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   FG Rheinland-Pfalz, 09.01.1991 - 7 K 2745/89   

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FG Rheinland-Pfalz, 09.01.1991 - 7 K 2745/89 (https://dejure.org/1991,29675)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.01.1991 - 7 K 2745/89 (https://dejure.org/1991,29675)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Januar 1991 - 7 K 2745/89 (https://dejure.org/1991,29675)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1992, 17
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 28.04.2020 - VI R 5/18

    Werbungskostenabzug bei Zuwendungen der Bundeswehr durch die Zurverfügungstellung

    Nutzt der Steuerpflichtige die Unterkunft am Beschäftigungsort allerdings nicht zum Wohnen, kann von einer doppelten Haushaltsführung keine Rede sein (Senatsurteil in BFHE 169, 190, BStBl II 1993, 113; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.01.1991 - 7 K 2745/89, EFG 1992, 17; HHR/Bergkemper, a.a.O.; Geserich, in: KSM, a.a.O, § 9 Rz G 77).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2009 - 2 K 166/06

    Annahme einer doppelten Haushaltsführung bei Bereitstellung einer

    Es liege keine doppelte Haushaltsführung vor, weil er die bereitgestellte Gemeinschaftsunterkunft tatsächlich nicht genutzt und deshalb dort nicht "gewohnt" habe, was das FG Rheinland-Pfalz in einem gleichgelagerten Fall festgestellt habe (Urteil vom 9.1.1991, 7 K 2745/89, EFG 1992, 17) .

    Der möglicherweise anders lautenden Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz vom 9.1.1991, 7 K 2745/89, EFG 1992, 17 ist insoweit nicht zu folgen.

  • FG Saarland, 31.01.2018 - 2 K 1198/15

    Unentgeltliche Gestellung einer Gemeinschaftsunterkunft für einen täglich nach

    Der Senat lässt die Revision im Hinblick auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 9. Januar 1991 7 K 2745/89 (EFG 1992, 17) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung sowie wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage zu, ob die Gestellung einer Gemeinschaftsunterkunft ein geldwerter Vorteil ist, der zu Arbeitslohn führt (§ 115 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 und 2 2. Alt. FGO).
  • BFH, 03.02.2011 - VI R 9/10

    Abzug von Werbungskosten

    Der Senat kann offenlassen, ob der Übernahme der Unterkunftskosten im Streitfall Entlohnungscharakter zukommt und damit ein geldwerter Vorteil i.S. von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG anzunehmen ist (s. dazu BFH-Urteil vom 7. November 2006 VI R 70/02, BFH/NV 2007, 425; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 9. Januar 1991 7 K 2745/89, Entscheidungen der Finanzgerichte 1992, 17).
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