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   VG Aachen, 15.04.2011 - 7 K 2213/09   

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https://dejure.org/2011,4625
VG Aachen, 15.04.2011 - 7 K 2213/09 (https://dejure.org/2011,4625)
VG Aachen, Entscheidung vom 15.04.2011 - 7 K 2213/09 (https://dejure.org/2011,4625)
VG Aachen, Entscheidung vom 15. April 2011 - 7 K 2213/09 (https://dejure.org/2011,4625)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • verkehrslexikon.de

    Zur Zahlungspflicht von Verwaltungsgebühren bei einer abgebrochenen Abschleppmaßnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Von der Gebührenerhebung für eine Abschleppmaßnahme kann bei Einstellung des Vollzugs abgesehen werden; Abschleppen des Fahrzeugs bei Parken auf einen beschilderten Bussonderfahrstreifen ist zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgebühren sind auch für "abgebrochene" Abschleppmaßnahmen zu entrichten

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Gebühren auch für "abgebrochene” Abschleppmaßnahmen

  • heise.de (Pressemeldung, 27.01.2012)

    Parksünder zahlen auch für abgebrochenen Abschleppeinsatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Abgebrochene" Abschleppmaßnahmen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Verwaltungsgebühren auch für abgebrochenen Abschleppvorgang?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verwaltungsgebühren auch bei abgebrochenen Abschleppmaßnahmen fällig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Abschleppen des Wagens gerade noch verhindert - Die Stadt darf vom Autofahrer dennoch Verwaltungsgebühr kassieren

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Verwaltungsgebühren auch für abgebrochene Abschleppmaßnahme

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Falschparker aufgepasst: Verwaltungsgebühren müssen auch für "abgebrochene" Abschleppmaßnahmen bezahlt werden

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Abgebrochene Abschleppmaßnahme kann teuer werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zahlen, auch wenn der Abschleppeinsatz unterbrochen wurde

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgebühren auch für "abgebrochene" Abschleppmaßnahmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zahlen, auch wenn der Abschleppeinsatz unterbrochen wurde

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwaltungsgebühren müssen auch für "abgebrochene" Abschleppmaßnahmen gezahlt werden

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2000 - 5 A 2625/00

    Verwaltungsgebühr für das Abschleppen von Fahrzeugen rechtmäßig

    Auszug aus VG Aachen, 15.04.2011 - 7 K 2213/09
    Das von der Beklagten zitierte Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. November 2000 - 5 A 2625/00 - sei nicht einschlägig.

    vgl. hierzu OVG NRW, Urteile vom 28. November 2000 - 5 A 2724/00 - und - 5 A 2625/00 -, beide juris.

    vgl. zum Vorstehenden OVG NRW, Urteil vom 28. November 2000 - 5 A 2625/00 -, a.a.O., Rn. 18.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 28. November 2000 - 5 A 2625/00 -, a.a.O., Rn. 24 f. m.w.N.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 28. November 2000 - 5 A 2625/00 -, a.a.O., Rn. 28.

  • VG Minden, 02.12.2005 - 11 K 782/05

    Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme und des Kostenbescheids; Effektivität des

    Auszug aus VG Aachen, 15.04.2011 - 7 K 2213/09
    vgl. VG Minden, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 11 K 782/05 -, nrwe.de.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2000 - 5 A 2724/00

    Kosten für das Abschleppen eines zugelassenen Kraftfahrzeugs im Wege der

    Auszug aus VG Aachen, 15.04.2011 - 7 K 2213/09
    vgl. hierzu OVG NRW, Urteile vom 28. November 2000 - 5 A 2724/00 - und - 5 A 2625/00 -, beide juris.
  • VG Aachen, 20.06.2011 - 6 K 717/10

    Erstatttung von verauslagten Abschleppkosten nebst Zinsen bei verbotswidrigem

    Dies ist beim Abstellen eines Fahrzeuges im Bereich eines Bussonderfahrstreifen regelmäßig der Fall, vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof (HessVGH), Urteil vom 20. April 1993 - 11 UE 3712/89 -, ZfSch 1993, 359; VG Aachen, Urteil vom 15. April 2011 - 7 K 2213/09 -, ; vgl. auch Huppertz, Die Busspur und der ruhende Verkehr, VD 1994, 30; vgl. zudem die Rechtsprechung zu anderen Sonderverkehrsflächen für den Fahrverkehr, z.B. OVG NRW, zuletzt Beschluss vom 15. April 2011 - 5 A 954/10 -, (Radweg), bzw. für den ruhenden Verkehr, z.B. OVG NRW, Beschluss vom 24. September 1998 - 5 A 6183/96 -, (Busparkplatz).

    Die mit dem angefochtenen Bescheid erhobenen Verwaltungsgebühren in Höhe von 50,-- EUR sind nach Grund und Höhe rechtlich nicht zu beanstanden, vgl. zu einem ähnlichen Fall: VG Aachen, Urteil vom 15. April 2011 - 7 K 2213/09 -, a.a.O.

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