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   VG Trier, 24.05.2017 - 7 K 2266/17.TR   

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VG Trier, 24.05.2017 - 7 K 2266/17.TR (https://dejure.org/2017,19241)
VG Trier, Entscheidung vom 24.05.2017 - 7 K 2266/17.TR (https://dejure.org/2017,19241)
VG Trier, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 7 K 2266/17.TR (https://dejure.org/2017,19241)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF

    Ausschluss von Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Lampaden wegen Befangenheit

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 114 Abs 1 S 2 GemO RP, § 22 Abs 1 S 1 Nr 1 GemO RP, § 22 Abs 5 S 2 GemO RP, § 30 GemO RP, § 36 Abs 1 S 1 GemO RP
    Ausschlusses eines Beigeordneten von einer Gemeinderatssitzung; Beauftragung eines Rechtsanwalts im kommunalaufsichtlichen Beanstandungsverfahren

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Ausschluss von Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Lampaden wegen Befangenheit

  • datev.de (Kurzinformation)

    Ausschluss von Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Lampaden wegen Befangenheit

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2016 - 1 C 10575/15

    Keine Befangenheit eines Grundstückeigentümers, der an Lieferanten einer von der

    Auszug aus VG Trier, 24.05.2017 - 7 K 2266/17
    Mit dem Ausschließungsgrund des § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GemO hat der Gesetzgeber das Ziel verfolgt, kommunale Ratsmitglieder anzuhalten, ihre Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung auszurichten, ihnen persönliche Konfliktsituationen zu ersparen sowie das Vertrauen der Bürger in eine saubere Kommunalverwaltung zu erhalten und zu stärken (st. Rspr. OVG RP, vgl. nur Urteil vom 28. Juni 2016 - 1 C 10575/15.OVG - juris Rn. 24).

    Ein lediglich so verstandenes Kausalitätskriterium würde nämlich nicht immer zu sachgerechten Ergebnissen führen; auch ohne einen solchen engen formalen Zusammenhang kann ein starkes, den Anschein einer von persönlichen Interessen mitbestimmten Entscheidung begründendes Interesse am Entscheidungsgegenstand bestehen (st. Rspr. OVG RP, vgl. zuletzt Urteil vom 28. Juni 2016 - 1 C 10575/15.OVG - juris Rn. 26).

    Andererseits sollen die Befangenheitsvorschriften zwar eine Entscheidung in eigener Sache verhindern, jedoch keine zu weite Ausdehnung erfahren, um die Funktionsfähigkeit des Gemeinderates und damit die auf demokratischer Teilhabe beruhende Beteiligung der Vertretungskörperschaft nicht unangemessen zurückzudrängen (OVG RP, Urteil vom 28. Juni 2016 - 1 C 10575/15.OVG - juris Rn. 27).

    Wann dies der Fall ist, ergibt eine Bewertung der Beziehung zwischen dem Ratsmitglied und dem Beratungsgegenstand aufgrund der Umstände des Einzelfalles (OVG RP, Urteil vom 28. Juni 2016 - 1 C 10575/15.OVG - juris Rn. 28).

  • OVG Sachsen, 11.03.2008 - 4 B 699/06

    Vorverfahren; Rechtsanwalt; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten

    Auszug aus VG Trier, 24.05.2017 - 7 K 2266/17
    Bei Gemeinden wird in der Rechtsprechung auch grundsätzlich angenommen, dass diese ihre eigenen Verwaltungsaufgaben ohne fremde Unterstützung ausführen können, auch wenn sie selbst nicht als Ausgangsbehörde tätig geworden sind (vgl. hierzu im Zusammenhang mit der Frage der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren eines von einer Ortsgemeinde beauftragten Rechtsanwaltes zur Durchführung eines Widerspruchsverfahrens: OVG Sachsen, Urteil vom 11. März 2008 - 4 B 699/06 - juris Rn. 27).
  • VG Gera, 04.11.2015 - 2 K 42/15

    Anspruch eines Bürgermeisters auf Entlastung des Haushalts; unrechtmäßige

    Auszug aus VG Trier, 24.05.2017 - 7 K 2266/17
    Auch im kommunalen Bereich wird Personen, denen zu Unrecht bisher nicht die Entlastung erteilt wurde, eine eigenständige Klagebefugnis zugesprochen (vgl. für den Bürgermeister, unabhängig vom dem grds. vorrangig durchzuführenden Beanstandungsverfahren: VG Gera, Urteil vom 22. Juli 2015 - 2 K 42/15 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.1998 - 1 C 10789/97

