Rechtsprechung
VG Köln, 22.03.2016 - 7 K 2519/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 76 (Kurzinformation)
Ärztliches Berufsrecht | Weiterbildung/Anerkennung von Abschlüssen | Keine Gleichwertigkeit der zahnmedizinischen Ausbildung in Chisinau/Moldawien
Verfahrensgang
- VG Köln, 22.03.2016 - 7 K 2519/14
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2016 - 13 A 1087/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 13.03.2014 - 8 LB 73/13
Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruch auf Erteilung einer …
Auszug aus VG Köln, 22.03.2016 - 7 K 2519/14
Die Kenntnis in einem Fach ist dann wesentliche Voraussetzung für die Ausübung des zahnärztlichen Berufs, wenn sie von den Mindestanforderungen an das Studium der Zahnmedizin umfasst ist, wie sie nach der ZÄPrO unter Berücksichtigung von Art. 34 in Verbindung mit Anhang V Nr. 5.3.1 der Richtlinie 2005/36/EG geregelt sind, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29.05.2013 - 13 E 1164/12 - OVG Lüneburg, Urteil vom 13.03.2014 - 8 LB 73/13 -.Die Ausbildung in Kieferorthopädie während des Studiums der Klägerin umfasst danach weniger als die Hälfte der Stundenzahlen der deutschen Ausbildung und weicht von ihr somit wesentlich - vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urteil vom 13.03.2014 - 8 LB 73/13 - ab.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2013 - 13 E 1164/12
Voraussetzungen für die Anerkennung von im Ausland erworbenen stomatologischen …
Auszug aus VG Köln, 22.03.2016 - 7 K 2519/14
Die Kenntnis in einem Fach ist dann wesentliche Voraussetzung für die Ausübung des zahnärztlichen Berufs, wenn sie von den Mindestanforderungen an das Studium der Zahnmedizin umfasst ist, wie sie nach der ZÄPrO unter Berücksichtigung von Art. 34 in Verbindung mit Anhang V Nr. 5.3.1 der Richtlinie 2005/36/EG geregelt sind, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29.05.2013 - 13 E 1164/12 - OVG Lüneburg, Urteil vom 13.03.2014 - 8 LB 73/13 -.Dementsprechend kann bei der Gleichwertigkeitsprüfung wahlweise der Beispielstudienplan 2 der Studienreformkommission Zahnmedizin oder der Ausbildungskatalog an einer beispielhaft ausgewählten Universität im Bundesgebiet herangezogen werden, insbesondere wenn sie günstiger für den Betroffenen ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29.05.2013 - 13 E 1164/12 -.
- VG Aachen, 04.12.2017 - 5 K 272/14
Syrische Urkunden, Legalisation; Gleichwertigkeit; Defizitausgleich; …
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Dezember 2016 - 13 A 1087/16 -, juris, Rn. 6; VG L. , Urteil vom 22. März 2016 - 7 K 2519/14 -, juris, Rn. 26.