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   VG Frankfurt/Main, 26.03.2010 - 7 K 243/09.F   

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https://dejure.org/2010,26639
VG Frankfurt/Main, 26.03.2010 - 7 K 243/09.F (https://dejure.org/2010,26639)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.03.2010 - 7 K 243/09.F (https://dejure.org/2010,26639)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. März 2010 - 7 K 243/09.F (https://dejure.org/2010,26639)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Nr 1 Buchst g IFG, § 9 Abs 3 IFG, § 3 Nr 1 Buchst d IFG, § 4 Abs 1 IFG
    Informationszugang; Auswirkungen auf staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

  • Wolters Kluwer

    (Informationszugang; Auswirkungen auf staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 24.03.2010 - 6 A 1832/09

    Informationsgesuch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.03.2010 - 7 K 243/09
    Dieser Anspruch ist voraussetzungslos (vgl. HessVGH, Beschluss vom 02.03.2010 .- 6 A 1684/09 und Beschl. v. 24.03.2010 - 6 A 1832/09; vgl. auch Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Zugangs für Informationen des Bundes der Fraktion SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Deutscher Bundestag, Drucksache 15/4493 vom 14.12.2004, Seite 7 zu § 1 Abs. 1; Anwendungshinweis des Bundesministerium des Innern zur Informationsfreiheitsgesetz vom 21.12.2005 - V 5 a-130250-GMBl. 2005, Seite 1346; Schoch, Informationsfreiheitsgesetz (Kommentar), A-Stadt 2009, § 1 Rdnr. 15 ff.).

    Ein Verweis auf nicht von vornherein auszuschließende abstrakt gegebene nachteilige Auswirkung auf die Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Beklagten reicht demgegenüber nicht aus, um dem Kläger den begehrten Informationszugang zu verwehren (vgl. dazu auch: VGH Kassel, Beschluss vom 02.03.2010 - 6 A 1832/09 sowie Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juni 2009 7 K 2282/08.F(3)).

  • VG Frankfurt/Main, 17.06.2009 - 7 K 2282/08

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weist Klage auf Verpflichtung der BaFin zu

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.03.2010 - 7 K 243/09
    Ein Verweis auf nicht von vornherein auszuschließende abstrakt gegebene nachteilige Auswirkung auf die Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Beklagten reicht demgegenüber nicht aus, um dem Kläger den begehrten Informationszugang zu verwehren (vgl. dazu auch: VGH Kassel, Beschluss vom 02.03.2010 - 6 A 1832/09 sowie Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juni 2009 7 K 2282/08.F(3)).
  • VG Frankfurt/Main, 23.01.2008 - 7 E 3280/06

    Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.03.2010 - 7 K 243/09
    Wie die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 23.01.2008 (Az.: 7 E 3280/06(V), NVwZ 2008, Seite 1384) ausgeführt hat, wurde bei dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes in Kenntnis der unter anderem der Beklagten übertragenen und für das Gemeinwesen wichtigen Aufgabe der Finanzaufsicht insoweit keine umfassende oder partielle Bereichsausnahme vorgesehen.
  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 18.12

    Informationszugang; BaFin; Staatsanwaltschaft; Aktenvorlage; strafrechtliches

    Ausweislich des dort (juris Rn. 18) wiedergegebenen erstinstanzlichen Urteils (VG Frankfurt/Main, Urteil vom 26. März 2010 - 7 K 243/09.F - juris Rn. 26 f.) hat die Beklagte in diesem Verfahren eine Aufstellung über den Inhalt der Akten vorgelegt und dort hinsichtlich verschiedener Unterlagen den Ausschlussgrund nach § 9 Abs. 3 IFG in Anspruch genommen, weil der Kläger sich diese Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen könne.
  • VGH Hessen, 21.03.2012 - 6 A 1150/10

    Kein Anspruch auf Informationszugang bei nachteiligen Auswirkungen auf ein

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 26. März 2010 - 7 K 243/09.F - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 26. März 2010 - Geschäftsnummer 7 K 243/09.F - abzuändern und die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger unter Aufhebung des Bescheides vom 20. März 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12. Januar 2009 Zugang zu den Blättern 22 bis 68, 167 bis 174, 176 bis 183, 184 bis 188, 209, 210 bis 212, 213 bis 214, 215, 216 bis 354, 355 bis 533, 570 bis 617, 618 bis 706, 731 bis 734, 735 bis 737, 742 bis 835, 848 bis 850, 851 bis 866 und 894 bis 896 zum Vorgang A... AG (A...) gemäß Schreiben der Beklagten vom 26. März 2010, Gz. Q 27-QR 7330-2009/0001, zu gewähren.

  • VGH Hessen, 03.07.2012 - 6 B 1209/12

    Informationszugang im Wege der einstweiligen Anordnung

    Die Beschwerde ist insoweit begründet, als sie sich auf den Informationszugang zu denjenigen sechs Blättern des Verwaltungsvorgangs bezieht, die auch im Verfahren xy gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (VG Frankfurt - 7 K 243/09.F -bzw. Hess. VGH - 6 A 1150/10 -) Streitgegenstand waren und dem dortigen Kläger im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 26. März 2010 überreicht wurden.

    Dabei handelt es sich ausweislich des erstinstanzlichen Urteils vom 26. März 2010 (VG Frankfurt - 7 K 243/09.F -), S. 5 Mitte des Urteilsabdrucks, um die Blätter 194 bis 197, 741 und 893 des streitgegenständlichen Vorgangs XXX.

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