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VG Stuttgart, 14.08.2000 - 7 K 2559/00 |
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Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 14.08.2000 - 7 K 2559/00
- VGH Baden-Württemberg, 29.11.2002 - 13 S 2039/01
- BVerwG, 31.07.2003 - 1 PKH 23.03
- BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 29.11.2002 - 13 S 2039/01
Rücknahme einer Einbürgerung - fortbestehende Ehe
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14. August 2000 - 7 K 2559/00 - geändert.Im übrigen wird die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14. August 2000 - 7 K 2559/00 - zurückgewiesen.
Mit Urteil vom 14.8.2000 - 7 K 2559/00 - hat das Verwaltungsgericht Stuttgart den Bescheid des Landratsamts Ostalbkreis vom 11.6.1999 aufgehoben und zur Begründung ausgeführt: § 9 RuStAG erfordere keine eheliche Lebensgemeinschaft; das Bestehen einer formal gültigen Ehe sei ausreichend.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14.8.2000 - 7 K 2559/00 - zu ändern und die Klage abzuweisen.