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   FG Düsseldorf, 17.07.2012 - 7 K 3277/09 E   

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FG Düsseldorf, 17.07.2012 - 7 K 3277/09 E (https://dejure.org/2012,98004)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.07.2012 - 7 K 3277/09 E (https://dejure.org/2012,98004)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Juli 2012 - 7 K 3277/09 E (https://dejure.org/2012,98004)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.07.2012 - 7 K 3277/09
    Die Kläger legten die Rechtslage auf Seite 3, Absatz 4 ihres Schriftsatzes vom 15.8.2011 unter Hinweis auf den BFH Beschluss vom 23.8.1999, GrS 2/97, zutreffend dar.

    In der weiteren Einschränkung in Abs. 6 bezögen sich die Kläger auf den Beschluss des Großen Senats GrS 2/97 unter C.1.2 der Gründe.

    Der im Streitfall vorliegende Sachverhalt entspreche jedoch dem in GrS 2/97 (zwei Einheiten, jeweils ein Ehegatte ist Eigentümer).

    Auf dieses Urteil nehme GrS 2/97 unter I.1 ausdrücklich Bezug und wende dies entsprechend für den hier vorliegenden Fall an, dass Ehegatten jeweils eine Wohnung als Alleineigentümer erwerben, gleichgültig, aus wessen Mitteln die Zahlung im Einzelfall stamme.

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 1/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.07.2012 - 7 K 3277/09
    Sie übersähen aber hierbei, dass der Senat hierin lediglich eine Abgrenzung zu der Entscheidung vom gleichen Tage, GrS 1/97, vorgenommen und dies mit unterschiedlichen Sachverhalten begründet habe (GrS 1/97: eine Einheit, ein Eigentümer, ein Nichteigentümer).

    Die entgegenstehende ältere Rechtsprechung ist durch ist durch den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23.08.1999 GrS 1/97, BStBl II 1999, 778 überholt.

  • BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92

    Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.07.2012 - 7 K 3277/09
    Das allen Einkunftsarten zugrundeliegende Nettoprinzip, demzufolge die erwerbssichernden Aufwendungen von den steuerpflichtigen Einnahmen abgezogen werden (vgl. § 2 Abs. 2 i.V.m. §§ 4 ff. und 9 --EStG--), gebietet grundsätzlich den Abzug der vom Steuerpflichtigen zur Einkunftserzielung getätigten Aufwendungen auch dann, wenn und soweit diese Aufwendungen auf in fremdem Eigentum stehende Wirtschaftsgüter erbracht werden (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 30.01.1995 GrS 4/92, BStBl II 1995, 281).
  • BFH, 28.01.2003 - IX R 53/00

    Mietverhältnis zwischen Ehegatten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.07.2012 - 7 K 3277/09
    Ob der Vertrag dem Einkunftserzielungsbereich oder dem Privatbereich zuzuordnen ist, ergibt sich aus der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten, nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt notwendigerweise die steuerliche Anerkennung des Vertrages aus, s. Kulosa in Schmidt, Einkommensteuergesetz, § 21 RdN 65 "Angehörige" m.w.N. Allerdings müssen die Hauptpflichten des Vertrages klar und eindeutig vereinbart und der Vereinbarung entsprechend durchgeführt sein, insbesondere kann ein Mietverhältnis nur dann steuerrechtlich anerkannt werden, wenn feststeht, dass der Mieter die Miete zahlt und diese tatsächlich endgültig in das Vermögen des Vermieters übergegangen ist, BFH-Urteil vom 28.01.2003 IX R 53/00 BFH/NV 2003, 768 m.w.N.
  • BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 4/89

    Ausgleichspflicht bei Verfügung eines Ehegatten über "Oder-Konten" nach der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.07.2012 - 7 K 3277/09
    Dabei komme es nach ständiger Rechtsprechung entscheidend weder auf die Herkunft der Mittel an noch darauf, aus welchen Gründen das Gemeinschaftskonto überhaupt errichtet worden sei (so z. B. BGH-Urteil vom 29.11.1989, IVb ZR 4/89).
  • BFH, 25.02.2010 - IV R 2/07

    AfA-Befugnis bei Gebäude auf fremdem Grund und Boden

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.07.2012 - 7 K 3277/09
    Nach er neueren Rechtsprechung des BFH zur Frage der Afa für Gebäude, die nicht im Eigentum des Nutzenden stehen, für die er aber die Herstellungs- oder Anschaffungskosten getragen hat, sind Abschreibungen beim Nutzenden und Zahlenden zu berücksichtigen BFH-Urteil vom 25.02.2010 IV R 2/07, BStBl II 2010, 670.
  • FG Düsseldorf, 12.02.2014 - 7 K 407/13

    Mietverhältnis zwischen Eheleuten über Geschäftsräume - Versagung der

    Er vertrat die Auffassung, das Mietverhältnis sei nicht anzuerkennen, so auch das FG Düsseldorf in seinem den VZ 2004 betreffenden Urteil vom 17.07.2012 7 K 3277/09 E. Entgegen der dort vertretenen Auffassung könnten die Schuldzinsen und Abschreibungen für das der Klägerin gehörende Objekt nicht beim Kläger abgezogen werden.

    Zutreffend habe das Gericht im Verfahren 7 K 3277/09 E einen Abzug von Abschreibungen und Schuldzinsen unter Hinweis auf die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs aus dem Gesichtspunkt des objektiven Nettoprinzips bejaht.

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