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   FG Münster, 21.06.2017 - 7 K 3919/14 E   

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https://dejure.org/2017,24436
FG Münster, 21.06.2017 - 7 K 3919/14 E (https://dejure.org/2017,24436)
FG Münster, Entscheidung vom 21.06.2017 - 7 K 3919/14 E (https://dejure.org/2017,24436)
FG Münster, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - 7 K 3919/14 E (https://dejure.org/2017,24436)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 06.11.2017)

    Dienstwagen: Die Crux mit den Privatfahrten

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.05.2009 - VIII R 60/06

    Privatnutzung von Dienstfahrzeugen - Erschütterung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus FG Münster, 21.06.2017 - 7 K 3919/14
    Bei einem solchen Sachverhalt geht auch die BFH-Rechtsprechung nicht von einer Erschütterung des Anscheinsbeweises aus (vgl. BFH-Urteil vom 19.5.2009 VIII R 60/06, BFH/NV 2009, 1974: Im Urteilsfall sah der BFH die Revision lediglich des Gesellschafters A als begründet an; hinsichtlich des Gesellschafters B, dessen Ehefrau die Privatfahrzeuge privat nutzte, blieb es hingegen beim vom FG vorgenommenen Ansatz des Privatnutzungsanteils).
  • BFH, 17.03.2010 - X R 57/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus FG Münster, 21.06.2017 - 7 K 3919/14
    An die Sorgfaltspflichten eines Anwalts oder eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe sind allerdings besonders hohe Anforderungen zu stellen, nämlich eine äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 17.3.2010 X R 57/08, BFH/NV 2010, 1780 m.w.N.).
  • BFH, 27.04.2011 - III B 207/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Volle Überprüfung der

    Auszug aus FG Münster, 21.06.2017 - 7 K 3919/14
    Die Entscheidung über eine behördliche Wiedereinsetzung ist vom Gericht voll überprüfbar (BFH-Beschluss vom 27.4.2011 III B 207/10, BFH/NV 2011, 1184).
  • BFH, 22.02.2012 - VIII B 66/11

    NZB: grundsätzliche Bedeutung; private Pkw-Nutzung

    Auszug aus FG Münster, 21.06.2017 - 7 K 3919/14
    Soweit keine besonderen Umstände hinzutreten, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass eine private Nutzung stattgefunden hat (BFH-Beschluss vom 22.2.2012 VIII B 66/11, BFH/NV 2012, 988 m.w.N.).
  • BFH, 04.12.2012 - VIII R 42/09

    Anscheinsbeweis und 1 %-Regelung - Klagebefugnis einer aufgelösten GbR

    Auszug aus FG Münster, 21.06.2017 - 7 K 3919/14
    Der Anscheinsbeweis ist demgegenüber entkräftet, wenn für private Fahrten andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die dem betrieblichen Fahrzeug in Status und Gebrauchswert vergleichbar sind (BFH-Urteil vom 4.12.2012 VIII R 42/09, BStBl. II 2013, 365).
  • FG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 K 104/19

    Ansatz eines Privatanteils für einen im Anlagevermögen befindlichen Pkw i.R.d.

    Eine Erschütterung des Anscheinsbeweises kommt jedoch insoweit nur dann in Betracht, wenn das in Status und Gebrauchswert vergleichbare Fahrzeug dem Steuerpflichtigen ständig und uneingeschränkt zur Verfügung steht (Niedersächsisches FG, Urteil vom 20. März 2019 9 K 125/18, DStRE 2019, 1191; FG Münster, Urteile vom 11. Mai 2017 13 K 1940/15 E, G, EFG 2017, 1083 und 21. Juni 2017 7 K 3919/14 E, juris, alle rechtskräftig).
  • FG Münster, 21.03.2018 - 7 K 388/17

    Erschütterung des Anscheinsbeweises bei einer Personengesellschaft

    Durch die regelmäßige Nutzung durch den Ehegatten wird der Steuerpflichtige von der Nutzung ausgeschlossen, ihm steht das für private Fahrten gedachte Fahrzeug nicht uneingeschränkt zur Verfügung (FG Münster, Urteile vom 11.05.2017, 13 K 1940/15, EFG 2017, 1083 und 21.06.2017, 7 K 3919/14, juris, beide rechtskräftig).
  • FG Niedersachsen, 20.03.2019 - 9 K 125/18

    Keine Erschütterung des Anscheinsbeweises für die Privatnutzung eines

    Durch die regelmäßige Nutzung durch den Ehegatten wird der Steuerpflichtige von der Nutzung ausgeschlossen, ihm steht das für private Fahrten gedachte Fahrzeug nicht uneingeschränkt zur Verfügung (Anschluss an FG Münster, Urteile vom 11. Mai 2017 13 K 1940/15, EFG 2017, 1083 und 21. Juni 2017 7 K 3919/14, juris, beide rechtskräftig).

    Durch die regelmäßige Nutzung durch den Ehegatten wird der Steuerpflichtige von der Nutzung ausgeschlossen, ihm steht das für private Fahrten gedachte Fahrzeug nicht uneingeschränkt zur Verfügung (FG Münster, Urteile vom 11. Mai 2017 13 K 1940/15 E,G, EFG 2017, 1083 und 21. Juni 2017 7 K 3919/14 E, juris, beide rechtskräftig).

  • FG Münster, 10.07.2019 - 7 K 2862/17

    Kein Nachweis der fast ausschließlich betrieblichen Nutzung eines PKW durch

    Um den Anscheinsbeweis zu erschüttern, muss für jeden Haushaltsangehörigen, der im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, ein in Status und Gebrauchswert vergleichbares Fahrzeug vorhanden sein (vgl. hierzu FG Münster, Urteil vom 21.6.2017 7 K 3919/14 E, Juris).
  • FG Münster, 16.08.2022 - 6 K 2688/19

    Erschütterung des für eine private Pkw-Nutzung sprechenden Anscheinsbeweises

    Eine Erschütterung des Anscheinsbeweises kommt jedoch insoweit nur dann in Betracht, wenn das private in Status und Gebrauchswert vergleichbare Fahrzeug dem Steuerpflichtigen ständig und uneingeschränkt zur Verfügung steht (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 20.03.2019 - 9 K 125/18, DStRE 2019, 1191; FG Münster, Urteile vom 11.05.2017 - 13 K 1940/15 E, G, EFG 2017, 1083 und 21.06.2017 - 7 K 3919/14 E, juris, alle rechtskräftig).
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