Rechtsprechung
VG Leipzig, 07.06.2005 - 7 K 1992/02 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (6)
- BVerfG, 14.01.2010 - 1 BvR 1627/09
Grenzen des Bestandsschutzes einer immissionsschutzrechtlich genehmigten …
Mit (nicht veröffentlichtem) Urteil vom 7. Juni 2005 (7 K 1992/02) stellte das Verwaltungsgericht Leipzig fest, dass die Beschwerdeführerin befugt sei, ihre Legehennenhaltungsanlage auch nach dem 1. Januar 2007 nach Maßgabe des Bescheides des Regierungspräsidiums vom 7. März 1996 fortzuführen, solange der Bescheid nicht geändert oder aufgehoben werde. - OVG Sachsen, 19.02.2008 - 4 B 553/05
Anschlussberufung; Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Hennenhaltung; …
Auf die Berufung des Beklagten zu 1. wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 7. Juni 2005 - 7 K 1992/02 - geändert.das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 7. Juni 2005 - 7 K 1992/02 - zu ändern und die gegen ihn gerichtete Klage abzuweisen.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 7. Juni 2005 - 7 K 1992/02 zu ändern und festzustellen, dass der Beklagte zu 2. gegenüber der Klägerin nicht zu einem Einschreiten nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung berechtigt ist, solange der Bescheid des Beklagten zu 1. vom 7.3.1996 nicht geändert oder aufgehoben wurde.
- OVG Sachsen, 30.09.2010 - 4 E 142/09
Streitwert, Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Ausfertigung Az.: 4 E 142/09 7 K 1992/02.Die Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 7. Juni 2005 - 7 K 1992/02 - wird zurückgewiesen.
- OVG Sachsen, 04.01.2011 - 4 E 128/10
Anhörungsrüge, Streitwert
Ausfertigung Az.: 4 E 128/10 7 K 1992/02.1 Die Anhörungsrüge des Prozessbevollmächtigten des Beklagten gemäß § 69a Abs. 1 GKG hat keinen Erfolg, weil der Senat den Anspruch auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit seinem Beschluss über die Zurückweisung der Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 7. Juni 2005 - 7 K 1992/02 - nicht verletzt hat.
- VG Oldenburg, 22.03.2006 - 11 A 3583/05
Immissionsschutz- und baurechtliche Genehmigungen des Betriebs einer …
Die Feststellungsklagen sind nach § 43 VwGO zulässig (vgl. auch VG Halle, Urteil vom 27. April 2005 - 2 A 12/05 - ; VG Leipzig, Urteil vom 7. Juni 2005 - 7 K 1992/02 - . - VG Gießen, 07.09.2007 - 8 E 453/06 Gegen die hier vertretene Rechtsauffassung vermögen auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 07.06.2005 - 7 K 1992/02 - und die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen - Anhalt vom 16.08.2007 - 2 L 94/05 -, die jeweils einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung eines Hennenhaltungsbetriebs Bindungswirkung hinsichtlich der Haltungsmodalitäten zuerkannt haben, keine durchgreifenden Bedenken zu begründen.