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   FG Düsseldorf, 05.12.2007 - 7 K 1743/07 H, 7 K 1743/07 L   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8230
FG Düsseldorf, 05.12.2007 - 7 K 1743/07 H, 7 K 1743/07 L (https://dejure.org/2007,8230)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.12.2007 - 7 K 1743/07 H, 7 K 1743/07 L (https://dejure.org/2007,8230)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Dezember 2007 - 7 K 1743/07 H, 7 K 1743/07 L (https://dejure.org/2007,8230)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitgeberseitige Haftung für nichtentrichtete, auf Steuerberatungskosten entfallende Lohnsteuer; Übernahme der Steuerberatungskosten als steuerpflichtiger Arbeitslohn; Ersparnis von durch einen anderen getätigten Aufwendungen als Geldwerter Vorteil; Zeitpunkt des ...

  • Judicialis

    AO § 191; ; EStG § 8 Abs. 2; ; EStG § 42d; ; LStDV 1990 § 2 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Übernahme von Steuerberatungskosten als Arbeitslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - Übernahme von Steuerberaterkosten bei Nettolohnvereinbarung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Übernahme der Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarungen sind Arbeitslohn

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber bezahlte den Steuerberater - Dieser finanzielle Vorteil ist zu versteuernder Arbeitslohn

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Übernahme von Steuerberatungskosten durch Arbeitgeber stellt auch bei Nettolohnvereinbarung Arbeitslohn dar

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Übernahme von Steuerberatungskosten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Übernahme der Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarungen ist Arbeitslohn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 545
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05

    Gestellung einheitlicher bürgerlicher Kleidung nicht zwangsläufig Arbeitslohn

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.12.2007 - 7 K 1743/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH vom 2. Februar 1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513, BStBl II 1990, 472; BFH vom 22. Juni 2006 VI R 21/05, BFHE 214, 252, BStBl II 2006, 915) ist steuerpflichtiger Arbeitslohn dadurch gekennzeichnet, dass dem Arbeitnehmer Einnahmen (Bezüge oder geldwerte Vorteile) zufließen, die "für" seine Arbeitsleistung gewährt werden (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG).

    Ist aber --neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers-- ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führt zu Lohnzuwendung (BFH vom 2. Februar 1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513, BStBl II 1990, 472; BFH vom 22. Juni 2006 VI R 21/05, BFHE 214, 252, BStBl II 2006, 915).

  • BFH, 02.02.1990 - VI R 15/86

    Weitergabe eines Preisnachlasses kann Arbeitslohn sein

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.12.2007 - 7 K 1743/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH vom 2. Februar 1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513, BStBl II 1990, 472; BFH vom 22. Juni 2006 VI R 21/05, BFHE 214, 252, BStBl II 2006, 915) ist steuerpflichtiger Arbeitslohn dadurch gekennzeichnet, dass dem Arbeitnehmer Einnahmen (Bezüge oder geldwerte Vorteile) zufließen, die "für" seine Arbeitsleistung gewährt werden (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG).

    Ist aber --neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers-- ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führt zu Lohnzuwendung (BFH vom 2. Februar 1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513, BStBl II 1990, 472; BFH vom 22. Juni 2006 VI R 21/05, BFHE 214, 252, BStBl II 2006, 915).

  • BFH, 07.07.2004 - VI R 29/00

    Arbeitslohn: Übernahme von Verwarnungsgeldern

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.12.2007 - 7 K 1743/07
    Die danach erforderliche Gesamtwürdigung hat insbesondere Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seine besondere Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck zu berücksichtigen (BFH vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFH/NV 2006, 1563;vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30;vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367, jeweils m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 31.05.2000 - 17 V 1736/00

    Arbeitslohn; Steuerberatung; Geldwerter Vorteil; Nettolohnvereinbarung;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.12.2007 - 7 K 1743/07
    Auch die formale Stellung des Arbeitnehmers als Steuerschuldner - die durch den Abschluss der Nettolohnvereinbarung nicht berührt wird (BFH vom 1. September 2005 VI B 30/05 BFH/NV 2005, 2046; Schmidt/Drenseck § 39 b EStG Tz. 11; Lademann/Wermelskirchen § 39 b EStG Tz. 67) - stellt nach Auffassung des Senats kein geeignetes Kriterium dar, um die Interessen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers gegeneinander abzuwägen und zu entscheiden, inwieweit der zugewendete Vorteil im vorliegenden Fall Entlohnungscharakter hat (vgl. auch FG Düsseldorf vom 31. Mai 2000 17 V 1736/00 A (H) EFG 2001, 1613).
  • BFH, 11.04.2006 - VI R 60/02

    Arbeitslohn bei Überlassung von hochwertigen Kleidungsstücken an Arbeitnehmer zu

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.12.2007 - 7 K 1743/07
    Die danach erforderliche Gesamtwürdigung hat insbesondere Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seine besondere Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck zu berücksichtigen (BFH vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFH/NV 2006, 1563;vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30;vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03

    Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.12.2007 - 7 K 1743/07
    Die danach erforderliche Gesamtwürdigung hat insbesondere Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seine besondere Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck zu berücksichtigen (BFH vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFH/NV 2006, 1563;vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30;vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 13.12.1989 - I R 118/87

    Zur Anwendung des § 25 Abs. 2 UmwStG 1977 (Veräußerung des übergegangenen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.12.2007 - 7 K 1743/07
    Denn für die Annahme einer Lohnzuwendung ist es unerheblich, ob der Arbeitnehmer die Ausgaben auch mit einiger Wahrscheinlichkeit getätigt hätte, wenn er den Vorteil nicht kostenlos hätte in Anspruch nehmen können; entscheidend ist allein, dass er den ihm angebotenen Vorteil tatsächlich in Anspruch genommen hat (BFH vom 13. Dezember 1998 I R 118/87, BStBl II 1990, 432).
  • BFH, 11.03.1988 - VI R 106/84

    1. Im Rahmen eines Sicherheitswettbewerbs an Arbeitnehmer gezahlte Prämien sind

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.12.2007 - 7 K 1743/07
    Je höher aus der Sicht des Arbeitnehmers die Bereicherung anzusetzen ist, desto geringer zählt das aus der Sicht des Arbeitgebers vorhandene eigenbetriebliche Interesse (BFH vom 11. März 1988 VI R 106/84, BFHE 153, 324, BStBl II 1988, 726).
  • BFH, 09.03.1990 - VI R 48/87

    A) Teilnahme an vom Arbeitgeber veranstalteten Incentive-Reisen führt zu

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.12.2007 - 7 K 1743/07
    Bei Sachbezügen, die die allgemeine Lebensführung des Arbeitnehmers betreffen, geht die Rechtsprechung davon aus, dass sie dem Arbeitnehmer in dem Augenblick zugeflossen sind, in dem er sie tatsächlich in Anspruch nimmt (BFH vom 9. März 1990 VI R 48/87 BFHE 160, 447, BStBl II 1990, 711).
  • BFH, 01.09.2005 - VI B 30/05

    Nettolohnvereinbarung; Beweiserhebung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.12.2007 - 7 K 1743/07
    Auch die formale Stellung des Arbeitnehmers als Steuerschuldner - die durch den Abschluss der Nettolohnvereinbarung nicht berührt wird (BFH vom 1. September 2005 VI B 30/05 BFH/NV 2005, 2046; Schmidt/Drenseck § 39 b EStG Tz. 11; Lademann/Wermelskirchen § 39 b EStG Tz. 67) - stellt nach Auffassung des Senats kein geeignetes Kriterium dar, um die Interessen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers gegeneinander abzuwägen und zu entscheiden, inwieweit der zugewendete Vorteil im vorliegenden Fall Entlohnungscharakter hat (vgl. auch FG Düsseldorf vom 31. Mai 2000 17 V 1736/00 A (H) EFG 2001, 1613).
  • BFH, 09.05.2019 - VI R 28/17

    Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung kein Arbeitslohn

    Die Vorinstanz hat der Frage, in wessen Interesse der Abschluss der Nettolohnvereinbarung lag, für die im Streitfall vorzunehmende Beurteilung der Übernahme der Steuerberatungskosten als Arbeitslohn bei seiner Gesamtwürdigung allerdings nicht die entscheidende Bedeutung beigemessen, wie es das FG Düsseldorf in seinem Urteil vom 5. Dezember 2007 - 7 K 1743/07 H(L) (EFG 2008, 545) getan hat.
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.12.2016 - 1 K 1605/14

    Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers für übernommene Steuerberatungskosten im

    In einem dem vorliegenden Sachverhalt weitgehend vergleichbaren Fall hatte das Finanzgericht Düsseldorf im Urteil vom 5. Dezember 2007 7 K 1743/07 H(L) (DStRE 2008, 1319) die Übernahme der Steuerberatungskosten durch den Arbeitgeber im Zusammenhang mit Nettolohnvereinbarungen bei Auslandsentsendungen von Arbeitnehmern als steuerpflichtigen Arbeitslohn angesehen.
  • BFH, 21.01.2010 - VI R 2/08

    Übernahme von Steuerberatungskosten ist Arbeitslohn

    Das Finanzgericht (FG) wies die hiergegen erhobene Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 545 veröffentlichten Gründen ab.

    das Urteil des FG Düsseldorf vom 5. Dezember 2007  7 K 1743/07 H(L) aufzuheben und den Haftungsbescheid vom 4. Juni 2004 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10. April 2007 insoweit abzuändern, als die Klägerin wegen der Übernahme der Steuerberatungskosten für ihre Arbeitnehmer in Haftung genommen wird.

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