Rechtsprechung
   FG Köln, 29.06.2017 - 7 K 2587/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,36572
FG Köln, 29.06.2017 - 7 K 2587/15 (https://dejure.org/2017,36572)
FG Köln, Entscheidung vom 29.06.2017 - 7 K 2587/15 (https://dejure.org/2017,36572)
FG Köln, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - 7 K 2587/15 (https://dejure.org/2017,36572)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,36572) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erbschaftsteuer: Vorerbschaft kann teuer werden! Rechnerische 343% Erbschaftsteuer bezogen auf die Erträge des Vorerben sind dabei nicht undenkbar

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1676
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 01.04.1960 - BReg. 1 Z 81/59
    Auszug aus FG Köln, 29.06.2017 - 7 K 2587/15
    Soweit das Bayerische Oberlandesgericht in einer Entscheidung vom 01.04.1960 (NJW 1960, 1765) bei größeren Nachlässen im Zweifel den Willen des Erblassers dahingehend ausgelegt habe, dass ein Nießbrauchsvermächtnis und damit eine geringere erbschaftsteuerliche Belastung gewollt gewesen sei, könne diese Entscheidung wegen der eindeutigen Regelungen im Testament nicht auf den Streitfall angewandt werden.

    Soweit die Klägerin zur Begründung ihrer Rechtsauffassung auf den Beschluss des Bayerischen Oberlandesgerichts vom 01.04.1960 (BReg 1 Z 81/59, NJW 1960, 1765) Bezug nimmt, wonach bei größeren steuerlichen Nachlässen wegen der niedrigeren erbschaftsteuerlichen Belastung der Wille des Erblassers zu unterstellen sei, ein Nießbrauchsvermächtnis statt einer Erbschaft anzuordnen, führt dies zu keinem anderen Ergebnis.

  • FG München, 24.11.1999 - 4 K 72/97

    Abtrennung von Vorerbschaft und Nießbrauchsvermächtnis

    Auszug aus FG Köln, 29.06.2017 - 7 K 2587/15
    Unabhängig davon, dass ein entsprechender Wille im Testament hätte zum Ausdruck gebracht werden müssen, ist im Streitfall der Wille des Erblassers jedoch klar und eindeutig feststellbar, dass die Klägerin als Vorerbin eingesetzt werden soll (s. auch Urteil des FG München vom 24.11.1999 4 K 72/97, EFG 2000, 279).
  • BFH, 13.04.2016 - II R 55/14

    Festsetzung der Erbschaftsteuer für den Vorerbfall nach dem Tod des Vorerben

    Auszug aus FG Köln, 29.06.2017 - 7 K 2587/15
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Besteuerung des Erwerbs des Vorerben bestehen nicht (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 06.11.2006 II B 37/06, BFH/NV 2007, 242, s. auch BFH-Urteil vom 13.04.2016 II R 55/14, BFHE 254, 43, BStBl II 2016, 746 unter II.1.).
  • BFH, 12.05.1970 - II 52/64

    Erbschaftsteuer bei Nachlassfolge nach ausländischem Recht - Erbschaftsteuer bei

    Auszug aus FG Köln, 29.06.2017 - 7 K 2587/15
    Im Innenverhältnis hat nach § 20 Abs. 4 ErbStG der Nacherbe die durch den Vorerbfall veranlasste Erbschaftsteuer zu tragen (vgl. BFH-Urteil vom 12.05.1970 II 52/64, BFHE 105, 44, 49, BStBl II 1972, 462, zu dem mit § 20 Abs. 4 ErbStG wörtlich übereinstimmenden § 15 Abs. 4 ErbStG 1925).
  • BFH, 15.10.1997 - II R 68/95

    Sachleistungsverpflichtungen und -ansprüche

    Auszug aus FG Köln, 29.06.2017 - 7 K 2587/15
    Dem Erbschaftsteuerrecht ist jedoch die wirtschaftliche Betrachtungsweise fremd, da das Erbschaftsteuergesetz durch die Verweisung auf § 1922 BGB in § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG eine ausdrückliche Bezugnahme auf das Zivilrecht enthält, die eine andere Beurteilung ausschließt (vgl. BFH-Urteil vom 15.10.1997 II R 68/95, BFHE 183, 248, BStBl II 1997, 820 unter II.b.).
  • BFH, 06.11.2006 - II B 37/06

    Gewerbesteuerliche Organschaft; Tarifbegrenzung gemäß § 32c EStG

    Auszug aus FG Köln, 29.06.2017 - 7 K 2587/15
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Besteuerung des Erwerbs des Vorerben bestehen nicht (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 06.11.2006 II B 37/06, BFH/NV 2007, 242, s. auch BFH-Urteil vom 13.04.2016 II R 55/14, BFHE 254, 43, BStBl II 2016, 746 unter II.1.).
  • FG Hamburg, 21.02.2020 - 3 K 191/18

    Erbschaftsteuer: Vermächtnisschuld bei Jastrow'scher Klausel

    Vor dem Hintergrund der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 6 Abs. 4 ErbStG bedarf es keiner Prüfung, ob die vorliegende Gestaltung tatsächlich wirtschaftlich mit einer Nießbrauchsvereinbarung vergleichbar ist, zumal dem Erbschaftsteuerrecht eine wirtschaftliche Betrachtungsweise fremd ist (vgl. FG Köln, Urteil vom 29. Juni 2017, 7 K 2587/15, EFG, 2017, 1676).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht