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   FG Münster, 29.03.2017 - 7 K 3675/13 E, G, U   

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https://dejure.org/2017,10627
FG Münster, 29.03.2017 - 7 K 3675/13 E, G, U (https://dejure.org/2017,10627)
FG Münster, Entscheidung vom 29.03.2017 - 7 K 3675/13 E, G, U (https://dejure.org/2017,10627)
FG Münster, Entscheidung vom 29. März 2017 - 7 K 3675/13 E, G, U (https://dejure.org/2017,10627)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatz- und Gewinnhinzuschätzungen aufgrund von Kassenführungsmängeln im Rahmen einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich

  • Betriebs-Berater

    Wann kann ein PC-gestütztes Kassensystem als nicht manipulierbar angesehen werden?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 3
    Umsatz- und Gewinnhinzuschätzungen aufgrund von Kassenführungsmängeln im Rahmen einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren/Umsatzsteuer - Frage der Berechtigung zu Umsatzhinzuschätzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ein PC-gestütztes Kassensystem ist grundsätzlich manipulationsanfällig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wann kann ein PC-gestütztes Kassensystem als nicht manipulierbar angesehen werden?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beweisaufnahme über elektronische Programmierunterlagen bei PC-Kassensystem erforderlich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Was passiert, wenn ich meine Kasse nicht ordnungsgemäß führe?

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Aufreger des Monats

  • datev.de (Kurzinformation)

    PC-gestütztes Kassensystem ist grundsätzlich manipulationsanfällig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2017, 499
  • BB 2017, 981
  • EFG 2017, 846
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2017 - 7 K 3675/13
    Zudem seien die vom BFH im Urteil vom 25.3.2015 (X R 20/13) aufgestellten Grundsätze für die Vergangenheit nicht anwendbar.

    Das Gewicht dieses Mangels tritt dann zurück, wenn der Steuerpflichtige im konkreten Einzelfall darlegt, dass die von ihm genutzte elektronische Kasse trotz Programmierbarkeit keine Manipulationsmöglichkeiten eröffnet (BFH-Urteil vom 25.3.2015 X R 20/13, BStBl II 2015, 743).

    Das Gewicht dieses Mangels tritt nicht ausnahmsweise deshalb zurück, weil das vom Kläger konkret verwendete Kassensystem ausnahmsweise keine Manipulationsmöglichkeiten eröffnet (BFH-Urteil vom 25.3.2015 X R 20/13, BStBl II 2015, 743, Tz. 28).

    Da die BFH-Rechtsprechung den vom Steuerpflichtigen darzulegenden Ausnahmefall (BFH-Urteil vom 25.3.2015 X R 20/13, BStBl II 2015, 743, Tz. 28) nur dann annimmt, wenn das System "keine Manipulationsmöglichkeiten eröffnet", kommt es nicht darauf an, mit welchem Aufwand oder durch wen die Manipulationen vorgenommen werden können.

    Der BFH hat in Tz. 37 dieser Entscheidung zunächst seine bisherige Rechtsprechung, dass lediglich fehlende Manipulations möglichkeiten das Gewicht des Mangels der fehlenden Programmierprotokolle zurücktreten lassen (BFH-Urteil vom 25.3.2015 X R 20/13, BStBl II 2015, 743, Tz. 28), ausdrücklich bestätigt.

    Eine grundsätzliche Bedeutung ist dem Streitfall entgegen der Auffassung des Klägers nicht deshalb beizumessen, weil es sich vorliegend um ein PC-Kassensystem handelt und der BFH im Urteil vom 25.3.2015 (X R 20/13, BStBl. II 2015, 743) über eine elektronische Registrierkasse zu entscheiden hatte.

  • BFH, 16.02.2006 - X B 57/05

    Führung Kassenbuch - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2017 - 7 K 3675/13
    Die Aufzeichnungsverpflichtung aus einem Steuergesetz wirkt aber, sofern dieses Gesetz keine Beschränkung auf seinen Geltungsbereich enthält oder sich eine solche Beschränkung aus der Natur der Sache ergibt, unmittelbar auch für andere Steuergesetze, also auch für das EStG (BFH-Beschlüsse vom 16.2.2006 X B 57/05, BFH/NV 2006, 940 und vom 18.3.2015 III B 43/14, BFH/NV 2015, 978, jeweils m. w. N.).

    Die §§ 145 und 146 AO sind ebenfalls zu beachten (BFH-Beschluss vom 16.2.2006 X B 57/05, BFH/NV 2006, 940).

  • BFH, 25.07.1991 - XI R 27/89

    Umfang der tatsächlichen Feststellungen - Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2017 - 7 K 3675/13
    Hierbei handelt es sich allerdings um existenzielle Bestandteile einer jeden Geldverkehrsrechnung (BFH-Urteil vom 25.7.1991 XI R 27/89, BFH/NV 1991, 796).

