 3.Juni 1987 III R 209/83, BFHE 150, 418, 420, BStBl II 1988, 277;vom 22.Mai 1987 III R 212/83, BFH/NV 1987, 717, 718).
  • BFH, 21.06.1996 - VIII B 87/95

    Veräußerungsabsicht beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.09.2005 - 7 K 1461/04
    Das schließt, soweit sie zum Nachweis der Veräußerungsabsicht überhaupt zulässig ist, eine unmittelbare Beweisführung durch die Vernehmung eines Zeugen, der seine Kenntnis nur aus Gesprächen mit dem Steuerpflichtigen bezieht, aus (BFH-Beschluss vom 21. Juni 1996 VIII B 87/95, BFH/NV 1996, 897, m.w.N.).
  • BFH, 11.04.1989 - VIII R 266/84

    Gewerblicher Grundstückshandel bei zum Verkauf bestimmten Wohngebäuden trotz

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.09.2005 - 7 K 1461/04
    Das reicht aus, um eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr anzunehmen (BFH Urteil vom 11.4. 1989 VIII R 266/84 BStBl II 1989, 621).
  • BFH, 18.05.1999 - I R 118/97

    Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten: Drei-Objekt-Grenze

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.09.2005 - 7 K 1461/04
    Die Kläger haben sich durch den Verkauf des Mehrfamilienhauses, welches als ein Objekt anzusehen ist (BFH Urteil vom 18.5. 1999 I R 118/97 BStBl II 2000, 28), nachhaltig und mit Gewinnerzeilungsabsicht am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt und die Grenze zur privaten Vermögensverwaltung überschritten.
  • BFH, 08.02.1996 - IV R 28/95

    Gewerblicher Grundstückshandel: Aufteilung eines Mietwohngrundstücks

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.09.2005 - 7 K 1461/04
    Die bedingte Wiederverkaufsabsicht wird auch nicht durch das von den Klägern möglicherweise ursprünglich primär verfolgte Ziel in Frage gestellt, ihre Altersversorgung abzusichern (BFH-Urteil vom 8. Februar 1996 IV R 28/95, BFH/NV 1996, 747, 750; BFH vom 15.7.2004 III R 37/02 BStBl II 2004, 950).
  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 15.07.2004 - III R 37/02

    Ungleiche Behandlung aufgeteilte/unaufgeteilte Mehrfamilienhäuser

  • BFH, 11.03.1992 - XI R 17/90

    Errichtung einer einheitlichen Wohnung durch Inhaber von zwei

  • BFH, 18.09.1991 - XI R 23/90

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von vier Objekten in fünf Jahren

  • FG Düsseldorf, 17.03.2010 - 7 K 1138/09

    Erwerb eines einzelnen Grundstücks zum Zweck der dauerhaften Vermietung durch

    Hiergegen richtete sich die Klagen 7 K 1461/04 F, die der Senat durch Urteil vom 28.9.2005 abgewiesen hatte.
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