    Befangenheit bei Beratung eines Bebauungsplan auch nach Verkauf eines Grundstücks

    Auszug aus VG Trier, 24.05.2017 - 7 K 2266/17
    Auch der aus einer Entscheidung des Gemeinderats resultierende Ansehens- oder Einflussverlust für ein Ratsmitglied kann einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil in diesem Sinne begründen (OVG RP, Urteil vom 23. April 1998 - 1 C 10789/97.OVG - juris Rn. 24).
  • VG Koblenz, 26.01.2006 - 6 K 1589/05

    Ausschluss von Ratssitzung rechtens

    Auszug aus VG Trier, 24.05.2017 - 7 K 2266/17
    Die Klage ist als Feststellungsklage im Kommunalverfassungsstreitverfahren zulässig, da die Kläger geltend machen können, durch den Ausschluss aus der Sitzung des Beklagten am 26. Januar 2017 hinsichtlich der Beschlussfassung zur Beauftragung eines Rechtsanwalts zur weiteren Durchführung des Widerspruchsverfahrens gegen den Bescheid der Kreisverwaltung ... vom 13. Oktober 2016 in eigenen Rechten - ihrem Recht auf Anwesenheit bei den Sitzungen und auf Teilnahme an der Beratung und Abstimmung - als Ratsmitglieder verletzt zu sein (§ 42 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -, § 30 Gemeindeordnung - GemO -, VG Koblenz, Urteil vom 26. Januar 2006 - 6 K 1589/05.KO - juris Rn. 16; OVG RP, Urteil vom 13. Juni 1995 - 7 A 10875/94.OVG - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1993 - 1 S 1943/92

    Befangenheit bei Entscheidung über Kostenerstattung für Dienstaufsichtsbeschwerde

    Auszug aus VG Trier, 24.05.2017 - 7 K 2266/17
    Schließlich haben der Ortsbürgermeister und die Beigeordneten vor diesem Hintergrund auch in dem dieser Beschlussfassung vorgelagerten Rechnungsprüfungsverfahren nach § 110 Abs. 4 GemO kein Stimmrecht (vgl. auch zur Annahme eines Nachteils wegen eines möglichen Ansehensverlusts im Zusammenhang mit "dienstlichen" Äußerungen eines Bürgermeisters: VGH BW, Urteil vom 10. Mai 1993 - 1 S 1943/92 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1994 - 7 B 12954/94

    Einwohnerantrag; Einstweilige Anordnung; Bürgermeister; Sicherungsanordnung

    Auszug aus VG Trier, 24.05.2017 - 7 K 2266/17
    Der Beklagte ist richtiger Klagegegner und damit passivlegitimiert, da er als "Kontrastorgan" (vgl. zur Terminologie: OVG RP, Beschluss vom 1. Dezember 1994 - 7 B 12954/94.OVG - juris Rn. 16) in innerorganschaftlichem Streit mit den Klägern steht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.1995 - 7 A 10875/94

    Mitglied eines Gemeinderats; Eigentümer von Grundstücken; Landesstraße;

    Auszug aus VG Trier, 24.05.2017 - 7 K 2266/17
    Die Klage ist als Feststellungsklage im Kommunalverfassungsstreitverfahren zulässig, da die Kläger geltend machen können, durch den Ausschluss aus der Sitzung des Beklagten am 26. Januar 2017 hinsichtlich der Beschlussfassung zur Beauftragung eines Rechtsanwalts zur weiteren Durchführung des Widerspruchsverfahrens gegen den Bescheid der Kreisverwaltung ... vom 13. Oktober 2016 in eigenen Rechten - ihrem Recht auf Anwesenheit bei den Sitzungen und auf Teilnahme an der Beratung und Abstimmung - als Ratsmitglieder verletzt zu sein (§ 42 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -, § 30 Gemeindeordnung - GemO -, VG Koblenz, Urteil vom 26. Januar 2006 - 6 K 1589/05.KO - juris Rn. 16; OVG RP, Urteil vom 13. Juni 1995 - 7 A 10875/94.OVG - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1965 - 6 A 22/64
    Auszug aus VG Trier, 24.05.2017 - 7 K 2266/17
    Dieses ist durch die Möglichkeit der Anrufung der Aufsichtsbehörde nicht ausgeschlossen (OVG RP, Urteil vom 8. März 1965 - 6 A 22/64 - AS RP-SL 9, 335-348).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2011 - 1 C 10737/10

