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   VG Münster, 27.03.2009 - 7 K 1971/08   

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https://dejure.org/2009,15879
VG Münster, 27.03.2009 - 7 K 1971/08 (https://dejure.org/2009,15879)
VG Münster, Entscheidung vom 27.03.2009 - 7 K 1971/08 (https://dejure.org/2009,15879)
VG Münster, Entscheidung vom 27. März 2009 - 7 K 1971/08 (https://dejure.org/2009,15879)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • aufrecht.de

    Keine Rundfunkgebührenpflicht für Eigentümer eines Heimarbeitsplatz-PC

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rundfunkgebührenpflicht eines Arbeitgebers für die Zurverfügungstellung von Computer für einen häuslichen Arbeitsplatz der Mitarbeiter; Bestimmung des richtigen Gebührenpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung und Rechtsprechungsübersicht)

    Rundfunkgebühren für PCs

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung und Rechtsprechungsübersicht)

    Rundfunkgebühren für PCs

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Münster, 26.09.2008 - 7 K 1473/07

    Keine allgemeine Rundfunkgebührenpflicht für PCs

    Auszug aus VG Münster, 27.03.2009 - 7 K 1971/08
    Insoweit verweist das Gericht zur Vermeidung von Wiederholungen auf die in das Verfahren eingeführten Urteile der Kammer vom 26. September 2008 - 7 K 1473/07 - und vom 27. Februar 2009 - 7 K 744/08 -, an deren Begründung es auch unter Berücksichtigung des Vorbringens des Beklagten in diesem Verfahren und der Berufungsbegründung zu 7 K 1473/07 festhält.
  • VG Münster, 27.02.2009 - 7 K 744/08

    Qualifizierung eines internetfähigen Computers als neuartiges

    Auszug aus VG Münster, 27.03.2009 - 7 K 1971/08
    Insoweit verweist das Gericht zur Vermeidung von Wiederholungen auf die in das Verfahren eingeführten Urteile der Kammer vom 26. September 2008 - 7 K 1473/07 - und vom 27. Februar 2009 - 7 K 744/08 -, an deren Begründung es auch unter Berücksichtigung des Vorbringens des Beklagten in diesem Verfahren und der Berufungsbegründung zu 7 K 1473/07 festhält.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2010 - 1 O 89/09

    Rundfunkgebührenbefreiung gilt nur für die Vermietung von Gästezimmern und

    Unerheblich ist, wer Eigentümer ist, also nach den Bestimmungen des Zivilrechts darüber verfügen kann (vgl. VG Münster, Urt. v. 27.03.2009 - 7 K 1971/08 -, juris).
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