Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 7 K 4127/12.F   

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https://dejure.org/2013,4546
VG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 7 K 4127/12.F (https://dejure.org/2013,4546)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19.02.2013 - 7 K 4127/12.F (https://dejure.org/2013,4546)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - 7 K 4127/12.F (https://dejure.org/2013,4546)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 267 AEUV, § 1 IFG, § 3 IFG, § 5 IFG, § 6 IFG
    Finanzdienstleistungsaufsicht (IFG)Zugang zu Informationen der BaFin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Finanzdienstleistungsaufsicht (IFG)Zugang zu Informationen der BaFin

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EuGH-Vorlage zum Verhältnis des Informationszugangsrechts zur Verschwiegenheitspflicht der BaFin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KWG § 9; WpHG § 8; VwGO § 99; IFG §§ 1, 3, 5, 6
    EuGH-Vorlage zum Verhältnis des Informationszugangsrechts zur Verschwiegenheitspflicht der BaFin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 50
  • NVwZ 2013, 742
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - 7 K 2168/12

    Zugang zu Informationen der BaFin

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 7 K 4127/12
    Auf Grund dieser Rechtsprechung hat das vorlegende Gericht die beklagte Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht inzwischen mit Urteil vom 11.12.2012 in dem Verfahren 7 K 2168/12.F verpflichtet, trotz der ihr obliegenden fachgesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 9 KWG zumindest teilweise den dort klageweise begehrten Informationszugang zu gewähren.
  • VGH Hessen, 28.04.2010 - 6 A 1767/08

    Informationsgesuch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 7 K 4127/12
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat sich allerdings im derzeit ausgesetzten Berufungsverfahren 6 A 1767/08 diese Rechtsansicht nicht zu eigen gemacht (Beweisbeschluss vom 28.04.2010).
  • VG Frankfurt/Main, 12.03.2008 - 7 E 5426/06

    Informationsfreiheitsanspruch und Rechtsverstöße durch Finanzdienstleister

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 7 K 4127/12
    d) Allerdings hat die Kammer mit Urteil vom 12.03.2006, das gleichfalls den Zugang zu Informationen der Beklagten über die A. betraf, entschieden, dass ein Informationsanspruch nach § 1 Abs. 1 IFG auch dann bestehe, wenn die Schutzzwecke der § 9 KWG und § 8 WpHG eine Geheimhaltung nicht mehr gebieten (Az.: 7 E 5426/06).
  • BVerwG, 12.04.2012 - 20 F 2.11

    Verweigerung der Vorlage von Unterlagen aufgrund von § 9 Abs. 1 KredWG

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 7 K 4127/12
    Diese Rechtsauffassung hat das Bundesverwaltungsgericht unter anderem in seinem Beschluss vom 12.04.20121 (20 F 2.11) bekräftigt und unter Rdn. 9 ergänzend ausgeführt:.
  • EuGH - C-303/01 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kefalas u.a. - Vorabentscheidungsersuchen des Areios Pagos

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 7 K 4127/12
    Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2007/C 303/01) vom 14.12.2007 (ABl. Nr. C 303 S. 1).
  • BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10

    In-camera-Verfahren; Informationszugangsrecht; Bundesanstalt für

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 7 K 4127/12
    In seinem Beschluss vom 23.6.2011 (Az.: 20 F 21/10) stellt das Gericht jedoch ausdrücklich fest, dass die Verschwiegenheitspflicht nach § 9 KWG"kein Gesetz im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO" darstellt (Rdn. 10).
  • BVerwG, 21.02.2007 - 20 F 9.06

