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   VG Köln, 17.02.2004 - 7 K 1979/01   

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VG Köln, 17.02.2004 - 7 K 1979/01 (https://dejure.org/2004,12595)
VG Köln, Entscheidung vom 17.02.2004 - 7 K 1979/01 (https://dejure.org/2004,12595)
VG Köln, Entscheidung vom 17. Februar 2004 - 7 K 1979/01 (https://dejure.org/2004,12595)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Erlaubnis gem. § 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zum Besitz und zur Anwendung von Cannabis zur versuchsweisen Therapie einer vorliegenden Multiplen Sklerose; Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung einer Erlaubnis zur Verwendung von Cannabis durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Erlaubnis zum Cannabisgebrauch für Heil- und Linderungszwecke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.12.2000 - 3 C 20.00

    Religionsfreiheit; Religionsausübungsfreiheit; Cannabisprodukte; Marihuana;

    Auszug aus VG Köln, 17.02.2004 - 7 K 1979/01
    Ein öffentliches Interesse ist gegeben, wenn das Vorhaben zumindest auch einem gegenwärtigen Anliegen der Allgemeinheit entspricht, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 21.12.2000 - 3 C 20/00 - , NJW 2001, 1365.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 21.12.2000 - 3 C 20/00 - ausgeführt, dass auch die nach Ergehen dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erzielten Forschungsergebnisse bisher nicht den Beweis einer generellen Unbedenklichkeit von Cannabis erbracht hätten.

    Denn die Frage, ob die Einschränkung des Rechtes des Patienten auf freie Wahl des Heilmittels durch den Schutzzweck des Gesetzes gerechtfertigt ist, ist eine normative Frage, bei der vom Einzelfall abweichende abstrahierende Erwägungen zulässig und geboten sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 21.12.2000 - 3 C 20/00 - , a.a.O.

  • BVerfG, 20.01.2000 - 2 BvR 2382/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Cannabiskonsum zu

    Auszug aus VG Köln, 17.02.2004 - 7 K 1979/01
    Der Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.01.2000 - 2 BvR 2382/99 - sei dahingehend zu verstehen, dass die Erlaubniserteilung einer Vielzahl von Betroffenen diene und also eine Ausstrahlungswirkung auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung habe und nicht lediglich einer einzelnen Person diene.

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20.01.2000, mit dem eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde, darauf hingewiesen, dass auch die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung, die als Gesetzeszweck in der Regelung der Versagungsgründe unter § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG genannt wird, ein öffentlicher Zweck ist, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 3 Abs. 2 BtMG rechtfertigen kann, vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.01.2000 - 2 BvR 2382-2389/99 - , NJW 2000, 3126.

    Der Auffassung, dass § 3 Abs. 2 BtMG die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zum Zweck einer Einzelfalltherapie nicht vorsieht, steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.01.2000 - 2 BvR 2382/99 - nicht entgegen.

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VG Köln, 17.02.2004 - 7 K 1979/01
    BVerfG, Beschluss vom 09.03.1994 - 2 BvL 43/92 - , NJW 1994, 1577, 1578.

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 09.03.1994 - 2 BvL 43/92 - , betreffend die Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschrift des § 29 BtMG auf der Grundlage des damaligen Erkenntnisstandes zu den nicht unbeträchtlichen Gefahren und Risiken des Cannabiskonsums entschieden.

  • VG Köln, 17.02.2004 - 7 K 8135/02

    Keine Erlaubnis zum Cannabisgebrauch für Heil- und Linderungszwecke

    Auszug aus VG Köln, 17.02.2004 - 7 K 1979/01
    § 3 Abs. 2 BtMG i.V.m. Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG ist, soweit er den Anbau und Erwerb von Cannabis zum Zweck der Selbstbehandlung ohne Ausnahme verbietet, formell, vgl. Urteil der Kammer vom heutigen Tag in 7 K 8135/02 , und materiell verfassungsmäßig.
  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus VG Köln, 17.02.2004 - 7 K 1979/01
    Ein wissenschaftlicher Zweck ist gegeben, wenn die Verwendung des Betäubungsmittels im Rahmen eines nach Inhalt und Form ernsthaften, planmäßigen Versuchs zur Ermittlung von Erkenntnissen erfolgen soll, vgl. Körner, Betäubungsmittelgesetz, 5. Aufl. 2001, § 3 Rn. 37; unter Hinweis auf Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteil vom 29.05.1973 - 1 BvR 424/71 - Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 35, 79, 113.
  • VG Köln, 11.01.2011 - 7 K 3889/09

    Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte muss über Cannabis-Anbau durch

    Das Gericht folgt unter Aufgabe seiner Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 17.02.2004 - 7 K 1979/01, 7 K 1023/01 - ) der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - Juris, in einem vergleichbaren Fall, laut der die Therapierung schwerkranker Menschen nicht nur jeweils deren individuelle Interessen verfolgt, sondern ein Anliegen der Allgemeinheit ist.
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VG Köln, Entscheidung vom 19.04.2004 - 7 K 1979/01 (https://dejure.org/2004,79335)
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