Weitere Entscheidung unten: VG Neustadt, 06.02.2004

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   FG Sachsen, 08.12.2005 - 4 K 2949/03, (7 K 2949/03)   

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https://dejure.org/2005,38886
FG Sachsen, 08.12.2005 - 4 K 2949/03, (7 K 2949/03) (https://dejure.org/2005,38886)
FG Sachsen, Entscheidung vom 08.12.2005 - 4 K 2949/03, (7 K 2949/03) (https://dejure.org/2005,38886)
FG Sachsen, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - 4 K 2949/03, (7 K 2949/03) (https://dejure.org/2005,38886)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifliche Einreihung von Apfelsaftkonzentrat; Nacherhebung von Einfuhrabgaben im Falle des Verlustes des ursprünglichen Charakters eines Fruchtsaftes auf Grund Zuckerzusatzes; Anwendbarkeit der Zusätzlichen Anmerkung 5 Buchst. b zu Kapitel 20 Kombinierte Nomenklatur ...

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einreihung von durch Entziehen von Wasser, ohne Zusatz von Zucker hergestelltem Apfelsaftkonzentrat

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einreihung von durch Entziehen von Wasser, ohne Zusatz von Zucker hergestelltem Apfelsaftkonzentrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 11.08.2005 - VII B 292/04

    Tarifierung von Apfelsaftkonzentrat

    Auszug aus FG Sachsen, 08.12.2005 - 4 K 2949/03
    Soweit der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung vom 11.08.2005, VII B 292/04, die gegenteilige Auffassung vertreten habe, handele es sich um einen fehlerhaften Beschluss, der dem geltenden Zolltarifrecht widerspreche.

    Mit Verfugung des Berichterstatters vom 30.09.2005 (Blatt 181 der Gerichtsakte) wurde den Beteiligten ein Abdruck der Fassung des Beschlusses des Bundesfinanzhofes vom 11.08.2005 VII B 292/04 übersandt.

    Das eingeführte Apfelsaftkonzentrat ist nach der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 20 KN in der hier maßgeblichen Fassung der VO (EG) Nr. 1832/2002 der Kommission vom 01.08.2002 von der Einreihung in die Position 2009 KN ausgeschlossen (ebenso FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.10.2004, 4 V 2811/04 A(Z), ZfZ 2005, 207 und in der Folge BFH, Beschluss vom 11.08.2005 VII B 292/04, BFH/NV 2005, 2074 ).

    Zum anderen geht aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der VO (EG) Nr. 1340/2004 der Kommission vom 22.07.2004 hervor, dass trotz der unterschiedlichen Beschaffenheit von Fruchtsäften und Konzentraten die Zusätzliche Anmerkung 5 zu Kapitel 20 KN auch auf Fruchtsaftkonzentrate anwendbar ist (vgl. BFH, Beschluss vom 11.08.2005, Az.: VII B 292/04, a.a.O.).

  • FG Düsseldorf, 15.10.2004 - 4 V 2811/04

    Tarifierung; Apfelsaftkonzentrat; Zucker; Fruchtsaftgehalt; Auslegung;

    Auszug aus FG Sachsen, 08.12.2005 - 4 K 2949/03
    Das eingeführte Apfelsaftkonzentrat ist nach der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 20 KN in der hier maßgeblichen Fassung der VO (EG) Nr. 1832/2002 der Kommission vom 01.08.2002 von der Einreihung in die Position 2009 KN ausgeschlossen (ebenso FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.10.2004, 4 V 2811/04 A(Z), ZfZ 2005, 207 und in der Folge BFH, Beschluss vom 11.08.2005 VII B 292/04, BFH/NV 2005, 2074 ).
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Rechtsprechung
   VG Neustadt, 06.02.2004 - 7 K 2949/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,36342
VG Neustadt, 06.02.2004 - 7 K 2949/03 (https://dejure.org/2004,36342)
VG Neustadt, Entscheidung vom 06.02.2004 - 7 K 2949/03 (https://dejure.org/2004,36342)
VG Neustadt, Entscheidung vom 06. Februar 2004 - 7 K 2949/03 (https://dejure.org/2004,36342)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2005 - 6 A 10105/05

    Gaszentralheizung muss nicht jährlich gereinigt werden

    Unter teilweiser Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 6. Februar 2004 - 7 K 2949/03.NW - wird festgestellt, dass für die im Anwesen des Klägers in der R. Straße in L. vorhandene senkrechte Edelstahl-Abgasleitung eine Pflicht zur Duldung von Reinigungsarbeiten seitens des zuständigen Bezirksschornsteinfegers nur nach Maßgabe einer Erforderlichkeitsfeststellung im Anschluss an eine Überprüfung der Anlage besteht.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 6. Februar 2004 - 7 K 2949/03.NW - festzustellen, dass für die in seinem Anwesen In der R. Straße in L. vorhandene senkrechte Edelstahl-Abgasleitung eine Pflicht zur Duldung von Reinigungsarbeiten seitens des Bezirksschornsteinfegermeisters nur nach Maßgabe einer Erforderlichkeitsfeststellung im Anschluss an eine Überprüfung der Anlage bestehe.

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.12.2004 - VGH B 7/04

    Zur Kehrpflicht durch Schornsteinfeger - OVG muss Erforderlichkeit neu prüfen

    a) das Urteil des Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße vom 06.02.2004 - 7 K 2949/03.NW -.
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