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   VG Frankfurt/Main, 18.05.2010 - 7 K 1645/09.F   

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https://dejure.org/2010,27460
VG Frankfurt/Main, 18.05.2010 - 7 K 1645/09.F (https://dejure.org/2010,27460)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.05.2010 - 7 K 1645/09.F (https://dejure.org/2010,27460)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 7 K 1645/09.F (https://dejure.org/2010,27460)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Beweisbeschluss nach § 99 VwGO

  • lda.brandenburg.de PDF

    (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Aufsichtsaufgaben, Aussonderungen, Internationale Beziehungen

  • fragdenstaat.de

    (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten - Aussonderungen - Aufsichtsaufgaben - Internationale Beziehungen - in-camera Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Aussonderungen, Aufsichtsaufgaben, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Internationale Beziehungen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Frankfurt/Main, 07.05.2009 - 7 L 676/09

    Informationsanspruch eines Journalisten gegenüber der Bankenaufsicht

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.05.2010 - 7 K 1645/09
    Der Kläger hatte bereits am 17.06.2009 Untätigkeitsklage erhoben mit dem Ziel, die Beklagte unter Aufhebung ihres Bescheids vom 18.02.2009 zu verpflichten, "dem Kläger Einsicht in die Akten und Gutachten der Beklagten zur H-Bank AG (54 Aktenbände, gesamt 1360 Seiten) wie beschrieben im Schreiben der Beklagten vom 20.03.2009 an das VG Frankfurt in Sachen 7 L 676/09(V) zu gewähren".

    Ein derartiges Volumen ist nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 02.03.2010 - 6 A 1684/09) und des erkennenden Gerichts (vgl. Beschluss vom 07.05.2009 - 7 L 676/09, NVwZ 2009, 1182) grundsätzlich nicht geeignet, einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu sperren.

  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 22.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; internationale Beziehungen; nachteilige

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.05.2010 - 7 K 1645/09
    Dass der Gesetzgeber von dem Erfordernis einer solchen konkreten Gefährdungsprognose ausgegangen ist, wird daraus deutlich, dass er § 3 Nr. 1 IFG mit der Möglichkeit nachteiliger Auswirkungen auf die in der Vorschrift genannten Schutzgüter an die Vorschrift in § 8 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes - UIG - angelehnt hat (BT-Drucks. 15/4493, S. 9), der eine entsprechend substantiierte Gefährdungsprognose voraussetzt (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Februar 2008 - 1 A 10886/07 -, NVwZ 2008, 1141; zum Erfordernis einer Prognose der informationspflichtigen Stelle im Rahmen des Ausschlusstatbestandes in § 3 Nr. 1 Buchst. a) IFG: BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 22.08 -, DVBl. 2010, 120).
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.05.2010 - 7 K 1645/09
    Art. 3 Abs. 1 GG ist aber nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2004 - 2 BvL 5/00 -, NJW-RR 2004, 1657 [1658]).
  • EuG, 30.11.2004 - T-168/02

    IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zugang

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.05.2010 - 7 K 1645/09
    Ob Zugang zu den aus einem Mitgliedstaat stammenden Dokumenten zu gewähren ist und ob der Antragsteller im Ablehnungsfall ein Recht zur Einlegung eines Rechtsbehelfs hat, richtet sich folglich allein nach nationalem Recht (vgl. EuGH, Urteil vom 30. November 2004 - T-168/02 -, NVwZ 2005, 313 [314]).
  • VGH Hessen, 24.03.2010 - 6 A 1832/09

    Informationsgesuch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.05.2010 - 7 K 1645/09
    Zum Anwendungsbereich des § 3 Nr. 7 IFG hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 24.03.2010 (6 A 1832/09) ausgeführt:.
  • VG Frankfurt/Main, 23.01.2008 - 7 E 3280/06

    Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.05.2010 - 7 K 1645/09
    Würde allein der von der Beklagten in den Vordergrund ihrer Überlegungen gestellte Umstand, dass sie bei ihrer Aufgabenerfüllung auf die freiwillige Mitarbeit der beaufsichtigten Institute angewiesen und folglich bei jedweder Einschränkung dieser Kooperation zwangsläufig in ihrer Tätigkeit behindert wird, für § 3 Nr. 1 Buchst. d) IFG als ausreichend betrachtet, käme dies letztlich einem vollständigen Ausschluss des Zugangs zu den der Bundesanstalt in ihrer Aufsichts- und Kontrolltätigkeit nach dem Kreditwesengesetz übermittelten Informationen und damit in der Sache einer Bereichsausnahme gleich, die indessen nach § 3 Nr. 8 IFG nur für den Zugang zu Informationen der Nachrichtendienste und der Bundesbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes im Rahmen der Erfüllung von Aufgaben im Sinne von § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes normiert worden ist (vgl. Verwaltungsgericht Frankfurt, Urteil vom 23. Januar 2008 - 7 E 2380/06(V) -, NVwZ 2008, 1384 [1385]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2008 - 1 A 10886/07

    Land muss BUND informieren

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.05.2010 - 7 K 1645/09
    Dass der Gesetzgeber von dem Erfordernis einer solchen konkreten Gefährdungsprognose ausgegangen ist, wird daraus deutlich, dass er § 3 Nr. 1 IFG mit der Möglichkeit nachteiliger Auswirkungen auf die in der Vorschrift genannten Schutzgüter an die Vorschrift in § 8 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes - UIG - angelehnt hat (BT-Drucks. 15/4493, S. 9), der eine entsprechend substantiierte Gefährdungsprognose voraussetzt (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Februar 2008 - 1 A 10886/07 -, NVwZ 2008, 1141; zum Erfordernis einer Prognose der informationspflichtigen Stelle im Rahmen des Ausschlusstatbestandes in § 3 Nr. 1 Buchst. a) IFG: BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 22.08 -, DVBl. 2010, 120).
  • VG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - 7 K 2168/12

    Zugang zu Informationen der BaFin

    Der Kläger hatte bereits am 17.06.2009 unter dem Aktenzeichen 7 K 1645/09.F Untätigkeitsklage erhoben mit dem Ziel, die Beklagte unter Aufhebung ihres Bescheids vom 18.02.2009 zu verpflichten, "dem Kläger Einsicht in die Akten und Gutachten der Beklagten zur L-AG (54 Aktenbände, gesamt 1360 Seiten) wie beschrieben im Schreiben der Beklagten vom 20.03.2009 an das VG Frankfurt in Sachen 7 L 676/09(V) zu gewähren".

    Am 18.05.2010 hat das Gericht im Verfahren 7 K 1645/09.F folgenden Beweisbeschluss erlassen:.

    Auf die Begründung des den Beteiligten bekannten Beschlusses (Bl. 277 ff. GA 7 K 1645/09.F) wird Bezug genommen.

    Mit Schreiben vom 29.07.2010 verweigerte das Bundesministerium der Finanzen die Vorlage der angeforderten Unterlagen (Bl. 300 ff. GA 7 K 1645/09.F).

    Nach Abschluss des Verfahrens nach § 99 VwGO ist das zwischenzeitlich ausgesetzte Verfahren 7 K 1645/09.F am 06.06.2012 wieder aufgenommen und unter dem Aktenzeichen 7 K 2168/12.F fortgeführt worden.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Klageverfahrens 7 K 2168/12.F (vormals 7 K 1645/09.F), 3 Bände, sowie auf die Gerichtsakten der Eilverfahren desselben Rubrums 7 L 676/09.F, 2 Bände, und 7 L 1553/09.F, 2 Bände, Bezug genommen.

  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 1071/13

    Der Kläger begehrt Einsicht in die Unterlagen der Bundesanstalt für

    Die Beklagte und die Beigeladene traten der Klage, die zunächst unter dem Aktenzeichen 7 K 1645/09.F geführt wurde, entgegen.
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