    Soweit - wie im Streitfall - Lebenshaltungskosten angesetzt werden, muss in einer Geldverkehrsrechnung angegeben werden, auf welcher Tatsachengrundlage diese Werte ermittelt worden sind (BFH-Urteil vom 25.7.1991 XI R 27/89, BFH/NV 1991, 796).

  • BFH, 11.01.2017 - X B 104/16

    Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung bei fehlenden Programmierunterlagen;

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2017 - 7 K 3675/13
    Er trägt ergänzend vor, dass er danach tatsächlich keine Manipulation an seinem Kassensystem vorgenommen habe und verweist auf den BFH-Beschluss vom 11.1.2017 (X B 104/16, Juris).

    Aus dem vom Kläger angeführten BFH-Beschluss vom 11.1.2017 (X B 104/16, Juris), ergibt sich keine andere rechtliche Beurteilung.

  • BFH, 05.12.2007 - X B 4/07

    Schätzung: Bindung des BFH an die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen durch das

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2017 - 7 K 3675/13
    Nach ständiger Rechtsprechung müssen die bei einer Schätzung gewonnenen Ergebnisse schlüssig, wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (z.B. BFH-Beschluss vom 5.12.2007 X B 4/07, BFH/NV 2008, 587 m.w.N.).
  • BFH, 07.02.2008 - X B 189/07

    Einnahmen-Überschussrechnung: Aufbewahrung der Belege, Einzelaufzeichnung von

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2017 - 7 K 3675/13
    Allerdings müssen auch im Rahmen einer Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG die der Gewinnermittlung zugrunde liegenden Belege, insbesondere die Tagesendsummenbons einer Registrierkasse, geordnet und vollständig aufbewahrt werden (BFH-Beschluss vom 7.2.2008, X B 189/07, Juris).
  • BFH, 02.09.2008 - V B 4/08

    Führung von Aufzeichnungen nach § 22 UStG bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2017 - 7 K 3675/13
    Wer überwiegend Bargeschäfte tätigt, muss neben der geordneten Belegsammlung Bareinnahmen täglich aufzeichnen (BFH-Beschluss vom 2.9.2008, V B 4/08, Juris).
  • BFH, 18.03.2015 - III B 43/14

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Bareinnahmen im Taxigewerbe - Keine

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2017 - 7 K 3675/13
    Die Aufzeichnungsverpflichtung aus einem Steuergesetz wirkt aber, sofern dieses Gesetz keine Beschränkung auf seinen Geltungsbereich enthält oder sich eine solche Beschränkung aus der Natur der Sache ergibt, unmittelbar auch für andere Steuergesetze, also auch für das EStG (BFH-Beschlüsse vom 16.2.2006 X B 57/05, BFH/NV 2006, 940 und vom 18.3.2015 III B 43/14, BFH/NV 2015, 978, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 23.02.2018 - X B 65/17

    Notwendige Beweiserhebung hinsichtlich der Unterlagen zur Dokumentation eines

    Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 29. März 2017  7 K 3675/13 E,G,U aufgehoben.

    Das FG gab der Klage teilweise statt (Entscheidungen der Finanzgerichte 2017, 846).

  • FG Baden-Württemberg, 30.07.2020 - 1 K 1070/19

    Schätzungsbefugnis, Schätzungmethode und Schätzungsrahmen bei planvollem, mit

    Das Fehlen dieser Organisationsunterlagen bei einem elektronischen Kassensystem steht dem Fehlen von Z-Bons gleich (FG Münster, Urteil vom 29. März 2017, 7 K 3675/13 E,G,U, EFG 2017, 846 Rn. 43).
  • FG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 K 2740/19

    Schätzung im Gaststättengewerbe - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG -

    Gleichwohl gibt es systembedingt keine Gewähr mehr für die Vollständigkeit der Erfassung der Bareinnahmen, ohne dass eine nachträgliche Ergänzung der Dokumentation bzw. eine anderweitige Heilung des Mangels möglich wäre (BFH-Entscheidungen vom 25.03.2015 X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rn. 34; vom 11.01.2017 X B 104/16, BFH/NV 2017, 561, Rn. 36; Niedersächsisches FG, Urteil vom 08.12.2011 12 K 389/09, EFG 2013, 291, Rn. 54; FG München, Urteil vom 29.10.2009 15 K 219/07, EFG 2011, 10, Rn. 26; FG Münster, Urteil vom 16.05.2013 2 K 3030/11, EFG 2014, 86, Rn. 38; FG Münster, Urteil vom 04.12.2015 4 K 2616/14, EFG 2016, 169, Rn. 27; FG Münster, Urteil vom 29.03.2017 7 K 3675/13, EFG 2017, 846, Rn. 43).
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