    Vorlage von Behördenakten im Prozess; Akten des Bundesrechnungshofs; Mitglieder

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 7 K 4127/12
    Herausragende Bedeutung als institutionell verankerte Verschwiegenheitspflicht hat auch das einfachgesetzlich normierte Beratungsgeheimnis, das auf der verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Unabhängigkeit der Richter in Art. 97 Abs. 1 GG beruht (BVerwGE 128, 135 = NJW 2007, 1705).
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 7 K 4127/12
    Vielmehr muss es sich wie im Fall des Post- und Fernmeldegeheimnisses, des Sozialgeheimnisses oder des Steuergeheimnisses um grundrechtlich geschützte Lebensbereiche von hoher Bedeutung handeln, für die gilt, dass Einschränkungen an qualifizierte Anforderungen geknüpft sind und nicht weiter gehen dürfen als es zum Schutze öffentlicher Interessen unerlässlich ist (BVerfGE 67, 157 [BVerfG 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78] [171 ff.185] = NJW 1985, 121, [BVerfG 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78] und BVerfGE 100, 313 = NJW 2000, 55 = NVwZ 2000, 185 [BVerfG 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94] L, zum Fernmeldegeheimnis; BVerfGE 67, 100 [140 ff.] = NJW 1984, 2271, zum Steuergeheimnis).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 7 K 4127/12
    Vielmehr muss es sich wie im Fall des Post- und Fernmeldegeheimnisses, des Sozialgeheimnisses oder des Steuergeheimnisses um grundrechtlich geschützte Lebensbereiche von hoher Bedeutung handeln, für die gilt, dass Einschränkungen an qualifizierte Anforderungen geknüpft sind und nicht weiter gehen dürfen als es zum Schutze öffentlicher Interessen unerlässlich ist (BVerfGE 67, 157 [BVerfG 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78] [171 ff.185] = NJW 1985, 121, [BVerfG 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78] und BVerfGE 100, 313 = NJW 2000, 55 = NVwZ 2000, 185 [BVerfG 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94] L, zum Fernmeldegeheimnis; BVerfGE 67, 100 [140 ff.] = NJW 1984, 2271, zum Steuergeheimnis).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 7 K 4127/12
    Vielmehr muss es sich wie im Fall des Post- und Fernmeldegeheimnisses, des Sozialgeheimnisses oder des Steuergeheimnisses um grundrechtlich geschützte Lebensbereiche von hoher Bedeutung handeln, für die gilt, dass Einschränkungen an qualifizierte Anforderungen geknüpft sind und nicht weiter gehen dürfen als es zum Schutze öffentlicher Interessen unerlässlich ist (BVerfGE 67, 157 [BVerfG 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78] [171 ff.185] = NJW 1985, 121, [BVerfG 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78] und BVerfGE 100, 313 = NJW 2000, 55 = NVwZ 2000, 185 [BVerfG 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94] L, zum Fernmeldegeheimnis; BVerfGE 67, 100 [140 ff.] = NJW 1984, 2271, zum Steuergeheimnis).
  • LG Frankfurt/Main, 11.07.2006 - 26 KLs 7570 Js 210600/05
  • VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1293/13

    Zugang zu Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    f) Abzulehnen ist zuletzt auch ein Ausschlussgrund aufgrund des Inhalts des Vorlagebeschlusses des Verwaltungsgerichts Frankfurt a. M. vom 19. Februar 2013 (Az. 7 K 4127/12.F u.a., NVwZ-RR 2013, 742).
  • VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1426/13

    Zugang zu Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht;

    f) Abzulehnen ist zuletzt auch ein Ausschlussgrund aufgrund des Inhalts des Vorlagebeschlusses des Verwaltungsgerichts Frankfurt a. M. vom 19. Februar 2013 (Az. 7 K 4127/12.F u.a., NVwZ-RR 2013, 742).
  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 1071/13

    Der Kläger begehrt Einsicht in die Unterlagen der Bundesanstalt für

    Ausgehend von dem Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 19. Februar 2013 (Az. 7 K 4127/12.F, NVwZ 2013, 742) hat sich der EuGH mit dem Begriff und Umfang des Schutzes der bei der nationalen Aufsichtsbehörde vorhandenen vertraulichen Unterlagen auseinandergesetzt.
  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 1598/13

    Besondere Vertraulichkeits- und Geheimhaltungspflicht

    Ausgehend von dem Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 19. Februar 2013 (Az. 7 K 4127/12.F, NVwZ 2013, 742) hat sich der EuGH mit dem Begriff und Umfang des Schutzes der bei der nationalen Aufsichtsbehörde vorhandenen vertraulichen Unterlagen auseinandergesetzt.
  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 330/14

    Der Kläger begehrt auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Einsicht

