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VG Stuttgart, 14.03.2001 - 7 K 3738/00 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einbürgerung eines Kindes ausländischer Eltern in den deutschen Staatsverband; Hinnahme mehrfacher Staatsangehörigkeit; Kurzfristige Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Ausländers; Integration der hier aufgewachsenen Kinder ausländischer Eltern in ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.2003 - 13 S 2709/02
Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt - Unterbrechungen des rechtmäßigen …
Eine entsprechende Anwendung des § 89 Abs. 3 AuslG auf die Regelung über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AuslG kommt nicht in Betracht (anders aber: VG Stuttgart, Urteile vom 14.3.2001 - 7 K 3738/00 -, InfAuslR 2001, 299, vom 25.4.2001 - 7 K 715/01 -, InfAuslR 2001, 319 und vom 9.8.2002 - 7 K 4424/01 - GK/StAR, § 89 AuslG RdNr. 4, vgl. allerdings eine analoge Anwendung nicht in Betracht ziehend: GK/StAR, § 4 StAG RdNr. 220 ff.). - VG Stuttgart, 22.01.2003 - 7 K 959/02
Unschädliche kurzfristige Unterbrechung des rechtmäßigen Aufenthalts eines …
Für Unterbrechungen des rechtmäßigen und des gewöhnlichen Aufenthalts im Rahmen des § 4 Abs. 3 StAG sind die staatsangehörigkeitsrechtlichen Unterbrechungsregelungen des § 89 Abs. 1 und 3 AuslG entsprechend heranzuziehen (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung: Urteil vom 14.03.2001 - 7 K 3738/00- InfAuslR 2001, 299 = EzAR 278 Nr. 5; Urteil vom 25.04.2001 - 7 K 715/01- NVwZ 2001, 954 = StAZ 2001, 237 = InfAuslR 2001, 319). - VG Stuttgart, 09.08.2002 - 7 K 4424/01
Einbürgerungsanspruch des Kindes bei kurzfristig unterbrochenem rechtmäßigen …
Für Unterbrechungen des rechtmäßigen und des gewöhnlichen Aufenthalts im Rahmen des § 4 Abs. 3 StAG sind die staatsangehörigkeitsrechtlichen Unterbrechungsregelungen des § 89 Abs. 1 und 3 AuslG entsprechend heranzuziehen (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung: Urteil vom 14.03.2001 - 7 K 3738/00- InfAuslR 2001, 299 = EzAR 278 Nr. 5; Urteil vom 25.04.2001 - 7 K 715/01- NVwZ 2001, 954 = StAZ 2001, 237 = InfAuslR 2001, 319.