Rechtsprechung
   VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 4450/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18734
VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 4450/11 (https://dejure.org/2014,18734)
VG Köln, Entscheidung vom 08.07.2014 - 7 K 4450/11 (https://dejure.org/2014,18734)
VG Köln, Entscheidung vom 08. Juli 2014 - 7 K 4450/11 (https://dejure.org/2014,18734)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,18734) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigenanbau von Cannabis zur Schmerzbehandlung ist im Einzelfall zulässig

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 22.07.2014)

    Schmerzmedizin: Gericht plädiert für Cannabis-Eigenanbau

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eigenanbau von Cannabis zu Therapiezwecken im Einzelfall erlaubt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Cannabisanbau zum Eigenkonsum für Schwerkranke möglich

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mündliche Verhandlung in Verfahren zur Genehmigung des Eigenanbaus von Cannabis zu therapeutischen Zwecken

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2014 - 13 A 414/11

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Anbau, zur Einfuhr und zum Erwerb von

    Auszug aus VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 4450/11
    Denn diese Ausnahme bezieht sich nach der Gesetzesbegründung ausschließlich auf die Herstellung von Zubereitungen mit dem Ziel der Herstellung eines Fertigarzneimittels, vgl. OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - und Beschluss vom 16.11.2011 - 13 B 1199/11 - juris.

    Bei der Erteilung der Erlaubnis für die medizinische Selbstversorgung handelt es sich dagegen um einen aus dem Grundrechtsschutz der betroffenen Patienten entwickelten Ausnahmefall, in dem einerseits dem geringeren Gefährdungspotential eines Kleinanbaus in einer Privatwohnung und andererseits den Bedürfnissen und Möglichkeiten einer Privatperson Rechnung getragen werden muss, damit die Möglichkeit der Gewährung des Zugangs nicht völlig leerläuft oder unzumutbar erschwert wird, vgl. OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - .

    Zwar hat das OVG NRW im Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - entschieden, dass die Richtlinien des BfArM zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten für den gewerblichen Anbau im großen Stil konzipiert sind und für den Eigenanbau im geringen Umfang in einer Privatwohnung wegen der unterschiedlichen Gefährdungslage keine Anwendung finden.

    Da eine entsprechende Nebenbestimmung zur Erlaubnis gegenüber der Versagung das mildere Mittel ist, ist die Behörde auf der Grundlage des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu diesem Vorgehen verpflichtet, vgl. OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - .

    Das Entstehen einer Betäubungsmittelabhängigkeit wäre jedenfalls ausnahmsweise mit dem Gesetzeszweck zu vereinbaren, weil sie im Hinblick auf die Schmerzlinderung das geringere Übel und damit hinzunehmen ist, vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - .

    Zum einen bringt das Übereinkommen in Art. 2 Abs. 5 b), Art. 19 Abs. 1 a), Art. 21 Abs. 1 a), Art. 30 Abs. 1 c) und Art. 32 zum Ausdruck, dass der therapeutische Einsatz von Suchtstoffen nicht verhindert werden soll, vgl. OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - , mit weiteren Nachweisen.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - .

    Sie hat hierbei jedoch nicht zur Kenntnis genommen, dass diese Therapiealternative dem Kläger tatsächlich nicht zur Verfügung steht, weil er sich die hohen Kosten von seinem geringen Einkommen nicht leisten kann und seine Krankenkasse die Erstattung ablehnt, vgl. OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - .

  • BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 17.04

    Erwerb von Betäubungsmitteln; Erlaubnis zum Erwerb von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 4450/11
    Die für den Anbau von Cannabispflanzen geltende Erlaubnispflicht in Verbindung mit der hieran anknüpfenden Strafbarkeit bei Fehlen der Erlaubnis begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, sofern für die Erteilung der Erlaubnis die in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - geltenden Kriterien berücksichtigt werden.

    Die Beschränkung des Zugangs zu Cannabis hält einer verfassungsrechtlichen Überprüfung im Hinblick auf den Eingriff in die Grundrechte von Menschen mit schweren Erkrankungen aus Art. 2 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 1 GG nur dann stand, wenn im Einzelfall schon die Möglichkeit einer Linderung der schweren Erkrankung oder die Verbesserung der subjektiven Befindlichkeit die Erlaubnisfähigkeit eröffnet, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - juris.

    Daraus folgt, dass die Therapierung schwer kranker Menschen nicht nur deren individuelle Interessen verfolgt, sondern ein Anliegen der Allgemeinheit ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - juris.

