Rechtsprechung
VG Aachen, 15.04.2011 - 7 K 2213/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zur Zahlungspflicht von Verwaltungsgebühren bei einer abgebrochenen Abschleppmaßnahme
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Von der Gebührenerhebung für eine Abschleppmaßnahme kann bei Einstellung des Vollzugs abgesehen werden; Abschleppen des Fahrzeugs bei Parken auf einen beschilderten Bussonderfahrstreifen ist zulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Verwaltungsgebühren sind auch für "abgebrochene" Abschleppmaßnahmen zu entrichten
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Gebühren auch für "abgebrochene” Abschleppmaßnahmen
- heise.de (Pressemeldung, 27.01.2012)
Parksünder zahlen auch für abgebrochenen Abschleppeinsatz
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
"Abgebrochene" Abschleppmaßnahmen
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Verwaltungsgebühren auch für abgebrochenen Abschleppvorgang?
- lto.de (Kurzinformation)
Verwaltungsgebühren auch bei abgebrochenen Abschleppmaßnahmen fällig
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Abschleppen des Wagens gerade noch verhindert - Die Stadt darf vom Autofahrer dennoch Verwaltungsgebühr kassieren
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Verwaltungsgebühren auch für abgebrochene Abschleppmaßnahme
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Falschparker aufgepasst: Verwaltungsgebühren müssen auch für "abgebrochene" Abschleppmaßnahmen bezahlt werden
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Abgebrochene Abschleppmaßnahme kann teuer werden
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Zahlen, auch wenn der Abschleppeinsatz unterbrochen wurde
- anwalt.de (Pressemitteilung)
Verwaltungsgebühren auch für "abgebrochene" Abschleppmaßnahmen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zahlen, auch wenn der Abschleppeinsatz unterbrochen wurde
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verwaltungsgebühren müssen auch für "abgebrochene" Abschleppmaßnahmen gezahlt werden
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2000 - 5 A 2625/00
Verwaltungsgebühr für das Abschleppen von Fahrzeugen rechtmäßig
Auszug aus VG Aachen, 15.04.2011 - 7 K 2213/09
Das von der Beklagten zitierte Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. November 2000 - 5 A 2625/00 - sei nicht einschlägig.vgl. hierzu OVG NRW, Urteile vom 28. November 2000 - 5 A 2724/00 - und - 5 A 2625/00 -, beide juris.
vgl. zum Vorstehenden OVG NRW, Urteil vom 28. November 2000 - 5 A 2625/00 -, a.a.O., Rn. 18.
vgl. OVG NRW, Urteil vom 28. November 2000 - 5 A 2625/00 -, a.a.O., Rn. 24 f. m.w.N.
vgl. OVG NRW, Urteil vom 28. November 2000 - 5 A 2625/00 -, a.a.O., Rn. 28.
- VG Minden, 02.12.2005 - 11 K 782/05
Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme und des Kostenbescheids; Effektivität des …
Auszug aus VG Aachen, 15.04.2011 - 7 K 2213/09
vgl. VG Minden, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 11 K 782/05 -, nrwe.de. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2000 - 5 A 2724/00
Kosten für das Abschleppen eines zugelassenen Kraftfahrzeugs im Wege der …
Auszug aus VG Aachen, 15.04.2011 - 7 K 2213/09
vgl. hierzu OVG NRW, Urteile vom 28. November 2000 - 5 A 2724/00 - und - 5 A 2625/00 -, beide juris.
- VG Aachen, 20.06.2011 - 6 K 717/10
Erstatttung von verauslagten Abschleppkosten nebst Zinsen bei verbotswidrigem …
Dies ist beim Abstellen eines Fahrzeuges im Bereich eines Bussonderfahrstreifen regelmäßig der Fall, vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof (HessVGH), Urteil vom 20. April 1993 - 11 UE 3712/89 -, ZfSch 1993, 359; VG Aachen, Urteil vom 15. April 2011 - 7 K 2213/09 -, ; vgl. auch Huppertz, Die Busspur und der ruhende Verkehr, VD 1994, 30; vgl. zudem die Rechtsprechung zu anderen Sonderverkehrsflächen für den Fahrverkehr, z.B. OVG NRW, zuletzt Beschluss vom 15. April 2011 - 5 A 954/10 -, (Radweg), bzw. für den ruhenden Verkehr, z.B. OVG NRW, Beschluss vom 24. September 1998 - 5 A 6183/96 -, (Busparkplatz).Die mit dem angefochtenen Bescheid erhobenen Verwaltungsgebühren in Höhe von 50,-- EUR sind nach Grund und Höhe rechtlich nicht zu beanstanden, vgl. zu einem ähnlichen Fall: VG Aachen, Urteil vom 15. April 2011 - 7 K 2213/09 -, a.a.O.