    Anders als die bislang in der Rechtsprechung des Senats zu den einschlägigen nationalen Bestimmungen eher einschränkend vertretene Auffassung ergibt die mit der Vorlage des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Beschluss vom 19. Februar 2013 - 7 K 4127/12.F -, NVwZ 2013, 742) initiierte Auslegung des Art. 54 Abs. 1 der Richtlinie 2004/39/EG durch den EuGH, dass das europäische Recht der Kontrolle und Beaufsichtigung von Banken und des Finanzdienstleistungsbereichs ein Vertrauen sowohl der überwachten Unternehmen als auch der zuständigen Aufsichtsbehörden und damit die grundsätzliche Einhaltung des Berufsgeheimnisses erforderlich mache.
  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 329/14

    Besondere Vertraulichkeits- und Geheimhaltungspflicht

    Anders als die bislang in der Rechtsprechung des Senats zu den einschlägigen nationalen Bestimmungen eher einschränkend vertretene Auffassung ergibt die mit der Vorlage des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Beschluss vom 19. Februar 2013 - 7 K 4127/12.F -, NVwZ 2013, 742) initiierte Auslegung des Art. 54 Abs. 1 der Richtlinie 2004/39/EG durch den EuGH, dass das europäische Recht der Kontrolle und Beaufsichtigung von Banken und des Finanzdienstleistungsbereichs ein Vertrauen sowohl der überwachten Unternehmen als auch der zuständigen Aufsichtsbehörden und damit die grundsätzliche Einhaltung des Berufsgeheimnisses erforderlich mache.
  • VG Frankfurt/Main, 23.08.2013 - 7 K 4127/12

    Finanzdienstleistungsaufsicht (IFG)

    Das vorliegende Verfahren wurde mit Beschluss der Kammer ausgesetzt, nachdem mit Beschluss der Kammer vom 19.02.2013 der Gerichtshof der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung zu bestimmten für das vorliegende Verfahren entscheidungserheblichen Fragen ersucht worden war (NVwZ 2013, 742).
  • VGH Hessen, 05.09.2014 - 27 F 2244/13

    Verweigerung der Vorlage von Unterlagen

    Soweit die Sperrerklärung im Rahmen der Erörterung einer Verschwiegenheitspflicht nach § 9 KWG ("nach einem Gesetz geheim zu halten") die Anregung enthält, vor einer gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Sperrerklärung die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 19. Februar 2013 (- 7 K 4127/12.F -, NVwZ 2013, 742) diesem vorgelegten Fragen abzuwarten, scheidet dies schon deshalb aus, weil das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 19. Mai 2014 seine diesbezügliche Vorlagefrage Nr. 1 zurückgezogen hat.
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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 22.04.2015 - 7 K 4127/12.F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,41254
VG Frankfurt/Main, 22.04.2015 - 7 K 4127/12.F (https://dejure.org/2015,41254)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.04.2015 - 7 K 4127/12.F (https://dejure.org/2015,41254)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. April 2015 - 7 K 4127/12.F (https://dejure.org/2015,41254)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 12.11.2014 - C-140/13

    Altmann u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.04.2015 - 7 K 4127/12
    Wegen der Einzelheiten im Hinblick auf die Fragestellung und die Beantwortung wird auf die Gründe des Urteils vom 12.11.2014 (C-140/13) Bezug genommen.
  • VG Karlsruhe, 05.08.2011 - 2 K 765/11

    Informationszugangsanspruch; Verwaltungsakt; Amtliche Information; Dienstliche

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.04.2015 - 7 K 4127/12
    Die Kammer ist jedoch von den insbesondere in der erstgenannten Entscheidung geltend gemachten Argumenten nicht überzeugt und teilt deshalb die Auffassung, dass es sich bei abteilungs- und referatsbezogenen Telefon- und Telefaxlisten um amtliche Informationen handelt (ebenso: VG Karlsruhe, Urt. v. 05.08.2011 - 2 K 765/11 -, Rn 25; VG O-Stadt, Urt. v. 10.01.2013 - 5 K 981/11 -, Rn 27).
  • VG Leipzig, 10.01.2013 - 5 K 981/11

    Jobcenter Leipzig muss Anwaltskanzlei Diensttelefonliste mit Durchwahlnummern der

