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   FG Nürnberg, 02.07.2009 - 7 K 328/2008   

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FG Nürnberg, 02.07.2009 - 7 K 328/2008 (https://dejure.org/2009,12951)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 02.07.2009 - 7 K 328/2008 (https://dejure.org/2009,12951)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - 7 K 328/2008 (https://dejure.org/2009,12951)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Steuerpflicht, ermäßigte Besteuerung und Unzumutbarkeit der Besteuerung einer Verdienstausfallentschädigung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigungen als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen einer noch nicht aufgenommenen nichtselbstständigen Arbeit als Einkünfte i.S.d. Einkommenssteuergesetz (EStG); Entschädigungen i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG als außerordentliche Einkünfte; Zumutbarkeit ...

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1; ; EStG § ... 2 Abs. 3; ; EStG § 19 Abs. 1; ; EStG § 24; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2; ; AO § 34; ; AO § 70 Abs. 1; ; AO § 173 Abs. 1; ; BGB § 1902; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 24 Nr. 1 lit. a
    Für Verdienstausfall gewährte Entschädigungszahlungen sind steuerpflichtig

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Für Verdienstausfall gewährte Entschädigungszahlungen sind steuerpflichtig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 22.04.1982 - III R 135/79

    Todesfall-Versicherungssumme aus Pauschalversicherung für Betriebsfahrzeuge als

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.07.2009 - 7 K 328/08
    Entschädigungen in diesem Sinn liegen vor, wenn Leistungen unmittelbar dazu dienen, den Verlust von entgangenen oder entgehenden Einnahmen auszugleichen, die, ihren Zufluss unterstellt, unter eine der in § 2 Abs. 3 Nr. 1 - 7 EStG genannten Einkunftsarten gefallen wären (BFH-Urteil vom 22.04.1982 III R 135/79, BStBl II 1982, 496).

    Die neue Rechtsgrundlage kann aber unzweifelhaft an die Stelle eines fiktiven Vergütungsanspruchs gegen einen potenziellen Arbeitgeber treten, auch wenn dieses Arbeitsverhältnis aufgrund der Folgen des schädigenden Ereignisses tatsächlich nicht mehr zustanden kommt (so auch Urteil des FG Köln vom 02.06.2004 III R 135/79, EFG 2004, 1604).

  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.07.2009 - 7 K 328/08
    Der Zugriff auf das durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Eigentum ist jedoch verfassungsrechtlich gerechtfertigt (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 18.01.2006 2 BvR 2194/99, BVerfGE 115, 97).

    Auch der Rechtsprechung des BVerfG zur Vermögensteuer (vgl. Entscheidung des BVerfG vom 22.06.1995, 2 BvL 37/91, BVerfGE 93, 121) kann keine solche Belastungsobergrenze entnommen werden, die unabhängig von der Steuerart der Vermögensteuer Geltung beanspruchen könnte (vgl. Entscheidungen des BVerfG vom 18.01.2006 2 BvR 2194/99, BVerfGE 115, 97 und vom 18.02.2009 1 BvR 1334/07, BFH/NV 2009, 880).

  • BFH, 21.01.2004 - XI R 22/03

    Entschädigung - ergänzende Zusatzleistung

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.07.2009 - 7 K 328/08
    Der BFH lässt sie beispielsweise zu, wenn neben der Hauptentschädigungsleistung in anderen Veranlagungszeiträumen aus Gründen der sozialen Fürsorge Übergangsleistungen gewährt werden (BFH-Urteil vom 3.7.2002 XI R 80/00, BStBl II 2004, 447; vom 21.1.2004 XI R 33/02, BStBl II 2004, 715 und XI R 22/03, BFH/NV 2004, 1226 sowie vom 14.4.2005 XI R 11/04, BFH/NV 2005, 1772).
  • BFH, 06.09.2000 - XI R 19/00

    Entschädigung: Auszahlung in zwei Veranlagungszeiträumen

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.07.2009 - 7 K 328/08
    Dementsprechend sind Entschädigungen i.S.d. § 24 Nr. 1 lit. a EStG grundsätzlich nur dann außerordentliche Einkünfte, wenn die Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, vollständig in einem Betrag gezahlt wird oder wenn die Entschädigung nur Einnahmen eines Jahres ersetzt, sofern sie im Jahr der Zahlung mit weiteren Einkünften zusammenfällt und der Steuerpflichtige im Jahr der entgangenen Einnahmen keine weiteren (nennenswerten) Einnahmen gehabt hat (vgl. BFH-Urteil vom 06.09.2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.07.2009 - 7 K 328/08
    Auch der Rechtsprechung des BVerfG zur Vermögensteuer (vgl. Entscheidung des BVerfG vom 22.06.1995, 2 BvL 37/91, BVerfGE 93, 121) kann keine solche Belastungsobergrenze entnommen werden, die unabhängig von der Steuerart der Vermögensteuer Geltung beanspruchen könnte (vgl. Entscheidungen des BVerfG vom 18.01.2006 2 BvR 2194/99, BVerfGE 115, 97 und vom 18.02.2009 1 BvR 1334/07, BFH/NV 2009, 880).
  • FG Nürnberg, 26.02.2009 - 4 K 1370/08