    Mitwirkungsverbot eines Gemeinderatsmitglieds bei Bauleitplanung

    Auszug aus VG Trier, 24.05.2017 - 7 K 2266/17
    Dieser besteht bereits dann, wenn konkrete Umstände den Eindruck begründen, das Ratsmitglied könne bei seiner Entscheidung auch von persönlichen Interessen geleitet werden (vgl. OVG RP, Urteil vom 24. März 2011 - 1 C 10737/10.OVG - juris).
  • VG Neustadt, 28.02.2011 - 3 K 958/10

    Umwandlung eines verkehrsberuhigten Bereichs in Tempo-30-Zone: Befangenheit von

  • OVG Niedersachsen, 31.10.2013 - 10 LC 72/12

    Entscheidung eines Gemeinderatsvorsitzenden für den Rat über die Befangenheit

  • VG Trier, 06.03.2018 - 7 K 11079/17

    Entscheidung im Lampadener Haushaltsstreit

    Eine andere Wertung folgt auch nicht aus dem Umstand, dass die zu Entlastenden ihren Anspruch auf Erteilung der Entlastung klageweise gegen den Gemeinderat als Organ geltend machen können (hierzu VGH München, Urteil vom 11. Januar 1994, a. a. O.; VG Gera, Urteil vom 22. Juli 2015, a. a. O., Rn. 22; VG Trier, Urteil vom 24. Mai 2017 - 7 K 2266/17.TR -, Rn. 39, juris), denn dies ist lediglich Ausfluss der besonderen prozessualen Situation im Kommunalverfassungsstreit.

    Hierbei ist der mit der Beschlussfassung über die Entlastung betraute Gemeinderat Klagegegner, da im Kommunalverfassungsstreit die innerorganisatorische Kompetenz- und Pflichtenzuordnung über die Frage der Passivlegitimation entscheidet (vgl. OVG RP, Beschluss vom 1. Dezember 1994 - 7 B 12954/94 -, Rn. 16, juris; VG Trier, Urteil vom 24. Mai 2017, a. a. O., Rn. 25).

    Legt man die obigen Ausführungen zugrunde, ergibt sich darüber hinaus, dass die Gemeinde zur Erteilung der Entlastung verpflichtet ist, soweit keine schwerwiegenden Bedenken gegen die Haushaltsführung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten bestehen (so auch VGH München, Urteil vom 11. Januar 1994, a. a. O.; VG Gera, Urteil vom 22. Juli 2015, a. a. O., Rn. 24; VG Trier, Urteil vom 24. Mai 2017 - 7 K 2266/17.TR -, Rn. 39, juris).

  • VG Gelsenkirchen, 14.03.2017 - 7 L 618/17

    Unbewusster Konsum; Amphetamin; harte Droge; Kraftfahrungeeignetheit

    Der Antrag, die die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 2266/17 des Antragstellers gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 21. Februar 2017 wiederherzustellen, ist gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zulässig, aber unbegründet.

    Denn beim Antragsteller wurde ausweislich des Ärztlichen Berichts vom 8. Dezember 2016 (Bl. 20 der Verwaltungsvorgänge, Beiakte Heft 1 in 7 K 2266/17) festgestellt: "In beiden Nasenöffnungen findet sich, deutlich sichtbar, weißlicher, pulverisierter Stoff (Amphetamin)".

  • VG Trier, 22.04.2021 - 7 L 1340/21

    Erfolgloser Eilantrag der SPD-Fraktion des Kreistages des Eifelkreises

    Er ist als Landrat gemäß § 27 Abs. 5 S. 1 LKO für die Festsetzung der Tagesordnung zuständig, sodass ihm die Unterlassung der von der Antragstellerin begehrten Handlung zuzurechnen ist (vgl. VG Trier, Urteil vom 24. Mai 2017 - 7 K 2266/17.TR -, Rn. 25, juris).
  • VG Trier, 22.10.2020 - 7 L 3208/20

    Stattgebender Eilbeschluss im Streit um Teilnahme an der Sitzung des

    Passivlegitimiert ist danach das Organ der Gemeinde, dem die für das streitige Handeln erforderliche interne Kompetenz zuzurechnen ist (vgl. VG Trier, Urteil vom 24. Mai 2017 - 7 K 2266/17.TR -, Rn. 25, juris).
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