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.04.2015 - 7 K 4127/12
    Die Kammer ist jedoch von den insbesondere in der erstgenannten Entscheidung geltend gemachten Argumenten nicht überzeugt und teilt deshalb die Auffassung, dass es sich bei abteilungs- und referatsbezogenen Telefon- und Telefaxlisten um amtliche Informationen handelt (ebenso: VG Karlsruhe, Urt. v. 05.08.2011 - 2 K 765/11 -, Rn 25; VG O-Stadt, Urt. v. 10.01.2013 - 5 K 981/11 -, Rn 27).
  • BVerwG, 19.06.2013 - 20 F 10.12

    Zur Abwägung von Schutz- und Geheimhaltungsbedürftigkeit schutzwürdiger Angaben

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.04.2015 - 7 K 4127/12
    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.06.2013 (- 20 F 10.12 -, [...]), auf den sich die Beklagte in der mündlichen Verhandlung berufen hat.
  • VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1426/13

    Zugang zu Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.04.2015 - 7 K 4127/12
    Es war entgegen der klägerischen Auffassung auch nicht geboten, die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in dem Verfahren abzuwarten, in dem der HessVGH noch die gegenteilige Rechtsauffassung vertreten hatte (Az. HessVGH: 6 A 1426/13; Az BVerwG: 7 C 3.14).
  • VG Ansbach, 27.05.2014 - AN 4 K 13.01194

    (Kein) Anspruch auf Herausgabe von Telefonlisten und E-Mail-Adressen von

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.04.2015 - 7 K 4127/12
    Diese Auffassung wird zwar von zwei bayerischen Verwaltungsgerichten vertreten (VG Ansbach, Urt. v. 27.05.2014 - AN 4 K 13.01194 -, [...] Rn 29ff; VG Augsburg, B. v. 06.08.2014 - Au 4 K 14.983 -, [...] Rn Rn 18).
  • VG Augsburg, 06.08.2014 - Au 4 K 14.983

    Prozesskostenhilfe (abgelehnt); Herausgabe einer Diensttelefonliste; Telefonliste

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.04.2015 - 7 K 4127/12
    Diese Auffassung wird zwar von zwei bayerischen Verwaltungsgerichten vertreten (VG Ansbach, Urt. v. 27.05.2014 - AN 4 K 13.01194 -, [...] Rn 29ff; VG Augsburg, B. v. 06.08.2014 - Au 4 K 14.983 -, [...] Rn Rn 18).
  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 1071/13

    Der Kläger begehrt Einsicht in die Unterlagen der Bundesanstalt für

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.04.2015 - 7 K 4127/12
    Die unionsrechtlichen Vorgaben und ihre nationale Umsetzung erstrecken sich also nicht nur auf das, was üblicherweise als Bankgeheimnis bezeichnet wird und die Beziehungen der Institute zu ihren Kunden betrifft, sondern auch auf die Betriebsgeheimnisse der Institute und das aufsichtsrechtliche Geheimnis der Aufsichtsbehörden (vgl. HessVGH, Urt. v. 11.03.2015 - 6 A 1071/13 -, S. 22 des Umdrucks).
  • BVerwG, 04.11.2015 - 7 C 3.14
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.04.2015 - 7 K 4127/12
    Es war entgegen der klägerischen Auffassung auch nicht geboten, die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in dem Verfahren abzuwarten, in dem der HessVGH noch die gegenteilige Rechtsauffassung vertreten hatte (Az. HessVGH: 6 A 1426/13; Az BVerwG: 7 C 3.14).
  • VG Frankfurt/Main, 10.11.2015 - 7 K 2707/15

    Für eine Klage gegen die Ablehnung eines Informationsbegehrens nach dem

    Zum Berufsgeheimnis nach § 3 Abs. 4 IFG im Zusammenhang mit § 9 Abs. 1 KWG und § 8 Abs. 1 WpHG (dazu vgl. VG Frankfurt am Main, Urt. v. 22.04.2015 7 K 4127/12.F).

    Mit Beschlüssen vom 02.05.2013 hat die Kammer sämtliche Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH über das Vorabentscheidungsersuchen der Kammer vom 19.02.2013 in dem Verfahren 7 K 4127/12.F ausgesetzt.

