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   FG Münster, 26.04.2017 - 7 K 2792/14 AO   

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https://dejure.org/2017,17280
FG Münster, 26.04.2017 - 7 K 2792/14 AO (https://dejure.org/2017,17280)
FG Münster, Entscheidung vom 26.04.2017 - 7 K 2792/14 AO (https://dejure.org/2017,17280)
FG Münster, Entscheidung vom 26. April 2017 - 7 K 2792/14 AO (https://dejure.org/2017,17280)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Finanzgerichtsverfahren - Unzulässigkeit einer Klage bei Übermittlung an das Finanzamt per Elster-Portal, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit der Klageerhebung per E-Mail

  • datev.de (Kurzinformation)

    Elektronische Klageerhebung über das Elster-Portal ist unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Elektronische Klageerhebung über Elster-Portal unzulässig - Bei Schriftform ist grundsätzlich eigenhändige Unterschrift bzw. bei elektronischer Form eine entsprechende elektronische Signatur erforderlich

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.02.2009 - IV R 97/06

    Monetäre Beschränkung einer qualifizierten elektronischen Signatur - Wirksamkeit

    Auszug aus FG Münster, 26.04.2017 - 7 K 2792/14
    Zum anderen soll sichergestellt werden, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern um eine verbindliche Prozesserklärung, die dem Gericht bewusst zugeleitet worden ist (vgl. etwa BFH-Urteil vom 19.02.2009 - IV R 97/06, BStBl. II 09, 542, mit weiterem Nachweis).

    Die Funktion dieser Signatur für elektronisch übermittelte Dokumente entspricht der Funktion der eigenhändigen Unterschrift bei schriftlich eingereichten Dokumenten (vgl. BFH, Urteil vom 19.02.2009 - IV R 97/06, BStBl. II 09, 542).

  • BFH, 08.03.1995 - X B 243/94

    Zur "Angabe" der Tatsachen zur Beschwer nach einer Fristsetzung gem. § 79b Abs. 1

    Auszug aus FG Münster, 26.04.2017 - 7 K 2792/14
    Dem Finanzgericht sind vielmehr so viele sachverhaltsmäßige Erläuterungen zu geben, dass die Streitpunkte wenigstens in ihren Grundzügen erkennbar sind (BFH-Beschluss vom 08.03.1995 - X B 243, 244/94, BStBl. II 1995, 417).

    Ohne entsprechende Angaben ist das Gericht auch nicht verpflichtet, in eine Prüfung von Amts wegen - etwa anhand der Steuerakten - einzutreten (BFH-Beschluss vom 08.03.1995 - X B 243/94, BStBl II 1995, 417).

  • BFH, 20.02.2001 - IX R 48/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anfechtung - Rechtsirrtum -

    Auszug aus FG Münster, 26.04.2017 - 7 K 2792/14
    Auch ein Rechtsirrtum über Verfahrensfragen kann bei einem rechtsunkundigen Steuerpflichtigen zur Wiedereinsetzung führen; Voraussetzung ist allerdings, dass er Zweifel, die bei ihm hätten aufkommen müssen, rechtzeitig klärt (BFH, Urt. vom 20.02.2001 - IX R 48/98, BFH/NV 2001, 1010).
  • FG Hamburg, 30.03.2010 - 6 K 93/08

    Elektronischer Rechtsverkehr - Klageerhebung per E-Mail - Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus FG Münster, 26.04.2017 - 7 K 2792/14
    Genügt das elektronische Dokument nicht den gesetzlichen Anforderungen, ist dies dem Absender gemäß § 52a Abs. 2 Satz 3 FGO unter Angabe der für das Gericht geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mitzuteilen (FG Hamburg, Urt. vom 30.03.2010 - 6 K 93/08, EFG 2010, 1333).
  • FG Berlin-Brandenburg, 02.05.2019 - 7 K 7019/19

    Keine wirksame Klageerhebung durch einfache Email an die Behörde

    Allerdings gelten auch in diesem Fall die formalen Anforderungen des § 52a FGO für die elektronische Übermittlung schriftlich einzureichender Dokumente (Finanzgericht - FG - Hamburg, Gerichtsbescheid vom 22.01.2019 2 K 212/18, juris; FG Münster, Urteil vom 26.04.2017 7 K 2792/14 E, juris; Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, Dokumentenstand 152. Lfg. 04.2018, § 52a FGO, Rn. 8).
  • FG Hamburg, 22.01.2019 - 2 K 212/18

    Finanzgerichtsordnung: Formerfordernisse bei Anbringung einer Klage bei der

    Die Vorschrift des § 47 Abs. 2 FGO befreit aber nicht von den Anforderungen des § 52a FGO (z.B. Finanzgericht Münster, Urteil vom 26. April 2017 7 K 2792/14, juris; Brandis in Tipke/Kruse, FGO, § 47 Rn. 8).
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