    Aus verfassungsrechtlichen Gründen muss die Erlaubniserteilung schon bei Bestehen der Möglichkeit einer subjektiv empfundenen Linderung einer schweren Erkrankung möglich sein, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - , juris.

    Diese Behandlungsmöglichkeit steht dem Kläger somit tatsächlich nicht zur Verfügung, wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - ausdrücklich festgestellt hat.

  • VG Köln, 13.09.2011 - 7 L 1173/11

    Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zum Anbau von Cannabis zur therapeutischen

    Auszug aus VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 4450/11
    Gleichzeitig hat der Kläger beantragt, ihm im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung der Hauptsache zu erlauben, in seiner Wohnung Hanf (Cannabis sativa) anzubauen, zu ernten und zur Behandlung seiner Schmerzsymptome zu verwenden (7 L 1173/11).

    Mit Beschluss der Einzelrichterin vom 13.09.2011 - 7 L 1173/11 - wurde der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge sowie auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, des Verfahrens 7 K 4447/11 und der Eilverfahren 7 L 1172/11 und 7 L 1173/11 Bezug genommen.

    Der Kläger leidet seit 25 Jahren an einem chronischen multiplen Schmerzsyndrom, verbunden mit Übelkeit, Erbrechen, vegetativer Begleitsymptomatik, reaktiver Depression, Schlafstörungen und Facialisparese (Taubheit im Gesicht), vgl. die ärztlichen Atteste des Facharztes für Allgemeinmedizin Dr. U. N. vom 30.11.2009, Bl. 6 - 9 des Verwaltungsvorgang, und vom 30.11.2011, Bl. 76 d. A. in 7 L 1173/11, der Schmerzklinik Bad Mergentheim vom 08.04.1999, Bl. 19 des Verwaltungsvorgangs, des Facharztes für Anästhesiologie Dr. L. T. vom 20.06.2000, Bl. 20 ff. des Verwaltungsvorgangs, des Max-Planck-Instituts für Psychiatrie vom 03.12.2004, Bl. 28 des Verwaltungsvorgangs, und der Neurologischen Klinik der Ludwig-Maximilians-Universität vom 07.08.1998, Bl. 29 ff. des Verwaltungsvorgangs.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - 13 B 1199/11

    Erlaubnis des Anbaus von Hybriden der Pflanze Hanf (Cannabis Sativa) im Wege

    Auszug aus VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 4450/11
    Durch Beschluss des OVG NRW vom 16.11.2011 - 13 B 1199/11 - wurde die Beschwerde des Klägers zurückgewiesen.

    Denn diese Ausnahme bezieht sich nach der Gesetzesbegründung ausschließlich auf die Herstellung von Zubereitungen mit dem Ziel der Herstellung eines Fertigarzneimittels, vgl. OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - und Beschluss vom 16.11.2011 - 13 B 1199/11 - juris.

    Denn die Gefährlichkeit des Cannabisgenusses ist auch nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen, insbesondere für bestimmte Risikogruppen wie Jugendliche, nicht widerlegt, und rechtfertigt daher nach wie vor das grundsätzliche Verkehrsverbot, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16.11.2011 - 13 B 1199/11 - und VG Köln, Beschluss vom 13.09.2011 - 7 L 1172/11 - .

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 4450/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 09.03.1994 - 2 BvL 43/92 - u. a., BVerfGE 90, 145, 187 die Verfassungsmäßigkeit des strafbewehrten Cannabisverbots bejaht und ausgeführt, dass nach dem seinerzeitigen aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand mit dem Cannabisgenuss beträchtliche Gefahren und Risiken für die Gesundheit des einzelnen und der Bevölkerung, vor allem der jugendlichen Bevölkerung, verbunden seien.

    Wie sich schon aus dem Grundsatz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 09.03.1994 - 2 BvL 43/92 - NJW 1994, 1577, 1579, 1581 ergibt, stellen sich die Gesundheitsrisiken, die der Gesetzgeber noch 1971 bei Erlass des Betäubungsmittelgesetzes mit der Droge Cannabis verbunden hat, inzwischen als geringer dar als ursprünglich angenommen.

  • VG Köln, 22.07.2014 - 7 K 4447/11

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt

    Auszug aus VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 4450/11
    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge sowie auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, des Verfahrens 7 K 4447/11 und der Eilverfahren 7 L 1172/11 und 7 L 1173/11 Bezug genommen.

