Rechtsprechung
FG Hessen, 26.06.2007 - 7 K 1564/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Hessen
Pos 8543 UPos 8799 KN, Pos 8521 UPos 9000 KN
Tarifierung von digitalen Aufzeichnungsgeräten aus Südkorea zur Verwendung in Videoüberwachungssystemen - Keine Auslegung der Kombinierten Nomenklatur gegen deren Wortlaut auf der Grundlage von Erläuterungen der WCO - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Abgabenfestsetzung in einem Zollbescheid auf Grundlage einer zutreffenden Einreihung der von der Abgabenerhebung betroffenen Waren in die Kombinierte Nomenklatur (KN); Objektive Merkmale als entscheidendes Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung ...
- Judicialis
Position 8521 KN; ; Position 8543 KN
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zolltarif Pos. 8521 KN; Zolltarif Pos. 8543 KN
Zolltarif; Zolltariflich Einordnung; Videoüberwachungssystem; Bildaufzeichnung; Tonaufzeichnung - Zolltarifliche Eingruppierung eines digitalen Videorecorders - datenbank.nwb.de
Zolltarifliche Eingruppierung eines digitalen Videorecorders
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2005 - C-467/03
Ikegami
Auszug aus FG Hessen, 26.06.2007 - 7 K 1564/06
Diese Überlegungen seien nach Auffassung der Klägerin deswegen von besonderer Bedeutung, weil nach den Feststellungen der Generalanwältin in ihren Schlussanträgen vom 20. Januar 2005 in der das Ikegami-Gerät betreffenden Rechtssache C-467/03 diese festgestellt hätte, dass die Ikegami-Geräte anders als ein üblicher DVD-Rekorder alle Anforderungen der Anmerkung 5 E des Kapitels 84 KN erfüllen.Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften und des Bundesfinanzhofes ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren im maßgeblichen Zeitpunkt der Abgabenschuldentstehung vorhandenen objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der Kombinierten Nomenklatur und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 13. Juli 2006, Uroplasty BV - C-514/04 und EuGH-Urteil vom 17. Mai 2005, 1kegami, C-467/03, Sammlung 2005, I.-2389).
- EuGH, 13.07.2006 - C-514/04
Uroplasty - Tarifierung - Sterile Polydimethylsiloxanflocken - Siliconelastomer - …
Auszug aus FG Hessen, 26.06.2007 - 7 K 1564/06
Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften und des Bundesfinanzhofes ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren im maßgeblichen Zeitpunkt der Abgabenschuldentstehung vorhandenen objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der Kombinierten Nomenklatur und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 13. Juli 2006, Uroplasty BV - C-514/04 und EuGH-Urteil vom 17. Mai 2005, 1kegami, C-467/03, Sammlung 2005, I.-2389). - EuGH, 13.12.1994 - C-401/93
GoldStar Europe / Hauptzollamt Ludwigshafen
Auszug aus FG Hessen, 26.06.2007 - 7 K 1564/06
Mit der Frage, welche Beschaffenheitsmerkmale eine als Videogerät zur Bildund Tonaufzeichnung oder -wiedergabe bezeichnete Ware aufweisen muss, hat sich der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in dem Verfahren Goldstar Europe befasst (Urteil vom 13. Dezember 1994 C-401/93 in Sammlung 1994 I-5607 ff.).
Rechtsprechung
VG Frankfurt/Oder, 02.05.2007 - 7 K 1564/06 |
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 02.05.2007 - 7 K 1564/06
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2007 - 11 L 42.07