Rechtsprechung
FG München, 14.11.2005 - 7 K 3705/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
GewStG 1999 § 3 Nr. 6 S. 2, AO 1977 § 14 S. 1, EStG 1997 § 15 Abs. 2 S. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eingetragener Verein als Besitzunternehmen bei einer Betriebsaufspaltung; Besitzunternehmen als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb; Veräußerung des Rechts zur Ausrichtung und Vermarktung einer Eishockey-Weltmeisterschaft durch den Verein an eine Tochter-GmbH als keine ...
- archive.org
GewStG 1999 § 3 Nr. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Überlassung des Rechts zur Ausrichtung und Vermarktung eines Weltmeisterschaftsturniers durch einen eingetragenen Verein an eine Tochter-GmbH; Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb; Betriebsaufspaltung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Überlassung des Rechts zur Ausrichtung und Vermarktung eines Weltmeisterschaftsturniers durch einen eingetragenen Verein an eine Tochter-GmbH - Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - Betriebsaufspaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2006, 285
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 21.05.1997 - I R 164/94
Betriebsaufspaltung bei gemeinnütziger Besitzgesellschaft
Auszug aus FG München, 14.11.2005 - 7 K 3705/03
Ist danach einkommensteuer- und gewerbesteuerrechtlich aufgrund einer Betriebsaufspaltung eine Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit als gewerbliches Unternehmen i.S. des § 15 Abs. 2 EStG zu beurteilen, ist dieser Gewerbebetrieb auch wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i.S. des § 14 AO (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Mai 1997 I R 164/94, BFH/NV 1997, 825 ).Da die Betriebsaufspaltung eine originäre Gewerbesteuerpflicht des Besitzunternehmens nicht voraussetzt, können auch Vereine - wie der Kläger - Besitzunternehmen im Sinne einer Betriebsaufspaltung sein ( BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 825 , m.w.N.).
- BFH, 19.11.2003 - I R 33/02
Mehrere Sportveranstaltungen eines nicht steuerbefreiten Vereins
Auszug aus FG München, 14.11.2005 - 7 K 3705/03
Zwar kann die Veranstaltung von Sportereignissen die Tatbestandsmerkmale des Gewerbebetriebs erfüllen (vgl. etwa BFH-Urteil vom 19. November 2003 I R 33/02, BFHE 204, 21, BFH/NV 2004, 445 ); im Streitfall hat der Kläger indes nur einen Vermögensgegenstand von der IIHF erworben und diesen wieder veräußert. - BFH, 22.01.1988 - III B 9/87
Abgrenzung zwischen einer Veräußerung eines Patents und einer zeitlich begrenzten …
Auszug aus FG München, 14.11.2005 - 7 K 3705/03
Demgegenüber ist eine zeitlich begrenzte Überlassung von Rechten schon dann zu bejahen, wenn bei Abschluss des Vertrages ungewiss ist, ob und wann die Rechtsüberlassung endet (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Januar 1988 III B 9/87, BFHE 152, 539, BStBl II 1988, 537 ).
- FG Köln, 15.07.2009 - 13 K 4468/05
Nachsteuer und Körperschaftsteuerminderung nicht zwingend innerhalb eines …
Anders als in dem von dem Finanzgericht München mit Urteil vom 14.11.2005 7 K 3705/03, EFG 2006, 285, entschiedenen Fall gehe es vorliegend nicht um das Recht zur Ausrichtung und Vermarktung eines einmaligen Ereignisses.