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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 23.08.2013 - 7 K 4127/12.F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,21378
VG Frankfurt/Main, 23.08.2013 - 7 K 4127/12.F (https://dejure.org/2013,21378)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23.08.2013 - 7 K 4127/12.F (https://dejure.org/2013,21378)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. August 2013 - 7 K 4127/12.F (https://dejure.org/2013,21378)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 65 VwGO, § 94 VwGO
    Finanzdienstleistungsaufsicht (IFG)Beiladung zu ausgesetztem Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Finanzdienstleistungsaufsicht (IFG)Beiladung zu ausgesetztem Verfahren

  • zip-online.de

    Keine Beiladung des Insolvenzverwalters einer aufgelösten GmbH zum Verfahren auf Informationszugang gegen BaFin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VwGO § 65 Abs. 2, § 94
    Keine Beiladung des Insolvenzverwalters einer aufgelösten GmbH zum Verfahren auf Informationszugang gegen BaFin

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Finanzdienstleistungsaufsicht (IFG) - Beiladung zu ausgesetztem Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 52
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 7 K 4127/12

    Finanzdienstleistungsaufsicht (IFG)Zugang zu Informationen der BaFin

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.08.2013 - 7 K 4127/12
    Das vorliegende Verfahren wurde mit Beschluss der Kammer ausgesetzt, nachdem mit Beschluss der Kammer vom 19.02.2013 der Gerichtshof der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung zu bestimmten für das vorliegende Verfahren entscheidungserheblichen Fragen ersucht worden war (NVwZ 2013, 742).
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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 02.08.2013 - 7 K 4127/12.F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,18711
VG Frankfurt/Main, 02.08.2013 - 7 K 4127/12.F (https://dejure.org/2013,18711)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02.08.2013 - 7 K 4127/12.F (https://dejure.org/2013,18711)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02. August 2013 - 7 K 4127/12.F (https://dejure.org/2013,18711)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 28.04.2010 - 6 A 1767/08

    Informationsgesuch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 02.08.2013 - 7 K 4127/12
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat sich allerdings im derzeit ausgesetzten Berufungsverfahren 6 A 1767/08 diese Rechtsansicht nicht zu eigen gemacht (Beweisbeschluss vom 28.04.2010).
  • VG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - 7 K 2168/12

    Zugang zu Informationen der BaFin

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 02.08.2013 - 7 K 4127/12
    Auf Grund dieser Rechtsprechung hat das vorlegende Gericht die beklagte Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht inzwischen mit Urteil vom 11.12.2012 in dem Verfahren 7 K 2168/12.F verpflichtet, trotz der ihr obliegenden fachgesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 9 KWG zumindest teilweise den dort klageweise begehrten Informationszugang zu gewähren.
  • BVerwG, 12.04.2012 - 20 F 2.11

    Verweigerung der Vorlage von Unterlagen aufgrund von § 9 Abs. 1 KredWG

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 02.08.2013 - 7 K 4127/12
    98 Diese Rechtsauffassung hat das Bundesverwaltungsgericht unter anderem in seinem Beschluss vom 12.04.20121 (20 F 2.11) bekräftigt und unter Rdn. 9 ergänzend ausgeführt:.
  • VG Frankfurt/Main, 12.03.2008 - 7 E 5426/06

    Informationsfreiheitsanspruch und Rechtsverstöße durch Finanzdienstleister

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 02.08.2013 - 7 K 4127/12
    104 d) Allerdings hat die Kammer mit Urteil vom 12.03.2006, das gleichfalls den Zugang zu Informationen der Beklagten über die A. betraf, entschieden, dass ein Informationsanspruch nach § 1 Abs. 1 IFG auch dann bestehe, wenn die Schutzzwecke der § 9 KWG und § 8 WpHG eine Geheimhaltung nicht mehr gebieten (Az.: 7 E 5426/06).
  • BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10

