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   VG Freiburg, 07.05.2002 - 7 K 323/02   

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https://dejure.org/2002,21146
VG Freiburg, 07.05.2002 - 7 K 323/02 (https://dejure.org/2002,21146)
VG Freiburg, Entscheidung vom 07.05.2002 - 7 K 323/02 (https://dejure.org/2002,21146)
VG Freiburg, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - 7 K 323/02 (https://dejure.org/2002,21146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Gewährung einer Jubiläumsgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1994 - 4 S 2410/93

    Berechnung der Jubiläumsdienstzeit gemäß JubV - unterhälftige

    Auszug aus VG Freiburg, 07.05.2002 - 7 K 323/02
    Eine Rechtsgrundlage für die Zahlung einer Jubiläumsgabe (zum rechtlichen Charakter einer Jubiläumsgabe vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.02.1994 - 4 S 2410/93 -, DÖD 1994, 174) an Beamte, die zwischen dem 18. Oktober 1996 und 31. Dezember 2000 ein Dienstjubiläum hatten, besteht nicht.

    Die Länder sind deshalb in ihren Regelungen frei (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.02.1994, a.a.O.; Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, Ktr. z. BBG, § 80 b RdNr. 17).

  • BVerwG, 26.10.1995 - 2 C 18.94

    Gewährung einer Jubiläumszuwendung - Beginn einer zu berücksichtigenden

    Auszug aus VG Freiburg, 07.05.2002 - 7 K 323/02
    Diese Gestaltungsfreiheit des Regelungsgebers geht im Bereich der darreichenden Verwaltung weiter als bei der gesetzlichen Regelung staatlicher Eingriffe (BVerwG, Urt. v. 26.10.1995 - 2 C 18/94 -, DVBl. 1996, 513, m.w.N.).
  • BVerwG, 20.06.1996 - 2 C 7.95

    Besoldung kinderreicher Beamter

    Auszug aus VG Freiburg, 07.05.2002 - 7 K 323/02
    Es kann dahinstehen, ob die Klägerin ihr Klageziel mit der allgemeinen Leistungsklage (vgl. Fürst, GKöD, § 80 b BBG Rd.-Nr. 6) verfolgen kann oder ob ein entsprechender Feststellungsantrag (§ 43 VwGO) der sachdienliche Antrag ist (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 20. Juni 1996 - 2 C 7.95 -, ZBR 1997, 16 = NVwZ 1998, 76).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2003 - 4 S 1422/02

    Jubiläumsgabe - Dienstzeitberechnung nach Neuregelung

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 7. Mai 2002 - 7 K 323/02 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 07.05.2002 - 7 K 323/02 - zu ändern und den Beklagten unter Aufhebung des Bescheids des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg vom 04.01.2002 und dessen Widerspruchsbescheids vom 29.01.2002 zu verurteilen, der Klägerin eine Jubiläumsgabe in Höhe von 306, 78 EUR zu zahlen.

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