    Tarifermäßigung für eine in zwei Veranlagungszeiträumen ausgezahlten Abfindung

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.07.2009 - 7 K 328/08
    Auch verschiedene Finanzgerichte haben insbesondere bei geringen Teilleistungen in anderen Veranlagungszeiträumen den ermäßigten Steuersatz gewährt (FG Köln vom 17.11.2004, 7 K 2006/03, EFG 2005, 446; FG Nürnberg vom 26.2.2009 4 K 1370/2008).
  • BFH, 26.11.2008 - X R 31/07

    Schadensersatzrente wegen Tötung des Ehegatten unterliegt nicht der

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.07.2009 - 7 K 328/08
    Für Fälle, in denen Ersatz für andere, bereits steuerbare Einkünfte geleistet wird, z.B. wegen Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit, hat der BFH seine Rechtsprechung zur Steuerbarkeit von Schadensersatzrenten ausdrücklich aufrechterhalten (BFH-Urteile vom 26.11.2008 X R 31/07, BFH/NV 2009, 470; vom 25.10.1994 VIII R 79/91, BStBl II 1995, 121).
  • BFH, 25.10.1994 - VIII R 79/91

    1. Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse (sog.

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.07.2009 - 7 K 328/08
    Für Fälle, in denen Ersatz für andere, bereits steuerbare Einkünfte geleistet wird, z.B. wegen Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit, hat der BFH seine Rechtsprechung zur Steuerbarkeit von Schadensersatzrenten ausdrücklich aufrechterhalten (BFH-Urteile vom 26.11.2008 X R 31/07, BFH/NV 2009, 470; vom 25.10.1994 VIII R 79/91, BStBl II 1995, 121).
  • BFH, 03.07.2002 - XI R 80/00

    Unschädliche Zusatzleistungen zu Abfindungszahlungen

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.07.2009 - 7 K 328/08
    Der BFH lässt sie beispielsweise zu, wenn neben der Hauptentschädigungsleistung in anderen Veranlagungszeiträumen aus Gründen der sozialen Fürsorge Übergangsleistungen gewährt werden (BFH-Urteil vom 3.7.2002 XI R 80/00, BStBl II 2004, 447; vom 21.1.2004 XI R 33/02, BStBl II 2004, 715 und XI R 22/03, BFH/NV 2004, 1226 sowie vom 14.4.2005 XI R 11/04, BFH/NV 2005, 1772).
  • FG Köln, 30.01.2004 - 10 K 3897/03

    Verspäteter Antrag auf Einkommensteuerveranlagung

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.07.2009 - 7 K 328/08
    Auch verschiedene Finanzgerichte haben insbesondere bei geringen Teilleistungen in anderen Veranlagungszeiträumen den ermäßigten Steuersatz gewährt (FG Köln vom 17.11.2004, 7 K 2006/03, EFG 2005, 446; FG Nürnberg vom 26.2.2009 4 K 1370/2008).
  • BFH, 21.01.2004 - XI R 33/02

    Erhöhte Entlassungsentschädigung wegen Sozialplan

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.07.2007 - 4 K 1535/05

    Berücksichtigung einer Schadensersatzrente bei Berechnung der Einkommensteuer;

  • FG Köln, 17.11.2004 - 7 K 2006/03

    Ermäßigte Besteuerung einer Karenzentschädigung

  • BFH, 14.04.2005 - XI R 11/04

    Abfindung; Entschädigungszusatzleistung

  • BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 1334/07

    Verfassungsbeschwerde gegen Grundsteuerbescheid erfolglos

  • BFH, 21.01.2004 - XI R 40/02

    Entschädigung wegen Körperverletzung

  • FG Köln, 02.06.2004 - 7 K 735/02

    Ausnahme vom Zusammenballungsprinzip bei gestreckten Schadensbildern

  • FG Münster, 30.06.2015 - 13 K 3126/13

    Entschädigung für "entgehende" Einnahmen bei Schadensersatz für den

    So habe es jüngst auch das FG Nürnberg im Urteil vom 2.7.2009 7 K 328/08 bestätigt.

    So hat das FG Nürnberg mit Urteil vom 2.7.2009 7 K 328/08, juris (Urteil gegenstandslos nach Zulassung der Revision, Az. des BFH: IX B 167/09, IX R 13/10) eine Schadensersatzzahlung als Entschädigung i.S.d. § 24 Nr. 1a EStG angesehen, die von der Versicherung eines Unfallverursachers gezahlt worden war, weil der Geschädigte aufgrund der Unfallfolgen keinen neuen Arbeitsvertrag abschließen konnte.

  • FG Baden-Württemberg, 23.11.2022 - 7 K 195/21

    Von Versicherung im Rahmen einer Schadensregulierung erstatteter Steuerschaden im

    Es wäre sonst sein Belieben gestellt, ob Steuern bezahlt werden oder nicht (so auch FG Nürnberg, Urteil vom 02.07.2009 7 K 328/2008, juris).
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