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FG Düsseldorf, 05.01.2007 - 7 K 2845/05 |
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Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 05.01.2007 - 7 K 2845/05
- BFH, 14.06.2007 - VI B 24/07
Wird zitiert von ...
- FG Düsseldorf, 05.06.2007 - 7 V 1123/07
Verhältnismäßigkeit bei der Schätzung der jährlichen Kilometerleistung von Taxis; …
Sie stünden in eindeutigem Widerspruch zu den Kalkulationsvariablen, die das Finanzgericht Düsseldorf in dem Urteil vom 05.01.2007 (Az. 7 K 2845/05 H(L)) in einem vergleichbaren Fall eines anderen Taxiunternehmers festgestellt habe.Soweit der Antragsgegner dem Finanzgerichtsurteil vom 05.01.2007 (Az. 7 K 2845/05 H(L)) nur Bedeutung für den Einzelfall zurechne, sei dies eindeutig falsch.
Den Einwand des Antragsgegners, dass nach Angaben des Z-Stadt Funktaxi-Besitzvereins die durchschnittliche Fahrtlänge der vermittelten Aufträge im Kalenderjahr 2001 3 km betragen habe, habe das Finanzgericht Düsseldorf in dem Urteil vom 05.01.2007 (Az. 7 K 2845/05 H (L)) als unbegründet verworfen.
Der Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf Urteil vom 05.01.2007 (Az. 7 K 2845/05 H (L)) reicht insoweit nicht aus.