    In-camera-Verfahren; Informationszugangsrecht; Bundesanstalt für

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 02.08.2013 - 7 K 4127/12
    In seinem Beschluss vom 23.6.2011 (Az.: 20 F 21/10) stellt das Gericht jedoch ausdrücklich fest, dass die Verschwiegenheitspflicht nach § 9 KWG "kein Gesetz im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO" darstellt (Rdn. 10).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 02.08.2013 - 7 K 4127/12
    Vielmehr muss es sich wie im Fall des Post- und Fernmeldegeheimnisses, des Sozialgeheimnisses oder des Steuergeheimnisses um grundrechtlich geschützte Lebensbereiche von hoher Bedeutung handeln, für die gilt, dass Einschränkungen an qualifizierte Anforderungen geknüpft sind und nicht weiter gehen dürfen als es zum Schutze öffentlicher Interessen unerlässlich ist (BVerfGE 67, 157 [171 ff.185] = NJW 1985, 121, und BVerfGE 100, 313 = NJW 2000, 55 = NVwZ 2000, 185 L, zum Fernmeldegeheimnis; BVerfGE 67, 100 [140 ff.] = NJW 1984, 2271, zum Steuergeheimnis).
  • BVerwG, 21.02.2007 - 20 F 9.06

    Vorlage von Behördenakten im Prozess; Akten des Bundesrechnungshofs; Mitglieder

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 02.08.2013 - 7 K 4127/12
    Herausragende Bedeutung als institutionell verankerte Verschwiegenheitspflicht hat auch das einfachgesetzlich normierte Beratungsgeheimnis, das auf der verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Unabhängigkeit der Richter in Art. 97 Abs. 1 GG beruht (BVerwGE 128, 135 = NJW 2007, 1705).
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 02.08.2013 - 7 K 4127/12
    Vielmehr muss es sich wie im Fall des Post- und Fernmeldegeheimnisses, des Sozialgeheimnisses oder des Steuergeheimnisses um grundrechtlich geschützte Lebensbereiche von hoher Bedeutung handeln, für die gilt, dass Einschränkungen an qualifizierte Anforderungen geknüpft sind und nicht weiter gehen dürfen als es zum Schutze öffentlicher Interessen unerlässlich ist (BVerfGE 67, 157 [171 ff.185] = NJW 1985, 121, und BVerfGE 100, 313 = NJW 2000, 55 = NVwZ 2000, 185 L, zum Fernmeldegeheimnis; BVerfGE 67, 100 [140 ff.] = NJW 1984, 2271, zum Steuergeheimnis).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 02.08.2013 - 7 K 4127/12
    Vielmehr muss es sich wie im Fall des Post- und Fernmeldegeheimnisses, des Sozialgeheimnisses oder des Steuergeheimnisses um grundrechtlich geschützte Lebensbereiche von hoher Bedeutung handeln, für die gilt, dass Einschränkungen an qualifizierte Anforderungen geknüpft sind und nicht weiter gehen dürfen als es zum Schutze öffentlicher Interessen unerlässlich ist (BVerfGE 67, 157 [171 ff.185] = NJW 1985, 121, und BVerfGE 100, 313 = NJW 2000, 55 = NVwZ 2000, 185 L, zum Fernmeldegeheimnis; BVerfGE 67, 100 [140 ff.] = NJW 1984, 2271, zum Steuergeheimnis).
  • LG Frankfurt/Main, 11.07.2006 - 26 KLs 7570 Js 210600/05
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 02.08.2013 - 7 K 4127/12
    Zwei ehemalige Führungskräfte der A. sind vom Landgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 11.07.2006 (Az.: 5/26 KLs 7570 Js 210600/05) wegen Anlagebetrugs und Untreue zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und vier Monaten bzw. zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden.
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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 09.07.2013 - 7 K 4127/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,33889
VG Frankfurt/Main, 09.07.2013 - 7 K 4127/12 (https://dejure.org/2013,33889)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.07.2013 - 7 K 4127/12 (https://dejure.org/2013,33889)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - 7 K 4127/12 (https://dejure.org/2013,33889)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Hessen, 11.11.2013 - 6 E 1703/13

    Beiladung bei Anspruch auf Informationszugang

    Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 9. Juli 2013 - 7 K 4127/12.F - aufgehoben.

    Sie betrifft unmittelbar nur das Verfahren 7 K 4127/12.F, mittelbar indes auch die im Rubrum genannten und zum Ruhen gebrachten weiteren Verfahren der Beteiligten.

    Daher ist der Aussetzungsbeschluss des Verwaltungsgerichts vom 4. März 2013 in den Verfahren 7 K 4127/12.F u.a. nicht zu beanstanden.

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