Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 24.10.2001 - 7 K 3323/00 |
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 24.10.2001 - 7 K 3323/00
- VGH Baden-Württemberg, 10.10.2003 - 5 S 1692/02
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 10.10.2003 - 5 S 1692/02
Pferdezucht - Hobbytierhaltung in allgemeinem Wohngebiet
Auf die Berufung des Beigeladenen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 24. Oktober 2001 - 7 K 3323/00 - geändert, soweit das Verwaltungsgericht den Beklagten verpflichtet hat, dem Beigeladenen die Nutzung baulicher Anlagen auf dem Grundstück Flst.Nr. 102/1 der Gemarkung Rxxxx-xxx zu Zwecken der Pferdehaltung zu untersagen.Mit Urteil vom 24.10.2001 (7 K 3323/00) hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe Nr. 2 des Bescheids des Landratsamts Cxxx vom 27.08.1997 und dessen Baugenehmigung vom 21.01.1999 sowie den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 10.10.2000 aufgehoben und den Beklagten verpflichtet, dem Beigeladenen die Nutzung der Paddocks und des befestigten Pferdebewegungszirkels auf dem Grundstück Flst.Nr. 102/1, Gemarkung Rxxxxxxx, zum Zwecke der Pferdehaltung sowie die Nutzung der befestigten Überfahrt über dieses Grundstück mit Fahrzeugen aller Art zum Zwecke der Pferdehaltung zu untersagen.
Nach wiederholter Fristverlängerung, zuletzt bis zum 16.10.2002, hat der Beigeladene die Berufung am 15.10.2002 begründet mit dem Antrag, das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 24. Oktober 2001 - 7 K 3323/00 - zu ändern und die Klage in vollem Umfang abzuweisen.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 24. Oktober 2001 - 7 K 3323/00 - zu ändern und die Klage in vollem Umfang abzuweisen.