    Im Verwaltungsverfahren des Klageverfahrens 7 K 4447/11 hat der dortige Kläger die Abbildung eines im Handel befindlichen "Anbauschrankes" mit den Abmessungen 176 x 118 x 78 cm vorgelegt, der getrennte Abteilungen für die Mutterpflanze, die Stecklinge und die Blühphase enthält (Bl. 51 Verwaltungsvorgang), der in dem vorgesehenen Zimmer ohne weiteres aufgestellt werden kann.

  • VG Köln, 13.09.2011 - 7 L 1172/11

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Anspruchs auf Erteilung einer Erlaubnis für

    Auszug aus VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 4450/11
    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge sowie auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, des Verfahrens 7 K 4447/11 und der Eilverfahren 7 L 1172/11 und 7 L 1173/11 Bezug genommen.

    Denn die Gefährlichkeit des Cannabisgenusses ist auch nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen, insbesondere für bestimmte Risikogruppen wie Jugendliche, nicht widerlegt, und rechtfertigt daher nach wie vor das grundsätzliche Verkehrsverbot, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16.11.2011 - 13 B 1199/11 - und VG Köln, Beschluss vom 13.09.2011 - 7 L 1172/11 - .

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 4450/11
    Es ist daher ausnahmsweise zulässig, Völkervertragsrecht nicht zu beachten, sofern nur auf diesem Wege ein Verstoß gegen tragende Grundsätze der Verfassung abgewendet werden kann, vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 - BVerfGE 111, 307 ff. juris, Rn. 35, 36, 47, 48 zur Europäischen Menschenrechtskonvention.
  • BVerwG, 21.12.2000 - 3 C 20.00

    Religionsfreiheit; Religionsausübungsfreiheit; Cannabisprodukte; Marihuana;

    Auszug aus VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 4450/11
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seinem Urteil vom 21.12.2000 - 3 C 20/00 - , NJW 2001, 1365, dieser Rechtsprechung angeschlossen und ausgeführt, dass auch die nach dem Ergehen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1994 erzielten Forschungsergebnisse bisher nicht den Beweis einer generellen Unbedenklichkeit von Cannabis erbracht hätten.
  • BVerwG, 26.10.2006 - 3 B 109.06

    Voraussetzung für eine im öffentlichen Interesse liegende Genehmigung zum Anbau

    Auszug aus VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 4450/11
    Diese Auffassung wurde im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.10.2006 - 3 B 109.06 - bestätigt.
  • BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvL 8/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschriften über den Umgang mit Cannabis

  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02

    Allgemeine Handlungsfreiheit (Einfuhr von Cannabis zur Selbsttherapie; keine

  • BVerfG, 15.08.2006 - 2 BvR 1441/06

    Nichtanwendung des § 29 Abs 5 BtMG 1981 (Absehen von Strafe bei Erwerb geringer

  • VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 5217/12

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt

    Auf Anforderung des Gerichts hat die Beklagte im Verfahren 7 K 4450/11 mit Schriftsatz vom 03.07.2014 eine Auskunft zur internationalen Handhabung des Cannabisanbaus zu medizinischen Zwecken einschließlich entsprechender Unterlagen vorgelegt, auf die Bezug genommen wird.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren sowie in den Verfahren 7 K 4447/11 und 7 K 4450/11, auf die von der Beklagten eingereichten Verwaltungsvorgänge und die vom Kläger vorgelegten Unterlagen Bezug genommen.

    Dies wird im Jahresbericht 2013 des International Narcotics Control Board - INCB - , den die Beklagte mit Schriftsatz vom 03.07.2014 im Verfahren 7 K 4450/11 vorgelegt hat, auch bestätigt (vgl. Report 2013, S. 93, Ziff. 701).

  • VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 4020/12

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt

    Vor dem Hintergrund der schweren Erkrankung des Klägers, insbesondere seines fortbestehenden ADHS-Syndroms mit gravierenden Auswirkungen auf das soziale Leben des Klägers und seines Umfeldes, kommt - bis auf die im Ermessen der Beklagten liegenden Sicherungsanordnungen - auch eine Ermessensreduzierung auf Null in Betracht, vgl. insoweit die Urteile der Kammer vom 08.07.2014 in den Parallelverfahren 7 K 5217/12, 7 K 4447/11 und 7 K 4450/11.
  • VG Köln, 04.12.2017 - 7 L 3672/17

    Verpflichtung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

    Zur Gewährleistung der Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs ist nach der Rechtsprechung der Kammer für den Anbau von Cannabis ein separater Raum erforderlich, der gegen den Zutritt anderer Personen angemessen gesichert werden kann, vgl. VG Köln, Urteile der Kammer vom 08.07.2014 - 7 K 4450/11 u.a. - .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht