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   FG München, 23.03.2004 - 7 K 4036/01   

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https://dejure.org/2004,9154
FG München, 23.03.2004 - 7 K 4036/01 (https://dejure.org/2004,9154)
FG München, Entscheidung vom 23.03.2004 - 7 K 4036/01 (https://dejure.org/2004,9154)
FG München, Entscheidung vom 23. März 2004 - 7 K 4036/01 (https://dejure.org/2004,9154)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formwechselnde Umwandlung einer KG in eine GmbH; Zwingende Buchwertfortführung auf Grund des Maßgeblichkeitsgrundsatzes; Aufwendungen aufgrund eines anlässlich der Umwandlung geschlossenen Steuerberatervertrages als Betriebsausgaben der übernehmenden GmbH; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilwertansatz bei formwechselnder Umwandlung nach § 25 UmwStG; Abzug der der übertragenden Gesellschaft entstandenen Umwandlungskosten bei der übernehmenden Gesellschaft; Körperschaftsteuer 1996; Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum 30.6.1996; ...

  • rechtsportal.de

    Teilwertansatz bei formwechselnder Umwandlung nach § 25 UmwStG ; Abzug der der übertragenden Gesellschaft entstandenen Umwandlungskosten bei der übernehmenden Gesellschaft; Körperschaftsteuer 1996; Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum 30.6.1996; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Teilwertansatz bei formwechselnder Umwandlung nach § 25 UmwStG - Abzug der der übertragenden Gesellschaft entstandenen Umwandlungskosten bei der übernehmenden Gesellschaft - Körperschaftsteuer 1996 - Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum 30.6.1996 - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1334
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 01.02.1989 - VIII R 361/83

    Einordnung von Rechten aus schwebenden Vertragn als selbständig bewertungfähige

    Auszug aus FG München, 23.03.2004 - 7 K 4036/01
    Er könne einzeln veräußert oder verwertet werden, denn er umschreibe den zu erwartenden Gewinn, der sich aus rechtsverbindlich abgeschlossenen schwebenden Verträgen ergebe (BFH-Urteil vom 1. Februar 1989 VIII R 361/83, BFH/NV 1989, 778).

    Die nach dem Urteil des BFH vom 1. Februar 1989 (a.a.O.) erforderlichen Voraussetzungen seien erfüllt, denn es handele sich bei dem übernommenen Auftragsbestand um Rechte aus rechtsverbindlich abgeschlossenen schwebenden Verträgen, so dass diese selbständig bewertungsfähige immaterielle Wirtschaftsgüter darstellten.

    Zur Begründung verweist es auf die Einspruchsentscheidung und führt weiter aus, dass der Urteilsfall des von der Klägerin zitierten BFH-Urteils vom 1. Februar 1989 (a.a.O.) nicht vergleichbar sei, da der im Streitfall durchgeführte Formwechsel nach §§ 190 ff. UmwG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten nicht mit dem Erwerb eines Unternehmens gleichgestellt werden könne.

    Rechte aus schwebenden Verträgen, zu denen auch der übernommene Auftragsbestand gehört, sind selbständig bewertungsfähige immaterielle Wirtschaftsgüter (BFH-Urteil vom 1. Februar 1989, a.a.O.).

  • BFH, 16.05.2002 - III R 45/98

    Abfindungsproblematik

    Auszug aus FG München, 23.03.2004 - 7 K 4036/01
    Wird für die Erlangung einer Gewinnaussicht (Einzelschuldverhältnis) oder fortlaufender Gewinnaussichten (Dauerschuldverhältnis) ein Aufwand getätigt, hat sich am Markt die Werthaltigkeit der Position schwebender Vertrag bestätigt (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1993 X R 102/92, BFH/NV 1994, 543), wobei sich das Entgelt auf den Vorgang des abgeleiteten Erwerbs des immateriellen Wirtschaftsguts als solchen beziehen muss (vgl. BFH-Urteil vom 16. Mai 2002 III R 45/98, BStBl II 2003, 10 ; s. auch Wolffgang, a.a.O. Rdnr. C 85).

    Insofern unterscheidet sich der Streitfall von dem Urteilsfall (BFH, BStBl II 2003, 10 ), der eine Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf eine natürliche Person betraf.

  • FG München, 05.10.2000 - 7 V 3797/00

    Formwechselnde Umwandlung einer KG in eine GmbH (Buchwertansatz?)

    Auszug aus FG München, 23.03.2004 - 7 K 4036/01
    Auf den Beschluss wird ergänzend Bezug genommen (s. auch EFG 2001, 32).

    Diese Auslegung steht in Widerspruch zur Begründung des Regierungsentwurfs zu § 25 UmwStG , der davon ausgeht, dass beim Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft im Ergebnis steuerlich die Übertragung des Betriebsvermögens zum Buchwert, Zwischenwert oder Teilwert möglich sein solle (vgl. Fischer/Olkus, DB 1998, 2191 m.w.N. und Neu, EFG 2001, 32, Anm.).

  • BFH, 15.12.1993 - X R 102/92

    Teilwertabschreibung für Liniengenehmigung (Konzession des

    Auszug aus FG München, 23.03.2004 - 7 K 4036/01
    Wird für die Erlangung einer Gewinnaussicht (Einzelschuldverhältnis) oder fortlaufender Gewinnaussichten (Dauerschuldverhältnis) ein Aufwand getätigt, hat sich am Markt die Werthaltigkeit der Position schwebender Vertrag bestätigt (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1993 X R 102/92, BFH/NV 1994, 543), wobei sich das Entgelt auf den Vorgang des abgeleiteten Erwerbs des immateriellen Wirtschaftsguts als solchen beziehen muss (vgl. BFH-Urteil vom 16. Mai 2002 III R 45/98, BStBl II 2003, 10 ; s. auch Wolffgang, a.a.O. Rdnr. C 85).
  • BFH, 10.07.2002 - I R 79/01

    Betriebseinbringung mit halbfertigen Arbeiten

    Auszug aus FG München, 23.03.2004 - 7 K 4036/01
    Zwar bestimme sich nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG , was unter Teilwert zu verstehen sei, doch bestünden im Zusammenhang mit Einbringungsvorgängen i.S.d. § 20 UmwStG Besonderheiten, die zu normspezifischen Modifikationen des Teilwerts führten (vgl. BFH-Urteil vom 10. Juli 2002 I R 79/01, BStBl II 2002, 784 ).
  • BFH, 19.10.2005 - I R 38/04

    Bewertungswahlrecht bei der formwechselnden Umwandlung nach § 25 UmwStG

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) München vom 23. März 2004 7 K 4036/01 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1334 abgedruckt.
  • FG München, 08.11.2006 - 9 K 4233/02

    Keine Rückfallklausel bei Nichtausübung des ausschließlichen Besteuerungsrechts

    Die Kapitalgesellschaft ist dagegen ein selbständiges Steuersubjekt, so dass steuerrechtlich ein Betriebsvermögenswechsel stattfindet (FG München in EFG 2001, 32 sowie Urteil vom 23. März 2004 7 K 4036/01, EFG 2004, 1334; BFH-Urteil vom 19. Oktober 2005 I R 38/04, BStBl II 2006, 568).
  • FG Düsseldorf, 03.12.2012 - 6 K 1883/10

    Verschmelzung gem. § 4 Abs. 1 UmwStG 1995: Eigenes Anfechtungsrecht der

    Denn das in § 3 UmwStG 1995 normierte steuerrechtliche Wahlrecht werde nicht durch den Grundsatz der Maßgeblichkeit des Handelsrechts beschränkt (vgl. FG Hamburg vom 29.03.2007 1 K 155/06; BFH-Urteil vom 19.10.2005 I R 38/04, BStBl II 2006, 568 zu § 20 UmwStG i. V. mit § 25 UmwStG; FG München, Urteil vom 23.03.2004 7 K 4036/01, EFG 2004, 1334).
  • FG Hamburg, 29.03.2007 - 1 K 155/06

    Umwandlungssteuergesetz: Keine Maßgeblichkeit der Handelsbilanz im Bereich des §

    Denn das in § 3 UmwStG normierte steuerrechtliche Wahlrecht wird nicht durch den Grundsatz der Maßgeblichkeit des Handelsrechts beschränkt (so auch der BFH zu der wortgleichen Regelung des § 20 UmwStG in Verbindung mit § 25 UmwStG, BFH vom 19.10.2005 I R 38/04, BFHE 211, 472, BStBl II 2006, 568, HFR 2006, 391; FG München vom 23.03.2004 7 K 4036/01, EFG 2004, 1334).
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